KW 11
Dienstag, 15. März 2022

AKTUELLES

Gesundheitliche Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine

Nach den Geschehnissen in der Ukraine flüchten Millionen Menschen, um Schutz und Hilfe zu suchen. Viele sind beispiels­weise bereits in Polen unter­kommen. Nun kommen auch erste Geflüchtete nach Deutschland und weitere werden folgen. Das Team des Recherche­portals MedWatch versucht nun, freiwillige Übersetzer zu rekrutieren, um not­wendige Gesund­heits­informationen ins Ukrainische bzw. Russische zu über­setzen. Die Arzt­bewertungs­platt­form jameda erstellt ein Portal, in dem Ärzte kosten­freie Unter­suchungen für Ukrainer anbieten.

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Antikoagulations­therapie mit Enoxaparin-Natrium

Wie kann die Compliance gestärkt werden?

Bei einer Therapie mit nieder­mole­kularen Heparinen wie Enoxaparin-Natrium (Clexane®) ist in allen Indikationen, insbesondere bei der Behandlung von tumor­assoziierten Thrombo­embolien, die korrekte und regelmäßige Anwendung von zentraler Bedeutung für den Therapie­erfolg. Essenziell für die Compliance ist, dass der Patient mit der Anwendung des Device – im Falle von Clexane® mit der Anwendung der Sicherheits­spritzen – vertraut ist. Die Sicherheits­spritzen des Clexane®-Originals erlauben eine unkomplizierte Anwendung bei allen Indikationen des breit gefächerten Anwendungs­spektrums und können in vielen Fällen dank der verschiedenen Rabatt­verträge auf Enoxaparin-Verordnungen abge­geben werden.

Austausch kritisch – welche Optionen hat die Apotheke?

Falls ein verordnetes Clexane®-Original aufgrund der Abgabe­rang­folge des Rahmen­vertrags ausge­tauscht werden muss und absehbar ist, dass die Substitution trotz Beratung die Compliance und damit den Therapie­erfolg gefährdet, so kann die Apotheke nach § 14 Abs. 3 des Rahmen­vertrags Pharmazeutische Bedenken anwenden und den Austausch verhindern. Die Gründe müssen dabei individuell abge­wogen werden, aber bei einer Enoxaparin-Therapie kann durchaus eine kritische Indikation vorliegen oder ein Austausch der besonderen Darreichungs­form zu Problemen führen.

Pharmazeutische Bedenken – Dokumentation auf dem Rezept

Wird aufgrund Pharma­zeutischer Bedenken von der Abgabe­rangfolge des Rahmen­vertrags abgewichen, damit der Patient mit dem verordneten Original versorgt werden kann, so muss dies auf dem Rezept per Sonder-PZN 02567024 plus Faktor 8 bzw. 9 sowie einer individuellen Begründung, abgezeichnet mit Datum und Unterschrift, dokumentiert werden.

» Video Clexane®-Sicherheits-Fertigspritze

» Abgabehilfe „Pharmazeutische Bedenken am Beispiel einer Clexane®-Verordnung“

» Pflichttext Clexane® (PDF)

Zertifikatskurs Retax-PTA

Alle Module sind nun online!

Quelle: PTAheute

Bei der Abgabe von Arzneimitteln auf Rezept sind jede Menge Formalien zu beachten. Deshalb ist eine sorgfältige Rezeptkontrolle enorm wichtig, denn Retaxationen sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch ein mehr oder weniger großer wirtschaftlicher Schaden sein. Dieses Know-how zu vermitteln und PTA Sicherheit und auch Verantwortung bei der Rezeptbearbeitung zu geben, ist Ziel der aktualisierten Fortbildungsreihe „Retax-PTA“. Der neue Zertifikatslehrgang besteht aus 7 Vorträgen, die die Referenten des DeutschenApothekenPortals ausgearbeitet haben. Wenn Sie alle Fortbildungsmodule erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Urkunde mit der Bezeichnung „Retax-PTA“.

Alle Module sind nun online!

Modul 1 – Formalien, Prüfpflichten und Rezeptabrechnung / Rezeptcheck
Modul 2 – Sonderrezepte
Modul 3 – Rabattverträge, Aut-idem, Substitutionsausschlussliste, Biologika
Modul 4 – Original vs. Import
Modul 5 – Stückelung und Mehrfachverordnungen, Hämophilie
Modul 6 – OTC-Arzneimittel
Modul 7 – Rezeptur und medizinisches Cannabis

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DAP-Rubrik BtM

Suchen Sie nach Informationen rund um das Thema Belieferung von BtM-Rezepten? Dann finden Sie in unserer BtM-Rubrik viele hilfreiche Services.

Die Themen im Überblick:

  • BtM-Rezept: Formalien
  • BtM-Rezept: korrekte Belieferung
  • BtM-Praxishilfen
  • Substitutionstherapie
  • Reisen mit BtM
  • Vernichtung/Entsorgung
  • FAQ
 

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» Hier geht es direkt zur DAP-Rubrik BtM

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Fulvestrant-Verordnung – was ist hinsichtlich der Darreichungsformen zu beachten?

Wir haben eine Verordnung über „Fulvestrant 250 mg 6 St. ILO N3“ erhalten und stehen nun vor folgendem Problem:
Geben wir die Verordnung so ein und wählen einen Artikel mit der Darreichungs­form „ILO“, dann werden über die Such­funktion nur austausch­bare „ILO“-Artikel ange­zeigt und es gibt keinen Rabatt­vertrag, der zu beachten wäre. Wählen wir aber einen Artikel mit der Darreichungs­form „IFE“, werden als austausch­bar auch nur Artikel mit dieser Darreichungs­form ange­zeigt und es gibt in diesem Fall einen Rabatt­vertrag.

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

Nun stellt sich uns folgende Frage:
Ist bei einer Verordnung von Fulvestrant verpflichtend eine Firma auf dem Rezept anzugeben? Dürfen wir zwischen IFE und ILO austauschen?

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