Sollte dieser Newsletter nicht korrekt dargestellt werden, klicken Sie bitte hier.

KW 44
Dienstag, 30. Oktober 2018

DAP INFORMIERT

Wirkstoffkombi Ibuprofen/Pseudoephedrin bekommt Warnhinweis

Für Präparate mit der Wirkstoff­kombination aus Ibuprofen und Pseudo­ephedrin sollen Änderungen in der Fach- und Gebrauchs­information vorgenommen werden – dies wurde auf europäischer Ebene von der Koordinations­gruppe (CMDh) auf Empfehlung des Ausschusses für Risiko­bewertung im Bereich der Pharma­kovigilanz (PRAC) beschlossen. Mit Bescheid vom 15. Oktober setzt das Bundes­institut für Arznei­mittel und Risiko­bewertung (BfArM) den Beschluss der Koordinierungs­gruppe um.

» Lesen Sie hier weiter

Schlierner – stock.adobe.com

Letzte Chance: Noch bis morgen teilnehmen und 50 DAPs-Punkte sammeln!

Anzeige

HORMOSAN INFORMIERT

3. November 2018

Nur noch vier Tage bis zum Weltmännertag!

Am 3. November ist offizieller Weltmännertag. Dieser Thementag wurde eingeführt, damit Männer sich bewusster und intensiver mit Gesundheit, Vorsorge und gesundheitsbezogenen Themen befassen und wird seit 2000 jährlich begangen. Schließlich liegt die durchschnittliche Lebenserwartung eines Mannes aktuell immer noch um ca. fünf Jahre* unter der der Frauen. Auch Herbert Grönemeyer wusste bereits in den 80ern: „Männer haben Muskeln, Männer sind furchtbar stark, Männer können alles, Männer kriegen 'nen Herzinfarkt“.

deagreez – stock.adobe.com

Wissen testen und gewinnen

Passend zum Weltmännertag bietet HORMOSAN PHARMA in Zusammenarbeit mit DAP ein kleines Wissens-Quiz: Beantworten Sie fünf Fragen zum Thema „Männergesundheit“, faxen Sie Ihren vollständig ausgefüllten Fragebogen bis zum 16. November 2018 an DAP zurück und sichern Sie sich eine Tafel Schokolade. Zusätzlich werden unter allen Teilnehmern, die alle Fragen korrekt beantwortet haben, drei Herbert-Grönemeyer-CDs (Was Muss Muss – Best-Of-Doppel-CD) - verlost.

» Zum Fragebogen „Männergesundheit“

*gilt für Deutschland, Quelle: Statistisches Bundesamt, 2018.

Abb.: Hormosan Pharma

DAP-RUBRIK „BIOLOGICALS“

Anzeige

PFIZER INFORMIERT

Infliximab: Wirkstoffverordnung = unklare Verordnung?

Liegt der Apotheke eine reine Wirkstoff­verordnung vor, darf in der Regel nur ein rabattiertes oder – wenn keine Rabatt­verträge vorhanden sind – eines der drei preis­günstigsten Arznei­mittel abgegeben werden.1 Protein­wirkstoffe wie Infliximab (Inflectra™) stellen jedoch einen Sonder­fall dar, da sie nur unter bestimmten Bedingungen aut-idem-konform sind.

» Liste der austauschbaren Biologika

Beispiel Infliximab:

Da sowohl ein Original­produkt (Remicade®) als auch verschiedene Bio­similars (Inflectra™, Remsima®, Flixabi®) im Handel sind, die unter­einander nur begrenzt aus­tauschbar sind, handelt es sich um eine unklare Verordnung nach § 17 Abs. 5 ApBetrO. Der Arzt muss ein bestimmtes Präparat, z. B. Inflectra™, verordnen, damit die Apotheke ggf. ein aut-idem-konformes Rabatt­arznei­mittel auswählen kann. Deshalb ist bei einem solchen Rezept eine Rück­sprache mit dem Arzt und die Korrektur des Rezepts erforderlich.

» Zur Abgabehilfe Inflectra™

» Zur Fach­information Inflectra™

1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016.

Letzte Chance: Nur noch heute teilnehmen und 100 DAPs-Punkte sichern!

SERVICE

Cross-Selling bei Anwendung inhalativer Glukokortikoide

Inhalative Glukokortikoide können – wenn die Kortikoide auch extrapulmonal zum Einsatz kommen – zu oropharyngealem Candida­befall wie Mundsoor führen. Ursachen sind z. B. eine falsche Inhalationstechnik oder eine hohe Kortikoiddosis. Deshalb können gerade Patienten, die Glukokortikoide inhalativ anwenden, von einer gezielten Beratung und sinnvollen Zusatzempfehlungen profitieren.

Hintergründe und Beispiele für Zusatzempfehlungen können in einem Beitrag im aktuellen DAP Dialog 47 nachgelesen werden.

» Zum Beitrag

SERVICE

Homöopathische Arzneimittel bei Entzündungen des Rachenraums

Immer mehr Patienten möchten eine homöopathische Alternative zur Schulmedizin – dies gilt auch bei Halsschmerzen. Gewünscht werden Mittel, die natürlich und nebenwirkungsarm sind und gleichzeitig eine optimale Wirkung entfalten.

» Zum vollständigen Beitrag

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Nützliche Links

Pflichtangaben

DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Abmeldung: Wenn Sie unsere Newsletter abbestellen möchten, dann klicken Sie bitte auf diesen Link: https://www.deutschesapothekenportal.de/fileadmin/nl/newsletter-apo.php?Action=unsubscribe&EMail=[EMail]