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KW 25
Dienstag, 21. Juni 2022

AKTUELLES

Die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen: alles Wichtige auf einen Blick

Endlich ist es so weit: Der deutsche Apotheker­verband (DAV) und der GKV-Spitzen­verband haben sich auf ein neues Dienst­leistungs­paket und damit ver­bundene Ver­gütungen geeinigt. Durch fünf neue pharma­zeutische Dienst­leistungen soll das Beratungs­angebot von Apotheken gegenüber den Patienten ausgebaut werden. Dabei über­nimmt die gesetzliche Kranken­ver­sicherung (GKV) für bestimmte Patienten die Kosten.

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Seltene Erkrankung: Behandlung des hereditären Angioödems mit Firazyr®

Das hereditäre Angioödem ist gekennzeichnet durch plötzliche, wiederkehrende Schwellungsattacken von Haut/Schleimhaut in verschiedenen Körperregionen. Das Ziel der Bedarfsbehandlung mit Firazyr® ist es, die Dauer und Schwere solcher Attacken zu reduzieren. Was bei der Rezeptbelieferung zu beachten ist sowie weitere Informationen zur Therapie mit Firazyr® finden Sie auf der DAP Abgabehilfe.

» Zur Abgabehilfe

» Pflichtangaben Firazyr®

© Takeda

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Neu: Fesoterodin Aristo®

Mit Fesoterodin Aristo® steht ab sofort das erste Generikum zu Toviaz zur Verfügung.
Im Vergleich zum Original entstehen für Patienten nur Zusatzkosten (Zuzahlung + Mehrkosten) von maximal 10 €. Mit der kostengünstigen Alternative können Patienten mit der Symptomatik der überaktiven Blase wirtschaftlich versorgt werden.

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Arzneimittel-News-Archiv

Bleiben Sie informiert!

Immer dienstags informieren wir Sie mit den Arznei­mittel-News über aktuelle Ent­wicklungen des Arznei­mittel­marktes, Änderungen apotheken­relevanter Gesetze und Verträge bis hin zu OTC-Switches und neuen Arznei­mitteln. Im unserem Arznei­mittel-News-Archiv finden Sie die bisher veröffentlichten Beiträge.

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AKTUALISIERTE DAP ARBEITSHILFE

Arzneimittel ohne N-Bezeichnung

Ist ein Präparat ohne N-Bezeichnung verordnet, stellt sich die Frage, ob dieses zulasten der GKV abge­geben werden darf oder ob es sich um eine nicht erstattungs­fähige Jumbo­packung handelt. Diese Arbeits­hilfe zeigt die richtige Vorgehens­weise an­hand eines über­sichtlichen Fließ­schemas.

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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Gilt bei Rabattarzneimitteln ein Preisanker?

Wir diskutieren gerade im Team, ob wir den Wunsch unseres Kunden erfüllen dürfen, der sein ihm bekanntes Revlimid behalten bzw. weiterhin auf seine Verordnung bekommen möchte. Revlimid ist immer noch eines der Rabatt­arznei­mittel bei der vor­liegenden GKV. Die Frage ist aber, ob der Arzt durch Verordnung von Lenalidomid 25 mg ratiopharm 21 St. einen Preis­anker setzt, den wir beachten müssen. Wie verhalten wir uns richtig?

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Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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