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KW 01 Dienstag, 4. Januar 2022
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 66
Neues zum E-Rezept
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Endlich startbereit?
Die Digitalisierung schreitet voran – das E-Rezept steht in den Startlöchern, mit all seinen Vor- und Nachteilen. Skepsis herrscht sowohl bei Ärzten als auch bei Apothekern. Unter den Patienten dominiert die Unwissenheit über die vielen Möglichkeiten, die das E-Rezept und auch die zahlreichen anderen Gesundheitsanwendungen mit sich bringen. Wo stehen wir, was bringt die Zukunft? Erfahren Sie mehr in einem Beitrag des aktuellen DAP Dialogs.
» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 66 (PDF)
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CGM LAUER INFORMIERT
Die E-Rezept-Einfachmacher
Mit CGM LAUER sind Sie optimal auf das E-Rezept, das komfortabel in WINAPO® integriert ist, vorbereitet. Auf unserer Homepage finden Sie neben aufschlussreichen FAQ und Videos alles, was Sie zum Start des E-Rezeptes brauchen und wissen müssen.
» Mehr auf cgm.com/lauer-erezept
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© Copyright 2021 CompuGroup Medical
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Neue DAP Beratungskarten
Die DAP Beratungskarten fassen zu vielen verschiedenen OTC-Präparaten die wichtigsten Informationen zur Beratung zusammen, z. B. Informationen zu Wirkstoff, Anwendungsart und Dosierung. Klicken Sie sich durch die verschiedenen Beratungskarten und machen Sie sich fit für das Gespräch mit Ihren Kunden!
Neu erschienen im DAP Dialog 66:
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Anzeige
Neue Therapieoption bei Dravet-Syndrom
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Seit 1. Februar 2021 ist das Arzneimittel Fintepla® 2,2 mg/ml orale Lösung mit dem Wirkstoff Fenfluramin zur Behandlung von Krampfanfällen im Zusammenhang mit dem Dravet-Syndrom bei Patienten ab einem Alter von 2 Jahren als Zusatztherapie zu anderen Antiepileptika in Deutschland verfügbar. Der Wirkstoff unterliegt einem Programm für den kontrollierten Zugang. Was das bedeutet und wie Sie als Apotheker vorgehen müssen, verrät die neue DAP Abgabehilfe.
» Zur Abgabehilfe
» Pflichttext Fintepla®
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© Zogenix GmbH
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Ist Kreon verordnungsfähig?
Wir haben einen Kunden, der sich regelmäßig auf eigene Kosten Kreon bei uns besorgt. Es ist natürlich nicht verschreibungspflichtig, aber wir haben im Kopf, dass es durchaus verordnungsfähig ist.
Ist das korrekt und was können wir dem Kunden raten?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Trueffelpix – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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