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KW 13
Dienstag, 29. März 2022

AKTUELLES

Starkes Duo – Evusheld für die Covid-19-Prophylaxe

Seit Mitte Februar 2022 stellt das Bundes­ministerium für Gesund­heit (BMG) begrenzte Kontingente des Arznei­mittels Evusheld zur Verfügung.

Die Antikörper­kombination aus Tixagevimab und Cilgavimab wird zur Prophylaxe von Covid-19 für bestimmte Patienten­gruppen ange­wendet. Studien bestätigen: Die Wahrscheinlichkeit, symptomatisch an Covid-19 zu erkranken, sinkt um 77 %. Die EMA empfiehlt jetzt die Zulassung der lang wirksamen Corona-Antikörper.

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DAP ARBEITSHILFE

Mehrkosten

Mehrkosten werden fällig, wenn ein Arznei­mittel-VK oberhalb des Fest­betrags liegt. Fest­beträge sind Höchst­beträge für die Erstattung von Arznei­mittel­preisen durch die gesetz­lichen Kranken­kassen. Liegt der Preis eines vom Arzt verordneten Arznei­mittels über dem Fest­betrag, so muss in der Regel der Versicherte diesen Differenz­betrag – die Mehr­kosten – zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung ent­richten. Eine Abrechnung von Mehr­kosten zulasten der GKV ist nur in Ausnahme­fällen möglich. Die wichtigsten Informationen dazu liefert diese Arbeitshilfe.

» Hier geht es zur Arbeitshilfe


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Natürliche Wege aus Stress und Erschöpfung

Stressbedingte Symptome steigern die Bedürfnisse der Kunden nach natürlicher Hilfe.

Neurodoron® Tabletten von Weleda stärken durch eine Komposition aus potenziertem Gold mit Ferrum-Quarz und Kalium phosphoricum den Organismus bei Erschöpfung und lindern stressbedingte Angst- und Unruhezustände, Kopfschmerzen und depressive Verstimmungen. Natürlich.

» Mehr Informationen unter www.neurodoron.de

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neo-angin® junior Halsschmerzlutscher – jetzt verfügbar!

neo-angin® junior Hals­schmerz­lutscher lindern Hals­schmerzen und sind bereits für Kinder ab 3 Jahren geeignet, die noch nicht sicher Hals­tabletten lutschen können. Der kind­gerechte Lutscher erleichtert die Anwendung und das enthaltene Isländisch Moos bildet einen Schutz­film auf der gereizten Mund- und Rachen­schleim­haut und beruhigt diese.

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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Was darf nach der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags abgegeben werden?

Uns wurde folgendes Rezept vorgelegt: Verordnet wurde „Epoetin Alfa Hexal 40000 IE 6 St. N3 (PZN: 00579017)“ zulasten der AOK Bayern (IK: 108310400).

Es gibt zwei Rabatt­artikel (Importe), diese konnten wir aber war zum Zeit­punkt der Rezept­vorlage nicht bestellen. Wir haben aus diesem Grund den nächst­günstigeren, liefer­baren Import (Orifarm PZN: 16632883) bestellt und das Sonder­kenn­zeichen mit der Nummer 2 aufge­druckt.

Trueffelpix – stock.adobe.com

Die Kundin bestand bei Abholung des Arznei­mittels jedoch auf einer Belieferung mit dem Original Epoetin der Firma Hexal (wie verordnet).

Unsere Frage lautet: Dürfen wir bei dieser Konstel­lation mit Liefer­fähigkeiten im import­relevanten Markt (es gibt keinen 15/15-Import) das verordnete Original Epoetin von Hexal (Preisanker) zulasten der AOK abgeben?

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