Original- und Importarzneimittel gelten grundsätzlich als „das Gleiche“ und sind auch bei einem gesetzten Aut-idem-Kreuz ohne zusätzlichen ärztlichen Vermerk austauschbar.1 Im Falle von Inflectra™ ist bei der Rezeptbelieferung insbesondere auf die Rabattverträge zu achten, um Retaxationen zu vermeiden. Das Original von Pfizer ist für ca. 84 Prozent der GKV-Versicherten rabattiert.2
Beispiel: Rezept zulasten der Techniker Krankenkasse (TK)
Trotz des gesetzten Aut-idem-Kreuzes sind die angezeigten Rabattverträge zu Original und Importarzneimitteln zu beachten: Zur Auswahl stehen das rabattierte Original von Pfizer und einige rabattierte Importarzneimittel.3
Abbildung 1: Ausschnitt aus der Lauer-Taxe online, Stand: 07/2018, % = Rabattarzneimittel3
Die Apotheke hat laut § 4 Abs. 2 Rahmenvertrag die freie Wahl unter den verfügbaren Rabattarzneimitteln, auch wenn ein Inflectra™-Import verordnet ist.1 Die Abgabe des rabattierten Originals ist somit möglich. Mit der Abgabe einer Inflectra™-Originalpackung ist zudem sichergestellt, dass der Packung ein passender Lipid-Infusionsfilter beiliegt.
Wie verhält es sich mit der Importquote?
Rabattarzneimittel werden gemäß § 5 Rahmenvertrag nicht in die Berechnung der Importquote einbezogen.1 Die Abgabe eines rabattierten Originals, z. B. Inflectra™ von Pfizer, belastet die Importquote somit nicht. Umgekehrt kommt die Abgabe eines rabattierten Importarzneimittels der Importquote auch nicht zugute.
» Abgabehilfe Inflectra™
» Fachinformation Inflectra™
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016.
2 DAP Retaxierungs-Checkplus, Inflectra® 100 mg, 3 Stück, PZN 10315727, www.deutschesapothekenportal.de, Stand: 09/2018.
3 Lauer-Taxe online, Stand: 07/2018.