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KW 33 Dienstag, 16. August 2022
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AKTUELLES
FDA genehmigt Zulassungsantrag für Darolutamid und Docetaxel gegen Prostatakrebs
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Darolutamid ist ein oraler Androgenrezeptor-Inhibitor welcher bei nicht metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakrebs (nmCRPC) indiziert ist. In Kombination mit dem Zytostatikum Docetaxel konnte eine signifikante Verbesserung der Überlebenszeit bei erwachsenen Patienten mit metastasiertem hormonsensitivem Prostatakrebs gezeigt werden. Ein ergänzender Zulassungsantrag für Darolutamid wurde genehmigt.
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DAP-Rubrik „Retax-Arbeitshilfen“
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Die vertragskonforme Rezeptbelieferung ist ein zentraler Bestandteil in jeder Apotheke. Neben der pharmazeutischen Beratung der Patienten ist eine formal korrekte Rezeptbelieferung unerlässlich, damit das Rezept von der Krankenkasse erstattet wird. In dieser Rubrik finden Sie übersichtlich aufbereitete Arbeitshilfen rund um das Thema Rezeptbearbeitung.
» Hier geht es zur DAP-Rubrik Retax-Arbeitshilfen
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DAP ARBEITSHILFE
DAP Rezept-Check
Bei der Belieferung von GKV-Rezepten durch die Apotheke sind viele Dinge zu beachten. Neben den Rabattverträgen und dem Rahmenvertrag müssen auch viele andere Formalitäten beachtet werden, um Retaxationen zu meiden. Ist der Arztstempel vorhanden und korrekt und ist das Adressfeld richtig ausgefüllt? All diese und weitere Fragen beantwortet diese Arbeitshilfe.
» Hier geht’s zur Arbeitshilfe
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Müssen alle vorliegenden BtM-Rezepte für eine Patientin mit einem A gekennzeichnet werden?
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Eine Patientin von uns hat uns zwei BtM-Rezepte vorgelegt, wobei auf dem ersten Rezept Folgendes verordnet ist:
Bupre-Hexal 4 T 70 µg/h PFT N 3 20 St. (A) PZN 11527868 und 2 x Bupre-Hexal 35 µg/h PFT N3 20 St. PZN 11527710.
Auf dem zweiten Rezept ist Folgendes verordnet:
Buprenorphin-Hexal 0,2 mg SUT N2 28 St.
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Jetzt hat die Patientin vor einem Monat das erste Präparat schon einmal erhalten. Wir fragen uns, muss das A für die Überschreitung der Verschreibungshöchstmenge pro Wirkstoff und Patient in 30 Tagen bei jedem Präparat angebracht werden? Oder genügt es, wenn es nur einmal auf dem Rezept steht bzw. wie in unserem Fall nur auf einem Rezept?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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