KW 45
Donnerstag, 8. November 2018

AKTUELLER RETAXFALL

Retax: Entlassrezept ohne „Balkenkennzeichnung“

Seit Oktober 2017 sollen im Klinik­bereich neu einge­führte „Entlass­rezepte“ den Patienten den reibungs­losen Übergang in die ambulante Versorgung ermöglichen. Nur leider verursachte diese Neu­ein­führung häufig größere Probleme, als wir sie zuvor bei Kranken­haus­rezepten hatten – das Gegenteil von gut ist, wie so oft im Arznei­mittel­bereich, wieder einmal nur gut gemeint.

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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

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PFIZER INFORMIERT

Infliximab: Nur Bioidenticals sind austauschbar

Die Aut-idem-Substitution von Biologika wie Inflectra™ (Infliximab) ist nur dann möglich, wenn neben allen anderen Aut-idem-Kriterien zusätzlich auch die Ausgangsstoffe und der Herstellungsprozess vollkommen identisch sind. Eine Liste der austauschbaren Bioidenticals findet sich in Anlage 1 des Rahmenvertrags.1

Beispiel Infliximab: Nur Remsima® und Inflectra™ sind austauschbar. Ist Inflectra™ verordnet, darf weder durch Flixabi® noch durch Remicade® ausgetauscht werden.1

Wirkstoffverordnung = unklare Verordnung?

Liegt der Apotheke eine reine Wirkstoffverordnung vor, so darf in der Regel nur ein Rabattarzneimittel oder – wenn keine Rabattverträge vorhanden sind – eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel abgegeben werden, sofern die Aut-idem-Kriterien eingehalten werden.1 Biologika wie Infliximab stellen jedoch einen Sonderfall dar.

Rezeptbeispiel:

Da sowohl ein Original­produkt (Remicade®) als auch verschiedene Bio­similars (Inflectra™, Remsima®, Flixabi®) im Handel sind, die unter­einander nur begrenzt aus­tauschbar sind, handelt es sich um eine unklare Verordnung nach § 17 Abs. 5 ApBetrO. Der Arzt muss ein bestimmtes Präparat, z. B. Inflectra™, verordnen, damit die Apotheke ggf. ein aut-idem-konformes Rabatt­arznei­mittel auswählen kann. Deshalb ist bei einem solchen Rezept eine Rück­sprache mit dem Arzt und die Korrektur des Rezepts erforderlich.

Inflectra™-Original: Rabattverträge für ca. 84 % der GKV-Versicherten

Inflectra™ war das erste* Infliximab-Biosimilar und ist mittlerweile – nach drei Jahren im Markt – das meistverwendete2 Biosimilar. Durch eine Rabattvertragsabdeckung von ca. 84 Prozent der GKV-Versicherten ist das Original von Pfizer in vielen Fällen eine wirtschaftliche Abgabemöglichkeit für die Apotheke.3 Mit der Abgabe einer Inflectra™-Originalpackung ist zudem sichergestellt, dass der Packung ein passender Lipid-Infusionsfilter beiliegt.

Jetzt aktualisiert: Abgabehilfe zu Inflectra™

Die aktualisierte DAP Abgabehilfe zu Inflectra™ bietet schnelle Hilfe bei vielen Abgabefragen, zum Beispiel zum Thema Original vs. Import.

» Zur Abgabehilfe Inflectra™

» Zur Fach­information Inflectra™

* Das erste in der EU zugelassene Biosimilar mit dem Wirkstoff Infliximab.

1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016.
2 IMS Data, Stand: 08/2017.
3 DAP Retaxierungs-Checkplus, Inflectra® 100 mg, 3 Stück, PZN 10315727, www.deutschesapothekenportal.de, Stand: 09/2018.

SERVICE

Beratungsleitfaden Muskel- und Wadenkrämpfe

Ursache eines Muskel­krampfes sind häufig Elektrolyt­verschiebungen wie z. B. ein Magnesium­mangel.
Dieser kann durch eine zu geringe Magnesium­aufnahme (z. B. bei Senioren), einen erhöhten Magnesium­verlust (z. B. durch Schwitzen) oder durch Mehr­bedarf (z. B. bei Schwangeren) entstehen.

Wichtige Beratungs­tipps zur Prophylaxe sowie zur Therapie in der Selbst­medikation bei Muskel- und Waden­krämpfen bietet der aktuelle Beratungs­leitfaden zum Thema.

» Zum Beratungsleitfaden

SERVICE

DAP Merkblatt „Off-Label-Use“

Zum Thema Off-Label-Use tauchen in Apotheken immer wieder Fragen auf, vor allem hinsichtlich der Erstattungs­fähigkeit, wenn entsprechende Arznei­mittel zulasten einer GKV verordnet werden. Die wichtigsten Punkte zu diesem Thema sind auf dem neuen DAP Merkblatt „Off-Label-Use“ zusammen­gefasst.

» Zum DAP Merkblatt „Off-Label-Use“

Für Pharmazeuten und PTA im Praktikum

SERVICE

Apofrage des Tages

Wissen Sie die Antwort?

Exklusiv für „Mein DAP“-, „DAP Junior“- und „DAP Premium“-Mitglieder: Die tägliche* Wissens­frage rund um den Apotheken­alltag und das DeutscheApothekenPortal. Jeder Teilnehmer erhält 5 DAPs und hat – bei richtiger Antwort – zusätzlich täglich die Chance, 1.000 DAPs zu gewinnen!

Dies ist die heutige Apofrage:

Was ist bei der Impfung antikoagulierter Patienten zu beachten?

  • Auch Patienten unter oraler oder parenteraler Antikoagulation sollten Impfungen vorrangig intramuskulär verabreicht bekommen.
  • Nur bei fehlender Alternative und in Ausnahmefällen sollten antikoagulierte Patienten bei klarer Impfindikation subkutan geimpft werden.
  • Bei unter Antikoagulation stehenden Patienten sollten intramuskuläre Injektionen generell vermieden werden.

» Informationsschreiben der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH
» Sonderdruck „Impfung antikoagulierter Patienten – intramuskulär oder subkutan?“

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*Montag bis Freitag

DAZ.ONLINE INFORMIERT

Reichen die Grippeimpfstoffe wirklich nicht?

Gibt es wirklich keine Grippe­impf­stoffe mehr? Glaubt man bestimmten Medien­berichten, so scheinen Grippe­impfstoffe für die gerade begonne Influenza­saison 2018/19 „ausverkauft" zu sein. DAZ.online war skeptisch – und hat mit dem Grippe­impfstoff­hersteller Sanofi-Pasteur (Vaxigrip Tetra) und den Experten des Paul-Ehrlich-Instituts gesprochen. Und: Welche Grippe­impf­stoffe können noch bestellt werden?

» DAZ.online hat nachgefragt.

Foto: DAZ.online

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