Immer wieder stehen wir vor einem ähnlichen Problem und finden nicht die korrekte Lösung:
Ein Medikament ist verordnet, das nicht oder nicht mehr im Handel ist, mit oder ohne PZN; teilweise gibt es aut-idem-fähige Alternativen. Dürfen wir diese abgeben, ohne ein neues Rezept anzufordern, oder gilt so etwas als unklare Verordnung?
Sind diese Arzneimittel nur nicht lieferbar, können wir austauschen. Gilt dies auch im geschilderten Fall, wenn die Arzneimittel nicht (mehr) im Handel sind?
Eine ähnliche Frage stellen wir uns bei einem mit Kreuz verordneten Arzneimittel, das AV und nicht mehr lieferbar ist. Hier sind wir uns relativ sicher, dass wir ein neues Rezept brauchen.
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