Sollte dieser Newsletter nicht korrekt dargestellt werden, klicken Sie bitte hier.

KW 52
Dienstag, 27. Dezember 2022

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 72

Pharmazeutische Dienstleistungen anbieten

Teil 2: Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck

Anders als die in der letzten Ausgabe des DAP Dialogs behandelte pharma­zeutische Dienst­leistung zur Inhalation kann die pDL „Standardisierte Risiko­erfassung hoher Blut­druck“ vom gesamten pharma­zeutischen Personal, also auch von Pharma­zeuten und PTA im Praktikum, durch­ge­führt werden. Patienten können mit dieser Dienst­leistung den Erfolg ihrer medika­mentösen Blut­druck­ein­stellung standard­isiert in der Apotheke kontrol­lieren lassen.

» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 72 (PDF)

SERVICE

Neue Festbeträge zum 01.01.2023

Jetzt im Festbetrags-Checkplus

Zum 01.01.2023 treten neue Festbeträge in Kraft, die ab sofort wirkstoff- und PZN-basiert im Festbetrags-Checkplus zur Verfügung stehen.

Zum Jahresanfang ändern sich die Festbeträge im Rx-Bereich bei Butyl­scopolamin und Verapamil, im OTC-Bereich sind Folsäure, Paracetamol und H1-Antagonisten betroffen. Für Chorion­gonado­tropin (Rx, parenterale Darreichungs­formen) und Lithium (Rx, feste Darreichungs­formen, verzögert freisetzend) werden die Festbeträge aufgehoben.


© DAP – DeutschesApothekenPortal

Was ist der Festbetrags-Checkplus?

Der Festbetrags-Checkplus zeigt neue Festbeträge und mögliche Lagerwertverluste schon einige Wochen vor Inkrafttreten an. Mit einem Klick auf den jeweiligen Wirkstoff können alle betroffenen Fertigarzneimittel mit PZN eingesehen sowie eine individuelle Liste erstellt und für die Lagerbereinigung ausgedruckt werden.

» Tutorial zum Festbetrags-Checkplus (PDF)

Werden Sie jetzt Premium-Mitglied!

Der Festbetrags-Checkplus ist neben vielen anderen Services Bestandteil der kostenpflichtigen
DAP-Premium-Mitgliedschaft.

» Erfahren Sie hier mehr zu DAP Premium

» Zum Festbetrags-Checkplus

Anzeige

Wirtschaftliche Versorgung mit den Abirateron-Generika von Accord Healthcare

Abirateron Accord gibt es jetzt neu auch in der Stärke zu 250 mg. In dieser Stärke ist Abirateron Accord das einzige Generikum im Markt.1 Abirateron Accord unter­stützt die wirtschaftliche Versorgung Ihrer Kunden, da es in allen verfügbaren Rabatt­ver­trägen vertreten ist und zudem mehr Roh­ertrag gegen­über dem günstigsten Hersteller bietet:

  • 56er-Packung (500 mg) bis zu 7.122,41 €2 mehr Rohertrag!
  • 60er-Packung (500 mg) bis zu 4.382,66 €2 mehr Rohertrag!
  • 250-mg-Packung bis zu 1.628,08 €3 mehr Rohertrag!
 

© Accord Healthcare GmbH

» Sichern Sie sich hier gleich Sonder­konditionen für Abirateron Accord! (PDF)

» Rabatt­vertrags­übersicht (PDF)

» Pflichttext Abirateron Accord 250 mg Tabletten / Abirateron Accord 500 mg Filmtabletten Stand 06/22 (PDF)


1 Lauer-Taxe online, Stand 15.12.2022

2 Abirateron Accord 500 mg Filmtabletten, 56 Stück + 60 Stück (Preisstand 15.12.2022) im Vergleich zu ABIRATERON beta 500 mg Filmtabletten, 56 Stück + ABIRATERON Zentiva 500 mg Filmtabletten, 60 Stück (Preisstand 15.12.2022) unter der Annahme 3 % Skonto auf den ApU und Verzicht auf den 3,15-%-GH-Zuschlag und hochgerechnet auf 4 Packungen pro Monat auf 12 Monate.

3 Abirateron Accord 250 mg Tabletten, 120 Stück (Preisstand 15.12.2022) im Vergleich zu Zytiga Abacus Medicine A/S (Import) 250 mg Tabletten, 120 Stück unter der Annahme 3 % Skonto auf den ApU und Verzicht auf den 3,15-%-GH-Zuschlag und hochgerechnet auf 4 Packungen pro Monat auf 12 Monate.

NEUE DAP ARBEITSHILFE

Merkblatt Lieferengpass Fiebersäfte

Liefereng­pässe sind zu einem alltäglichen Kampf in Apotheken geworden. Gefühlt werden es von Jahr zu Jahr mehr. Zurzeit erschweren vor allem die fehlenden Fieber­säfte den Apotheken­alltag. Um Ihnen die Situation etwas zu erleichtern, haben wir für Sie ein DAP Merk­blatt erstellt. Dieses gibt einen kurzen Über­blick, wer zurzeit Mehr­kosten erstattet und welche Vorgaben bei der Herstellung einer Individual­rezeptur zu beachten sind.

» Hier geht’s zum DAP Merkblatt


APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie ist bei einem Rezept mit fehlender Adressangabe des Arztes vorzugehen?

Wir haben ein Rezept erhalten, auf dem die Adress­angabe des Arztes fehlt. Aufgebracht wurde nur der Arzt­stempel mit Name und Fach­richtung sowie die Unter­schrift. Die Betriebs­stätten-Nr. ist aufge­druckt und stimmt mit beiden anderen Auf­drucken auf dem Rezept überein.

Reicht das für die Abrechnung?

» Lesen Sie hier die Antwort


Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Nützliche Links

Pflichtangaben

DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels