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KW 47
Donnerstag, 22. November 2018

AKTUELLER RETAXFALL

Rezeptfälschung-Retax: Welche Prüfungssorgfalt ist angemessen und praktikabel?

Ein Retaxproblem, über das wir schon vor zehn Jahren berichten mussten, gerät derzeit wieder verstärkt in den Fokus der Prüfungsdienstleiter: Rezeptfälschungen. Dabei beschäftigt uns und auch die betroffenen Apotheken die bis dato noch nicht eindeutig geklärte Frage, wie weit und wie umfassend eine sorgfältige Prüfung in der Apotheke sein kann und muss.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

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ABBVIE INFORMIERT

Das ist bei der Abgabe von HUMIRA® mit Rabattvertrag zu beachten

Bei Verordnungen von HUMIRA® (Adalimumab) im Fertigpen bzw. in der Fertigspritze zulasten der GKV kann in der Apotheke nur zwischen Original und den bezugnehmend zugelassenen Importen gewählt werden. Die Rabattvertragssituation spielt hierbei eine entscheidende Rolle:

HUMIRA® von AbbVie ist deutschlandweit für eine Vielzahl der GKV- und PKV-Versicherten rabattiert und zuzahlungsbefreit.

» Übersicht der Rabattverträge

© AbbVie

Rabattarzneimittel vorrangig abgeben

Rabattarzneimittel sind auch im Verhältnis von Original- zu Importarzneimitteln vorrangig abzugeben, wobei unter den verfügbaren Rabattarzneimitteln frei gewählt werden darf.1 Dies gilt ebenfalls bei gesetztem Aut-idem-Kreuz (ohne zusätzlichen ärztlichen Vermerk).1,2

Rezeptbeispiel: Techniker Krankenkasse

Bei Eingabe des verordneten HUMIRA®-Imports in die Apothekensoftware und Original/Import-Vergleich zeigt sich, dass neben einigen Importarzneimitteln auch das Original von AbbVie rabattiert ist.3

Da unter allen verfügbaren Rabattarzneimitteln frei gewählt werden darf, kann in diesem Fall das rabattierte Original von AbbVie abgegeben werden (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 3 Rahmenvertrag).1

Wichtig: Der Austausch von HUMIRA® durch Adalimumab-Biosimilars ist hingegen nicht zulässig.

Weitere Informationen:

» Abgabehilfe HUMIRA®

» Fachinformation HUMIRA®

» Pflichttext HUMIRA®

1 Rahmenvertrag über die Arzneimittel­versorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016
2 vdek-Arznei­versorgungs­vertrag, dort § 4 Abs. 12, Stand: 04/2016
3 Lauer-Taxe online, Stand: 11/2018

Letzte Chance: Noch bis zum 30.11.2018 teilnehmen und 50 DAPs-Punkte sichern!

DAP INFORMIERT

NEU: Arbeitshilfe „Entlassmanagement: Abgabefähige Packungsgrößen“

Im Rahmen des Entlassmanagements nach § 39 Abs. 1a SGB V dürfen nur Packungen des kleinsten definierten Normbereichs oder kleinere Packungen zulasten der GKV abgegeben werden. Dass sich dies einfacher anhört, als es ist, zeigt die tägliche Praxis in der Apotheke. Das folgende Fließschema stellt dar, wie nach der aktuellen Vertragslage eine erstattungsfähige Packungsgröße ausgewählt werden kann.

» Zur DAP Retax-Arbeitshilfe

Für Pharmazeuten und PTA im Praktikum

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 47

DAP Beratungsleitfaden „Stress und nervöse Unruhe“

Immer mehr Menschen leiden unter Stress und nervöser Unruhe, was sich oft durch Schlafstörungen, Kopf- und Rückenschmerzen, sowie Magen-Darm-Probleme äußert. Neben einer Änderung der Lebensgewohnheiten können auch pflanzliche Mittel helfen, die Symptome zu verbessern.

Der DAP Beratungsleitfaden „Stress und nervöse Unruhe“ stellt die wichtigsten Informationen zu diesem Thema für Ihr Beratungsgespräch zusammen.

» Zum DAP Beratungsleitfaden „Stress und nervöse Unruhe“

DAZ.ONLINE INFORMIERT

15/15 und die Wirtschaftlichkeitsreserve

Wie funktioniert die Importquote?

Damit ein Importarzneimittel auf die Importquote der jeweiligen Apotheke anrechenbar ist, muss es die sogenannte 15/15-Regel erfüllen, das heißt: Das Importarzneimittel muss mindestens 15 Prozent oder 15 Euro günstiger sein als das Original. Die 15-Euro-Grenze würde Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gerne abschaffen. Die Apotheker hingegen würden gerne ganz auf die Quote verzichten dürfen. Aber wie genau funktioniert die Importquote eigentlich und wie werden daraus Bonus oder Malus errechnet?

» weiter auf DAZ.online

Robert Kneschke / stock.adobe.com

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