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KW 25 Dienstag, 21. Juni 2022
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AKTUELLES
Die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen: alles Wichtige auf einen Blick
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Endlich ist es so weit: Der deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf ein neues Dienstleistungspaket und damit verbundene Vergütungen geeinigt. Durch fünf neue pharmazeutische Dienstleistungen soll das Beratungsangebot von Apotheken gegenüber den Patienten ausgebaut werden. Dabei übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für bestimmte Patienten die Kosten.
» Lesen Sie hier weiter
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zinkevych – stock.adobe.com
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Seltene Erkrankung: Behandlung des hereditären Angioödems mit Firazyr®
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Das hereditäre Angioödem ist gekennzeichnet durch plötzliche, wiederkehrende Schwellungsattacken von Haut/Schleimhaut in verschiedenen Körperregionen. Das Ziel der Bedarfsbehandlung mit Firazyr® ist es, die Dauer und Schwere solcher Attacken zu reduzieren. Was bei der Rezeptbelieferung zu beachten ist sowie weitere Informationen zur Therapie mit Firazyr® finden Sie auf der DAP Abgabehilfe.
» Zur Abgabehilfe
» Pflichtangaben Firazyr®
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© Takeda
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Neu: Fesoterodin Aristo®
Mit Fesoterodin Aristo® steht ab sofort das erste Generikum zu Toviaz zur Verfügung.
Im Vergleich zum Original entstehen für Patienten nur Zusatzkosten (Zuzahlung + Mehrkosten) von maximal 10 €. Mit der kostengünstigen Alternative können Patienten mit der Symptomatik der überaktiven Blase wirtschaftlich versorgt werden.
» Mehr erfahren
» Zur Fachinformation (PDF)
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Arzneimittel-News-Archiv
Bleiben Sie informiert!
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Immer dienstags informieren wir Sie mit den Arzneimittel-News über aktuelle Entwicklungen des Arzneimittelmarktes, Änderungen apothekenrelevanter Gesetze und Verträge bis hin zu OTC-Switches und neuen Arzneimitteln. Im unserem Arzneimittel-News-Archiv finden Sie die bisher veröffentlichten Beiträge.
» Hier geht es zum Arzneimittel-News-Archiv
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AKTUALISIERTE DAP ARBEITSHILFE
Arzneimittel ohne N-Bezeichnung
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Ist ein Präparat ohne N-Bezeichnung verordnet, stellt sich die Frage, ob dieses zulasten der GKV abgegeben werden darf oder ob es sich um eine nicht erstattungsfähige Jumbopackung handelt. Diese Arbeitshilfe zeigt die richtige Vorgehensweise anhand eines übersichtlichen Fließschemas.
» Hier geht es zur Arbeitshilfe
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Gilt bei Rabattarzneimitteln ein Preisanker?
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Wir diskutieren gerade im Team, ob wir den Wunsch unseres Kunden erfüllen dürfen, der sein ihm bekanntes Revlimid behalten bzw. weiterhin auf seine Verordnung bekommen möchte. Revlimid ist immer noch eines der Rabattarzneimittel bei der vorliegenden GKV. Die Frage ist aber, ob der Arzt durch Verordnung von Lenalidomid 25 mg ratiopharm 21 St. einen Preisanker setzt, den wir beachten müssen. Wie verhalten wir uns richtig?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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