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KW 11 Dienstag, 15. März 2022
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AKTUELLES
Gesundheitliche Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine
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Nach den Geschehnissen in der Ukraine flüchten Millionen Menschen, um Schutz und Hilfe zu suchen. Viele sind beispielsweise bereits in Polen unterkommen. Nun kommen auch erste Geflüchtete nach Deutschland und weitere werden folgen. Das Team des Rechercheportals MedWatch versucht nun, freiwillige Übersetzer zu rekrutieren, um notwendige Gesundheitsinformationen ins Ukrainische bzw. Russische zu übersetzen. Die Arztbewertungsplattform jameda erstellt ein Portal, in dem Ärzte kostenfreie Untersuchungen für Ukrainer anbieten.
» Lesen Sie hier weiter
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Alex – stock-adobe.com
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Antikoagulationstherapie mit Enoxaparin-Natrium
Wie kann die Compliance gestärkt werden?
Bei einer Therapie mit niedermolekularen Heparinen wie Enoxaparin-Natrium (Clexane®) ist in allen Indikationen, insbesondere bei der Behandlung von tumorassoziierten Thromboembolien, die korrekte und regelmäßige Anwendung von zentraler Bedeutung für den Therapieerfolg. Essenziell für die Compliance ist, dass der Patient mit der Anwendung des Device – im Falle von Clexane® mit der Anwendung der Sicherheitsspritzen – vertraut ist. Die Sicherheitsspritzen des Clexane®-Originals erlauben eine unkomplizierte Anwendung bei allen Indikationen des breit gefächerten Anwendungsspektrums und können in vielen Fällen dank der verschiedenen Rabattverträge auf Enoxaparin-Verordnungen abgegeben werden.
Austausch kritisch – welche Optionen hat die Apotheke?
Falls ein verordnetes Clexane®-Original aufgrund der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags ausgetauscht werden muss und absehbar ist, dass die Substitution trotz Beratung die Compliance und damit den Therapieerfolg gefährdet, so kann die Apotheke nach § 14 Abs. 3 des Rahmenvertrags Pharmazeutische Bedenken anwenden und den Austausch verhindern. Die Gründe müssen dabei individuell abgewogen werden, aber bei einer Enoxaparin-Therapie kann durchaus eine kritische Indikation vorliegen oder ein Austausch der besonderen Darreichungsform zu Problemen führen.
Pharmazeutische Bedenken – Dokumentation auf dem Rezept
Wird aufgrund Pharmazeutischer Bedenken von der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags abgewichen, damit der Patient mit dem verordneten Original versorgt werden kann, so muss dies auf dem Rezept per Sonder-PZN 02567024 plus Faktor 8 bzw. 9 sowie einer individuellen Begründung, abgezeichnet mit Datum und Unterschrift, dokumentiert werden.
» Video Clexane®-Sicherheits-Fertigspritze
» Abgabehilfe „Pharmazeutische Bedenken am Beispiel einer Clexane®-Verordnung“
» Pflichttext Clexane® (PDF)
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Zertifikatskurs Retax-PTA
Alle Module sind nun online!
Quelle: PTAheute
Bei der Abgabe von Arzneimitteln auf Rezept sind jede Menge Formalien zu beachten. Deshalb ist eine sorgfältige Rezeptkontrolle enorm wichtig, denn Retaxationen sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch ein mehr oder weniger großer wirtschaftlicher Schaden sein. Dieses Know-how zu vermitteln und PTA Sicherheit und auch Verantwortung bei der Rezeptbearbeitung zu geben, ist Ziel der aktualisierten Fortbildungsreihe „Retax-PTA“. Der neue Zertifikatslehrgang besteht aus 7 Vorträgen, die die Referenten des DeutschenApothekenPortals ausgearbeitet haben. Wenn Sie alle Fortbildungsmodule erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Urkunde mit der Bezeichnung „Retax-PTA“.
Alle Module sind nun online!
Modul 1 – Formalien, Prüfpflichten und Rezeptabrechnung / Rezeptcheck
Modul 2 – Sonderrezepte
Modul 3 – Rabattverträge, Aut-idem, Substitutionsausschlussliste, Biologika
Modul 4 – Original vs. Import
Modul 5 – Stückelung und Mehrfachverordnungen, Hämophilie
Modul 6 – OTC-Arzneimittel
Modul 7 – Rezeptur und medizinisches Cannabis
» Hier geht es zur Anmeldung
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Suchen Sie nach Informationen rund um das Thema Belieferung von BtM-Rezepten? Dann finden Sie in unserer BtM-Rubrik viele hilfreiche Services.
Die Themen im Überblick:
- BtM-Rezept: Formalien
- BtM-Rezept: korrekte Belieferung
- BtM-Praxishilfen
- Substitutionstherapie
- Reisen mit BtM
- Vernichtung/Entsorgung
- FAQ
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peart – stock.adobe.com
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Fulvestrant-Verordnung – was ist hinsichtlich der Darreichungsformen zu beachten?
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Wir haben eine Verordnung über „Fulvestrant 250 mg 6 St. ILO N3“ erhalten und stehen nun vor folgendem Problem: Geben wir die Verordnung so ein und wählen einen Artikel mit der Darreichungsform „ILO“, dann werden über die Suchfunktion nur austauschbare „ILO“-Artikel angezeigt und es gibt keinen Rabattvertrag, der zu beachten wäre. Wählen wir aber einen Artikel mit der Darreichungsform „IFE“, werden als austauschbar auch nur Artikel mit dieser Darreichungsform angezeigt und es gibt in diesem Fall einen Rabattvertrag.
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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Nun stellt sich uns folgende Frage:
Ist bei einer Verordnung von Fulvestrant verpflichtend eine Firma auf dem Rezept anzugeben? Dürfen wir zwischen IFE und ILO austauschen?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
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