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KW 44 Dienstag, 30. Oktober 2018
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DAP INFORMIERT
Wirkstoffkombi Ibuprofen/Pseudoephedrin bekommt Warnhinweis
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Für Präparate mit der Wirkstoffkombination aus Ibuprofen und Pseudoephedrin sollen Änderungen in der Fach- und Gebrauchsinformation vorgenommen werden – dies wurde auf europäischer Ebene von der Koordinationsgruppe (CMDh) auf Empfehlung des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) beschlossen. Mit Bescheid vom 15. Oktober setzt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Risikobewertung (BfArM) den Beschluss der Koordinierungsgruppe um.
» Lesen Sie hier weiter
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Schlierner – stock.adobe.com
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Letzte Chance: Noch bis morgen teilnehmen und 50 DAPs-Punkte sammeln!
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HORMOSAN INFORMIERT
3. November 2018
Nur noch vier Tage bis zum Weltmännertag!
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Am 3. November ist offizieller Weltmännertag. Dieser Thementag wurde eingeführt, damit Männer sich bewusster und intensiver mit Gesundheit, Vorsorge und gesundheitsbezogenen Themen befassen und wird seit 2000 jährlich begangen. Schließlich liegt die durchschnittliche Lebenserwartung eines Mannes aktuell immer noch um ca. fünf Jahre* unter der der Frauen. Auch Herbert Grönemeyer wusste bereits in den 80ern: „Männer haben Muskeln, Männer sind furchtbar stark, Männer können alles, Männer kriegen 'nen Herzinfarkt“.
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deagreez – stock.adobe.com
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Wissen testen und gewinnen
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Passend zum Weltmännertag bietet HORMOSAN PHARMA in Zusammenarbeit mit DAP ein kleines Wissens-Quiz: Beantworten Sie fünf Fragen zum Thema „Männergesundheit“, faxen Sie Ihren vollständig ausgefüllten Fragebogen bis zum 16. November 2018 an DAP zurück und sichern Sie sich eine Tafel Schokolade. Zusätzlich werden unter allen Teilnehmern, die alle Fragen korrekt beantwortet haben, drei Herbert-Grönemeyer-CDs (Was Muss Muss – Best-Of-Doppel-CD) - verlost.
» Zum Fragebogen „Männergesundheit“
*gilt für Deutschland, Quelle: Statistisches Bundesamt, 2018.
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Abb.: Hormosan Pharma
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DAP-RUBRIK „BIOLOGICALS“
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PFIZER INFORMIERT
Infliximab: Wirkstoffverordnung = unklare Verordnung?
Liegt der Apotheke eine reine Wirkstoffverordnung vor, darf in der Regel nur ein rabattiertes oder – wenn keine Rabattverträge vorhanden sind – eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel abgegeben werden.1 Proteinwirkstoffe wie Infliximab (Inflectra™) stellen jedoch einen Sonderfall dar, da sie nur unter bestimmten Bedingungen aut-idem-konform sind.
» Liste der austauschbaren Biologika
Beispiel Infliximab:
Da sowohl ein Originalprodukt (Remicade®) als auch verschiedene Biosimilars (Inflectra™, Remsima®, Flixabi®) im Handel sind, die untereinander nur begrenzt austauschbar sind, handelt es sich um eine unklare Verordnung nach § 17 Abs. 5 ApBetrO. Der Arzt muss ein bestimmtes Präparat, z. B. Inflectra™, verordnen, damit die Apotheke ggf. ein aut-idem-konformes Rabattarzneimittel auswählen kann. Deshalb ist bei einem solchen Rezept eine Rücksprache mit dem Arzt und die Korrektur des Rezepts erforderlich.
» Zur Abgabehilfe Inflectra™
» Zur Fachinformation Inflectra™
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016.
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Letzte Chance: Nur noch heute teilnehmen und 100 DAPs-Punkte sichern!
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SERVICE
Cross-Selling bei Anwendung inhalativer Glukokortikoide
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Inhalative Glukokortikoide können – wenn die Kortikoide auch extrapulmonal zum Einsatz kommen – zu oropharyngealem Candidabefall wie Mundsoor führen. Ursachen sind z. B. eine falsche Inhalationstechnik oder eine hohe Kortikoiddosis. Deshalb können gerade Patienten, die Glukokortikoide inhalativ anwenden, von einer gezielten Beratung und sinnvollen Zusatzempfehlungen profitieren.
Hintergründe und Beispiele für Zusatzempfehlungen können in einem Beitrag im aktuellen DAP Dialog 47 nachgelesen werden.
» Zum Beitrag
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Homöopathische Arzneimittel bei Entzündungen des Rachenraums
Immer mehr Patienten möchten eine homöopathische Alternative zur Schulmedizin – dies gilt auch bei Halsschmerzen. Gewünscht werden Mittel, die natürlich und nebenwirkungsarm sind und gleichzeitig eine optimale Wirkung entfalten.
» Zum vollständigen Beitrag
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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