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KW 17
Dienstag, 25. April 2023

AKTUELLES

Malaria-Impfstoff der Oxford University in Ghana zugelassen

Der Malaria-Impfstoff mit dem Namen R21/Matrix-M beruht auf dem bereits bekannten Vakzin Mosquirix, welches allerdings durch geringe Schutz­wirkungen die Ziele der Welt­gesundheits­organisation (WHO) nicht erreichte. Durch Anpassungen des Antigens und Adjuvans konnte die Schutz­wirkung deutlich auf etwa 80 % gesteigert werden. Die Ghana Food and Drugs Authority hat die Zulassung bereits genehmigt.

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DAP ARBEITSHILFE

Dokumentation Einzelimport

Laut § 18 Apotheken­betriebs­ordnung müssen Apotheken die Einfuhr und Abgabe von Einzel­importen nach § 73 Abs. 3 AMG doku­mentieren. Einen Überblick über die Vorgaben, was doku­mentiert werden muss, gibt Ihnen folgende Arbeits­hilfe.

» Hier geht’s zur Arbeitshilfe


Neu: Einzelbestellung DAP Dialog

Der DAP Dialog erscheint alle zwei Monate und jede Apotheke in Deutschland hat die Möglichkeit, im Abo kostenfrei jeweils ein Exemplar der aktuellen Ausgabe zu erhalten. Da offenbar eine Ausgabe in vielen Apotheken nicht ausreicht, ist nun die (kostenpflichtige) Nachbestellung einzelner Ausgaben des DAP Dialogs über das DeutscheApothekenPortal in der Rubrik „Bestellungen“ möglich. Mit jeder Bestellung erhalten Sie den kompletten DAP Dialog inklusive aller in der jeweiligen Ausgabe enthaltenen Beilagen.

» Nachbestellung einzelner Dialog-Ausgaben

Weiterhin können Sie den DAP Dialog natürlich auch online im Archiv abrufen (kostenfreie Registrierung bei Mein DAP erforderlich).

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Patientenleitlinien bei DAP: jetzt aktualisiert

In Patientenleitlinien sind die wichtigsten Fakten rund um eine Erkrankung verständlich für Ihre Patienten zusammengefasst. In der DAP-Rubrik finden Sie jetzt aktuelle Patientenleitlinien zum Thema Depression, die Sie Ihren Patienten mit an die Hand geben können.

» Zu den Patientenleitlinien


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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen wir eine Packung ohne Normgröße abgeben?

Wir haben ein Rezept über „Lacosamid biomo 100 mg 126 St. (PZN: 17212522)“ zulasten der Mercedes-Benz BKK vorliegen. Unser Kassen­system hat uns ange­zeigt, dass es sich bei dieser Packungs­größe nicht um eine therapie­gerechte Norm­größe handelt. Wir haben rausge­funden, dass die Packung mit 126 Stück zwischen der N2 (50–62 St.) und der N3 (160–168 St.) liegt.

Wir würden gerne wissen, ob wir die Packung mit 126 Stück ab­geben dürfen.

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Alexander Raths – stock.adobe.com

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