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KW 40
Dienstag, 2. Oktober 2018

DAP INFORMIERT

HIV-Selbsttest

Was muss die Apotheke wissen?

Seit Oktober sind die neuen HIV-Selbsttests im Handel. Durch die Änderung der Medizin­produkte­abgabe­verordnung, die am 21. September vom Bundesrat beschlossen wurde, darf die Abgabe der nicht apothekenpflichtigen Selbsttests unter anderen auch durch Apotheken erfolgen. Was das Apothekenteam dabei beachten muss, listet ein Beratungsleitfaden.

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SERVICE

Biologika: Wirkstoffverordnung als Retaxgefahr

Für gentechnisch hergestellte Arznei­mittel gelten hinsichtlich des Aut-idem-Austauschs besondere Regeln: Nur die namentlich in Anlage 1 des Rahmen­vertrags genannten Bioidenticals dürfen gegen­einander ausge­tauscht werden. Bei einer reinen Wirk­stoff­verordnung, zum Beispiel „Filgrastim 30 Mio. I.E. 5 St.“, besteht deshalb das Risiko einer Retaxation, wenn neben dem Originator­produkt auch Bioidenticals und/oder Biosimilars im Handel sind.

Nur ausgehend von einem konkreten Produkt wird der korrekte Austausch auf ein Rabatt­arznei­mittel durch die Apotheken­software angezeigt. Daher ist der Arzt in einem solchen Fall um die eindeutige Angabe des Präparates zu bitten.

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DAP INFORMIERT

Beratungstipps für die Praxis

Im Bereich der Selbst­medikation beraten Apotheken­mit­arbeiter ihre Kunden zu zahl­reichen Erkrankungen und Arznei­mitteln – entsprechendes Hinter­grund­wissen ist essentiell. Mit den DAP Beratungs­tipps bietet das DeutscheApothekenPortal zu ausgewählten Themen kompakte Informationen für ein gelungenes Beratungs­gespräch an – zu finden in der Rubrik „Beratung“.

» Zu den DAP Beratungstipps

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DAP INFORMIERT

HPV-Impfung für alle Kinder bis 14 Jahre erstattungsfähig

Nachdem die Ständige Impfkommission (STIKO) die HPV-Impfung seit Juni diesen Jahres auch für Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren empfiehlt, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) diese Empfehlung nun in der Schutzimpfungs-Richtlinie umgesetzt. Die HPV-Impfung ist somit für Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren zulasten der GKV verordnungsfähig und kann bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden. Der G-BA-Beschluss tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

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» Hintergrundinformationen zur STIKO-Empfehlung vom 28. Juni 2018

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