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KW 46
Donnerstag, 15. November 2018

AKTUELLER RETAXFALL

§ 6 Rahmenvertrag: Was zählt die ärztliche Therapiefreiheit noch?

Wenn die Arzneimittel­versorgung durch die Apotheken zunehmend durch praxis­ferne, vertraglich legitimierte Retaxationen und solche, für die es keinerlei rechtliche Grundlagen gibt, beeinflusst wird, dann macht das Bemühen, die Patienten therapie­gerecht zu versorgen, immer weniger Sinn. Die Abgabe nach „praxis­untauglichen“ Vorgaben könnte auch ein Computer übernehmen. Letzterer hätte zumindest keinerlei moralische Bedenken bezüglich seiner „Versorgung“.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

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AMGEN INFORMIERT

AMGEVITA® – das Adalimumab von Amgen – ab sofort verfügbar

Seit dem 1. November 2018 ist das Biosimilar AMGEVITA® mit dem Wirkstoff Adalimumab erhältlich – mit der Wirkstoffmenge 20 mg als Fertigspritze und der Wirkstoffmenge 40 mg als Fertigspritze und Fertigpen, jeweils zur subkutanen Injektion. Adalimumab ist ein rekombinanter, humaner monoklonaler Antikörper (TNF-α-Inhibitor).

AMGEVITA® ist wie Humira® zur Behandlung der folgenden Autoimmunerkrankungen zugelassen: rheumatoide Arthritis, juvenile idiopathische Arthritis, Enthesitis-assoziierte Arthritis, axiale Spondyloarthritis, Psoriasis-Arthritis, Psoriasis, Plaque-Psoriasis bei Kindern und Jugendlichen, Acne inversa, Morbus Crohn, Morbus Crohn bei Kindern und Jugendlichen, Colitis ulcerosa und Uveitis.

AMGEVITA® – Packungsgrößen im Überblick

Wirk­stoff­menge Darreichungs­form Packungs­größe PZN AEP*
20 mg Injektions­lösung in einer Fertig­spritze 1 Stück 14269013 238,55 € 
40 mg Injektions­lösung in einer Fertig­spritze 2 Stück N1 14269065 948,17 € 
6 Stück N3 14269088 2.782,20 € 
40 mg Injektions­lösung im Fertigpen 2 Stück N1 14270200 948,17 € 
6 Stück N3 14270223 2.782,20 € 

* ab dem 15.11.2018

Biosimilars: „Aut idem“ nur in Ausnahmefällen möglich

Ein Biosimilar ist ein Biopharmazeutikum, das einem anderen originalen, biotechnologisch hergestellten Arzneimittel ähnelt, welches bereits zur Anwendung zugelassen ist. Da Biosimilars einen Preisvorteil zum Original bieten, sind sie ein wichtiger Bestandteil der wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung. Im Fall von AMGEVITA® ist Humira® das Referenzarzneimittel.

Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel dürfen – bis auf wenige Ausnahmen1 – nicht im Rahmen der Aut-idem-Regelung substituiert werden. Das bedeutet: Ist AMGEVITA® verordnet, darf auch nur AMGEVITA® abgegeben werden.

In Kürze: AMGEVITA® von Amgen…

… ist für alle Indikationen des Referenzarzneimittels Humira® zugelassen.
… entspricht hinsichtlich Qualität, biologischer Aktivität, Verträglichkeit und Wirksamkeit dem Referenzarzneimittel.
… basiert auf der Formulierung des Originalprodukts und ist somit ebenfalls citratfrei.

» Weitere Informationen
» Materialien zur Risikominimierung

Sie haben Fragen zu AMGEVITA®?

» Zum Medinfo-Portal

» Fachinformation AMGEVITA®

1 Anlage 1 zum Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 (2) SGB V, Stand: 09/2016
DE-P-AMG-1018-069555

Für Pharmazeuten und PTA im Praktikum

DAP INFORMIERT

NEU: Arbeitshilfe „Abkürzungen für den pharmazeutischen Alltag“

Auf Verordnungen, insbesondere Rezeptur­ver­ordnungen, begegnen uns viele Ab­kürzungen. Die neue Arbeits­hilfe soll daher einen Überblick über die wichtigsten Abkürzungen geben, die man kennen muss.

Ihre Mithilfe ist erwünscht!

Natürlich kann solch eine Liste nur selten vollständig sein. Sollte Ihnen also noch eine wichtige Abkürzung fehlen, dann schreiben Sie uns bitte unter info@deutschesapothekenportal.de – wir ergänzen die Liste gerne.

» Zur DAP Retax-Arbeitshilfe

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 47

GKV vs. Therapiehoheit

Retaxationen nach § 6 Rahmenvertrag müssen ein Ende finden

Zum Thema Mehrfachverordnungen und Stückelungen gibt es nach wie vor zahlreiche Probleme in der täglichen Abgabepraxis in Apotheken. Auch Retaxationen eindeutiger ärztlicher Mehrfachverordnungen kommen trotz der angepassten Rahmenvertragsregelungen weiterhin vor. Ein Beitrag im DAP Dialog 47 erläutert die Hintergründe zu diesem Thema und gibt Tipps zur vertragskonformen Rezeptbelieferung.

» Hier finden Sie den kompletten Beitrag.

RETAXFALL-ARCHIV

DAZ.ONLINE INFORMIERT

Karin Maag (CDU)

„Ich weiß nichts von einem 350-Millionen-Euro-Paket für Apotheker“

Im Versandhandelskonflikt macht seit einigen Tagen das Gerücht die Runde, dass die Apotheker statt des Rx-Versandverbotes eine Honorarerhöhung von 350 Millionen Euro pro Jahr bekommen sollen. Das Branchenportal Apotheke Adhoc hatte das berichtet. Zumindest in der Unionsfraktion hat man davon aber noch nichts gehört: Karin Maag, gesundheitspolitische Sprecherin ihrer Fraktion, weiß nichts von einem „Paket“. Auf einem Apotheken-Jubiläum in seiner westfälischen Heimat kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aber an, Licht ins Dunkel zu bringen.

» DAZ.online hat nachgefragt.

Bildquelle: Külker

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