Die Aut-idem-Substitution von Biologika wie Inflectra™ (Infliximab) ist nur dann möglich, wenn neben allen anderen Aut-idem-Kriterien zusätzlich auch die Ausgangsstoffe und der Herstellungsprozess vollkommen identisch sind. Eine Liste der austauschbaren Bioidenticals findet sich in Anlage 1 des Rahmenvertrags.1
Beispiel Infliximab: Nur Remsima® und Inflectra™ sind austauschbar. Ist Inflectra™ verordnet, darf weder durch Flixabi® noch durch Remicade® ausgetauscht werden.1
Wirkstoffverordnung = unklare Verordnung?
Liegt der Apotheke eine reine Wirkstoffverordnung vor, so darf in der Regel nur ein Rabattarzneimittel oder – wenn keine Rabattverträge vorhanden sind – eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel abgegeben werden, sofern die Aut-idem-Kriterien eingehalten werden.1 Biologika wie Infliximab stellen jedoch einen Sonderfall dar.
Rezeptbeispiel:
Da sowohl ein Originalprodukt (Remicade®) als auch verschiedene Biosimilars (Inflectra™, Remsima®, Flixabi®) im Handel sind, die untereinander nur begrenzt austauschbar sind, handelt es sich um eine unklare Verordnung nach § 17 Abs. 5 ApBetrO. Der Arzt muss ein bestimmtes Präparat, z. B. Inflectra™, verordnen, damit die Apotheke ggf. ein aut-idem-konformes Rabattarzneimittel auswählen kann. Deshalb ist bei einem solchen Rezept eine Rücksprache mit dem Arzt und die Korrektur des Rezepts erforderlich.
Inflectra™-Original: Rabattverträge für ca. 84 % der GKV-Versicherten
Inflectra™ war das erste* Infliximab-Biosimilar und ist mittlerweile – nach drei Jahren im Markt – das meistverwendete2 Biosimilar. Durch eine Rabattvertragsabdeckung von ca. 84 Prozent der GKV-Versicherten ist das Original von Pfizer in vielen Fällen eine wirtschaftliche Abgabemöglichkeit für die Apotheke.3 Mit der Abgabe einer Inflectra™-Originalpackung ist zudem sichergestellt, dass der Packung ein passender Lipid-Infusionsfilter beiliegt.
Jetzt aktualisiert: Abgabehilfe zu Inflectra™
Die aktualisierte DAP Abgabehilfe zu Inflectra™ bietet schnelle Hilfe bei vielen Abgabefragen, zum Beispiel zum Thema Original vs. Import.
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* Das erste in der EU zugelassene Biosimilar mit dem Wirkstoff Infliximab.
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016.
2 IMS Data, Stand: 08/2017.
3 DAP Retaxierungs-Checkplus, Inflectra® 100 mg, 3 Stück, PZN 10315727, www.deutschesapothekenportal.de, Stand: 09/2018.