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KW 33 Dienstag, 14. August 2018
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DAP INFORMIERT
Neue Leitlinie: Kopfschmerzen durch Übergebrauch von Schmerzmitteln
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Viele Menschen nehmen Schmerzmittel zu häufig, zu lange oder zu hochdosiert ein – weltweit sind ca. 0,7 bis ein Prozent der Bevölkerung betroffen. Die nicht bestimmungsgemäße Einnahme der Schmerzmedikation kann den Schmerz jedoch zu einer chronischen Krankheit machen. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG) stellen nun eine neue Leitlinie vor, die sich diesem Thema widmet.
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puhhha – stock.adobe.com
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DAP BERATUNGSTIPP
Venenleiden
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Venenleiden sind ein häufiges Problem: 90 Prozent der deutschen Bevölkerung sind betroffen, 30 Prozent sogar von schwerwiegenden Venenveränderungen mit Ödemen. Während die sichtbaren oberflächlichen Krampfadern (bläuliche, knotenförmig erweiterte, geschlängelte Venen unter der Haut) harmlos sind, wird es gefährlich, wenn auch das tief liegende Venensystem betroffen ist.
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zlikovec – stock.adobe.com
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LETZTE CHANCE: NUR NOCH BIS ZUM 23.09.2018
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DAP SERVICE-CHECK
Damit wir unsere Services noch besser Ihren Bedürfnissen anpassen können, möchten wir gerne wissen, wie Sie die Fortbildung bewerten und freuen uns, wenn Sie kurz drei Fragen dazu beantworten.
Ihr Feedback wird mit 50 DAPs-Punkten belohnt (Registrierung erforderlich).
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ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG FÜR PTA
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STADAPHARM INFORMIERT
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Thema: Cross-Selling „Mundtrockenheit“
Die Ursachen einer Mundtrockenheit können vielfältig sein – neben bestimmten (Autoimmun-)Erkrankungen können insbesondere eine Strahlen- und/oder Chemotherapie sowie die Einnahme bestimmter Wirkstoffe zu einem trockenen Mund führen. In allen Fällen ist die Empfehlung eines Speichelersatzpräparates wie z. B. Glandosane® Mundspray zusätzlich zu einer ursächlichen Therapie sinnvoll.
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SERVICE
Biologicals: Tipps zur Rezeptbelieferung
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Für biotechnologisch hergestellte Arzneimittel gelten bei der Rezeptbelieferung besondere Regeln: Nur die in Anlage 1 des Rahmenvertrags namentlich genannten Bioidenticals dürfen im Rahmen der Aut-idem-Regelung gegeneinander ausgetauscht werden.
Wirkstoffverordnung als Retaxgefahr
Bei einer reinen Wirkstoffverordnung eines Biologikums, zum Beispiel „Filgrastim 30 Mio. I.E. 5 St.“, besteht das Risiko einer Retaxation, wenn neben dem Originalprodukt auch Bioidenticals und/oder Biosimilars im Handel sind.
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Alexander Raths – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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