Sollte dieser Newsletter nicht korrekt dargestellt werden, klicken Sie bitte hier.

KW 39
Dienstag, 25. September 2018

DAP INFORMIERT

Nach Kündigung: Übergangs­lösung für die Hilfstaxe

Der Deutsche Apotheker­verband (DAV) hat Ende Juni und mit Wirkung zum 30. September 2018 die Anlagen 1 (Stoffpreise) und 2 (Gefäßpreise) der Hilfs­taxe gekündigt. Die betroffenen Anlagen dienen der Preis­berechnung von Rezepturen zulasten der GKV und sind schon lange nicht mehr markt­gerecht. Nachdem zunächst die Hoffnung bestand, dass Apotheken ihre Individual­rezepturen ab Oktober nach Arznei­mittel­preis­ver­ordnung anhand der tatsächlichen Einkaufs­preise taxieren können, hat sich jetzt eine andere Zwischen­lösung herauskristallisiert.

» Lesen Sie hier weiter

Melinda Armbruester-Seybert – stock.adobe.com

Anzeige

AVOXA INFORMIERT

PFIZER INFORMIERT

Infliximab: Das ist beim Original-Import-Austausch zu beachten

Original- und Import­arznei­mittel gelten grund­sätzlich als „das Gleiche“ und sind auch bei einem gesetzten Aut-idem-Kreuz ohne zusätzlichen ärztlichen Vermerk austauschbar.1 Im Falle von Inflectra™ ist bei der Rezept­belieferung insbesondere auf die Rabatt­verträge zu achten, um Retaxationen zu vermeiden. Das Original von Pfizer ist für ca. 84 Prozent der GKV-Versicherten rabattiert.2

Beispiel: Rezept zulasten der Techniker Krankenkasse (TK)

Trotz des gesetzten Aut-idem-Kreuzes sind die angezeigten Rabatt­verträge zu Original und Import­arznei­mitteln zu beachten: Zur Auswahl stehen das rabattierte Original von Pfizer und einige rabattierte Import­arzneimittel.3

Abbildung 1: Ausschnitt aus der Lauer-Taxe online, Stand: 07/2018, % = Rabatt­arznei­mittel3


Die Apotheke hat laut § 4 Abs. 2 Rahmenvertrag die freie Wahl unter den verfügbaren Rabattarzneimitteln, auch wenn ein Inflectra™-Import verordnet ist.1 Die Abgabe des rabattierten Originals ist somit möglich. Mit der Abgabe einer Inflectra™-Originalpackung ist zudem sicher­gestellt, dass der Packung ein passender Lipid-Infusionsfilter beiliegt.

Wie verhält es sich mit der Importquote?

Rabattarzneimittel werden gemäß § 5 Rahmenvertrag nicht in die Berechnung der Importquote einbezogen.1 Die Abgabe eines rabattierten Originals, z. B. Inflectra™ von Pfizer, belastet die Importquote somit nicht. Umgekehrt kommt die Abgabe eines rabattierten Import­arznei­mittels der Import­quote auch nicht zugute.

» Abgabehilfe Inflectra™

» Fachinformation Inflectra™

1 Rahmenvertrag über die Arzneimittel­versorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016.
2 DAP Retaxierungs-Checkplus, Inflectra® 100 mg, 3 Stück, PZN 10315727, www.deutschesapothekenportal.de, Stand: 09/2018.
3 Lauer-Taxe online, Stand: 07/2018.

ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG FÜR PTA

Anzeige

PHOENIX INFORMIERT

Digital werden. Apotheke bleiben!

In der Apotheke einfach & bequem bestellen – und das Ganze sicher! Mit der App „deine Apotheke“ ermöglichen Sie genau das Ihren Kunden. Nach dem bundesweit erfolgreichen Start haben zahlreiche Apotheken die Chance genutzt und setzen die PHOENIX-App als attraktives Kundenbindungsinstrument und zur Neukundengewinnung ein. Profitieren Sie von den Mehrwerten!

» Erfahren Sie mehr

© 2018 PHOENIX

DAP INFORMIERT

Bald in der Apotheke: Ibuprofen + Coffein als OTC-Medikament

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag zugestimmt, die Kombination aus Ibuprofen 400 mg und Coffein 100 mg für erwachsene Patienten bei akuten bis mäßig starken Schmerzen aus der Verschreibungs­pflicht zu entlassen. Die Änderung wird nun in die Arzneimittel-Verschreibungs­verordnung aufgenommen. Entsprechende Präparate werden somit bald in der Apotheke verfügbar sein – Sanofi-Aventis hat bereits mitgeteilt, dass die Ibuprofen-Coffein-Kombination Thomapyrin® TENSION DUO in etwa acht Wochen in verschreibungs­freier Variante erhältlich sein wird.

Tobif82 – stock.adobe.com

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Nützliche Links

Pflichtangaben

DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Abmeldung: Wenn Sie unsere Newsletter abbestellen möchten, dann klicken Sie bitte auf diesen Link: https://www.deutschesapothekenportal.de/fileadmin/nl/newsletter-apo.php?Action=unsubscribe&EMail=[EMail]