KW 37
Dienstag, 13. September 2022

AKTUELLES

Erste angepasste Corona-Vakzine als Booster von der EMA zugelassen

Der Sommer neigt sich dem Ende, der Herbst naht. Über die kalten Temperaturen freuen sich nicht nur Menschen in Dach­geschoss­wohnungen, auch für Viren bietet die kalte Jahreszeit perfekte Bedingungen, um sich zu verbreiten – was sich meist in steigenden Inzidenzen wider­spiegelt. Auch die Anzahl der Corona-Infektionen wird vermutlich stark ansteigen. Viele Menschen sind bereits geimpft und geboostert, aktuelle Auffrisch­impfungen sind allerdings nur an ursprüngliche Varianten angepasst. Nun hat die EU-Kommission zwei an die Variante BA.1 (Omikron) ange­passte Vakzine von BioNTech/Pfizer und Moderna als Auffrisch­impfung für Personen ab 12 Jahren zugelassen.

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Littlewolf1989 – stock.adobe.com

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Besondere Darreichungs­form: Abgabe von Enoxaparin-Sicherheits­spritzen

Fertig­spritzen, die zuhause selbst ange­wendet werden, gehören zu den besonderen Darreichungs­formen: Hier können Apotheken ihre Beratungs­kompetenz zeigen und hinsichtlich der korrekten Anwendung beraten.

Das Clexane®-Original verfügt nach Neu­einführung der beiden Wirk­stärken 12.000 I.E. (120 mg/0,8 ml; 20 St. N2 und 50 St. N3) sowie 15.000 I.E. (150 mg/1 ml; 20 St. N2 und 50 St. N3) über ein breites Portfolio im Bereich der Enoxaparin-Fertig­spritzen. In allen Wirk­stärken erfolgt die Verabreichung mit den bewährten Clexane®-Sicherheits­spritzen.

Clexane®-Sicherheits­spritzen für sichere und unkomplizierte Anwendung

Durch das Sicherheits­system der Clexane®-Sicherheits­­spritzen schiebt sich nach der Injektion eine Schutz­­hülle über die Nadel, sodass diese beim Heraus­­ziehen aus der Haut sofort vollständig umschlossen wird. Erklären Sie im Beratungs­­gespräch diese sichere und unkomplizierte Anwendung sowohl bei der Erst­­ein­stellung als auch bei Folge­verordnungen. So lässt sich anwendungs­be­zogenen Problemen vorbeugen bzw. diese können früh­zeitig aufge­­deckt und behoben werden.

Abb.: Clexane®-Sicherheits­spritze

Was gilt bei der Rezeptbelieferung?

Die Versorgung der Betroffenen mit dem Clexane®-Original wird durch Rabatt­verträge bei zahlreichen Kranken­kassen gesichert. Sollte dennoch bei dieser speziellen Darreichungs­form im Rahmen der Rezept­belieferung ein Aus­tausch ange­zeigt sein, so muss immer über­prüft werden, ob eine Umstellung möglicher­weise die Therapie gefährdet. Ergeben sich Anhalts­punkte, dass die Anwendung eines Alternativ­präparates nicht sicher gewähr­leistet werden kann, so kann die Apotheke den Austausch durch Anwendung Pharma­zeutischer Bedenken verhindern. In der Praxis gehen Sie dazu nach § 14 Abs. 3 Rahmen­vertrag wie folgt vor:

  • Dokumentation auf dem Rezept per Sonder-PZN 02567024 plus Faktor 8 bzw. 9
  • Begründung auf dem Rezept vermerken, abge­zeichnet mit Datum und Kürzel
 

Weitere Informationen

Nutzen Sie zur vertrags­konformen Umsetzung der Pharma­zeutischen Bedenken bei kritischen Darreichungs­formen wie den Clexane®-Fertig­spritzen die entsprechende Abgabe­hilfe.

» Abgabehilfe „Pharma­zeutische Bedenken am Beispiel einer Clexane®-Verordnung“

» Pflichttext (PDF)

MAT-DE-2203822-1.0-09/2022

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 70

Neues Beratungswissen

Möchten Sie Ihre Beratung zu bestimmten Wirkstoffen und Inhaltsstoffen überprüfen? Dann schauen Sie in unsere Rubrik Beratungswissen hinein. Hier finden Sie nützliche Informationen, die Sie im Beratungs­gespräch unterstützen.

Neu erschienen im DAP Dialog 70:

» Beratungswissen „SoloStar®-Fertigpen zur Insulininjektion“

» Beratungswissen „Dimethylfumarat in der Therapie der Multiplen Sklerose“

» Beratungswissen „Melatonin“

» Beratungswissen „Zinkorotat bei Diabetes“

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf Vesoxx (AV) weiterhin abgegeben werden?

Uns liegt eine Verordnung über „Vesoxx 1 mg/ml Loe 100 x 10 ml PZN: 16500101“ vor. Das Medikament ist AV. Trotzdem konnte unser Großhandel das Medikament noch liefern.

Dürfen wir es noch abgeben, obwohl es AV ist?

» Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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