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KW 43 Dienstag, 25. Oktober 2022
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AKTUELLES
Asunercept wirksam bei Covid-19
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In einer klinischen Phase-II-Studie konnte die Wirksamkeit von Asunercept, einem CD95-Fc-Fusionsprotein, bestätigt werden. Dabei konnten Patienten, die eine Standardtherapie (SOC) und Asunercept erhielten, in Bezug auf Mortalität und Zeit bis zur klinischen Verbesserung nach WHO-Skala verglichen mit Probanden, die ausschließlich die SOC erhielten, von der Therapie profitieren. Auch das Sicherheitsprofil zeigt erfreuliche Daten.
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Abirateron Accord – eine wirtschaftliche Alternative
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Abirateron Accord hat dieselben 3 Anwendungsgebiete wie das Original*, verfügt über eine klare Deklaration der Wirkstoffmenge auf jeder Filmtablette und ist in praktisch perforierten Blistern verpackt. Es bietet bei der Packung mit 56 Filmtabletten gegenüber dem günstigsten Generikum 5.894,74 €** mehr Rohertrag und ist in zahlreichen Rabattverträgen vertreten.
» Rabattvertragsübersicht
» Pflichttext Abirateron Accord 500 mg, Stand April 2021 (PDF)
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© Accord Healthcare GmbH
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* Fachinformation Zytiga®, Stand Juni 2022
** Abirateron Accord 500 mg Filmtabletten, 56 Stück (Preisstand 15.10.2022) im Vergleich zu Abirateron ratiopharm 500 mg Filmtabletten, 56 Stück (Preisstand 15.10.2022) unter der Annahme 3 % Skonto auf den ApU und Verzicht auf den 3,15-%-GH-Zuschlag und hochgerechnet auf 4 Packungen pro Monat auf 12 Monate.
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RETAXFALL-ARCHIV
Überblick über die gängigsten Retaxationen
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Der Rahmenvertrag und auch andere gesetzliche Verträge setzen den Apotheken relativ enge Grenzen, wenn es um die korrekte Arzneimittelauswahl geht. In diesem Dschungel von Gesetzen, Regelungen und Vorschriften kann einem auch mal ein Fehler unterlaufen, auf den eine Retaxation folgt. Doch wie sieht es aus, wenn eine Retaxierung nicht gerechtfertigt ist oder es sich um einen Formfehler handelt, bei dem die Apotheke trotzdem ihren Vergütungsanspruch behält?
» Hier geht es zum Retaxfall-Archiv
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pixelkorn – stock.adobe.com
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Kann bei einer nicht verschreibungspflichtigen Rezeptur auf den Fixzuschlag verzichtet werden?
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Wir haben eine Frage zur Taxation von Rezepturen, die nicht verschreibungspflichtig sind. Sind wir dazu verpflichtet, den Patienten bei nicht verschreibungspflichtigen Rezepturarzneimitteln oder Defekturarzneimitteln einen Fixzuschlag von 8,35 € zu berechnen, oder dürfen wir hier eine eigene Preiskalkulation durchführen? Wir stellen eine eigene Rezeptur zur Linderung bei Polyneuropathie für unsere onkologischen Patienten her und würden hier keinen Fixzuschlag, sondern 20 % Aufschlag auf den Apothekenverkaufspreis ansetzen.
Ist das zulässig?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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