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KW 40 Dienstag, 2. Oktober 2018
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DAP INFORMIERT
HIV-Selbsttest
Was muss die Apotheke wissen?
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Seit Oktober sind die neuen HIV-Selbsttests im Handel. Durch die Änderung der Medizinprodukteabgabeverordnung, die am 21. September vom Bundesrat beschlossen wurde, darf die Abgabe der nicht apothekenpflichtigen Selbsttests unter anderen auch durch Apotheken erfolgen. Was das Apothekenteam dabei beachten muss, listet ein Beratungsleitfaden.
» Lesen Sie hier weiter
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gamjai – stock.adobe.com
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Letzte Chance: Noch bis heute teilnehmen und 30 DAPs-Punkte sichern!
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SERVICE
Biologika: Wirkstoffverordnung als Retaxgefahr
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Für gentechnisch hergestellte Arzneimittel gelten hinsichtlich des Aut-idem-Austauschs besondere Regeln: Nur die namentlich in Anlage 1 des Rahmenvertrags genannten Bioidenticals dürfen gegeneinander ausgetauscht werden. Bei einer reinen Wirkstoffverordnung, zum Beispiel „Filgrastim 30 Mio. I.E. 5 St.“, besteht deshalb das Risiko einer Retaxation, wenn neben dem Originatorprodukt auch Bioidenticals und/oder Biosimilars im Handel sind.
Nur ausgehend von einem konkreten Produkt wird der korrekte Austausch auf ein Rabattarzneimittel durch die Apothekensoftware angezeigt. Daher ist der Arzt in einem solchen Fall um die eindeutige Angabe des Präparates zu bitten.
» Weitere Informationen
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Alexander Raths – stock.adobe.com
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DAP INFORMIERT
Beratungstipps für die Praxis
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Im Bereich der Selbstmedikation beraten Apothekenmitarbeiter ihre Kunden zu zahlreichen Erkrankungen und Arzneimitteln – entsprechendes Hintergrundwissen ist essentiell. Mit den DAP Beratungstipps bietet das DeutscheApothekenPortal zu ausgewählten Themen kompakte Informationen für ein gelungenes Beratungsgespräch an – zu finden in der Rubrik „Beratung“.
» Zu den DAP Beratungstipps
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Kalinovsky Dmitry – stock.adobe.com
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DAP INFORMIERT
HPV-Impfung für alle Kinder bis 14 Jahre erstattungsfähig
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Nachdem die Ständige Impfkommission (STIKO) die HPV-Impfung seit Juni diesen Jahres auch für Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren empfiehlt, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) diese Empfehlung nun in der Schutzimpfungs-Richtlinie umgesetzt. Die HPV-Impfung ist somit für Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren zulasten der GKV verordnungsfähig und kann bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden. Der G-BA-Beschluss tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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CHW – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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