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KW 30 Dienstag, 27. Juli 2021
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AKTUELLES
Allgemeinverfügung flexibilisiert Covid-19-Impfstoffabgabe
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Am 14. Juli 2021 ist die Neufassung der „Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen Covid-19 an Arztpraxen und Betriebsärztinnen und Betriebsärzte“ im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Damit wurde sowohl die Bestellung als auch die Abgabe von Covid-19-Impfstoffen flexibler gestaltet.
» Lesen Sie hier weiter
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Maria – stock.adobe.com
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Quelle: Medela AG
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 63
Überdosierung ausgeschlossen?
Neue Leitlinie „Medikamentensicherheit bei Kindernotfällen“
Bei Medikationsfehlern sind vor allem Kinder besonders gefährdet. Jede Dosis muss anhand des Gewichts individuell berechnet werden, was sich besonders in der Notfallmedizin oft schwierig gestaltet. Um die Pharmakotherapie bei Kindernotfällen zu verbessern, hat die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. im März die S2k-Leitlinie „Medikamentensicherheit bei Kindernotfällen“ veröffentlicht. Einige Empfehlungen werden in diesem Beitrag des aktuellen DAP Dialogs vorgestellt.
» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 63 (PDF)
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Handschriftlich ausgestelltes Rezept ohne Arztangaben – was darf die Apotheke heilen?
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Wir haben eine Frage zu den Heilungsmöglichkeiten der Apotheke. Uns wurde ein handschriftlich ausgestelltes Muster-16-Rezept vorgelegt, auf dem rechts unten der Arztstempel fehlte. Dort war nur ein „Kringel“ im Sinne einer Arztunterschrift. Die Patientin sagte, dies wisse der Arzt, ihm sei aber gerade die EDV zusammengebrochen, sie solle das Antibiotikum zügig einnehmen und dennoch versuchen, das Rezept in einer Apotheke einzulösen. Auf den Vorschlag, zunächst privat zu zahlen und später ein gültiges Rezept vorzulegen, wollte sich die Patientin nicht einlassen. Da das Rezept so in unseren Augen nicht ordnungsgemäß ausgestellt war und die Patientin auch nicht viel Entgegenkommen zeigte, lehnten wir die Belieferung ab.
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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Wäre eine Ergänzung aller Angaben im Feld „Arztstempel“ laut telefonischer Rücksprache (sofern diese zu Stande gekommen wäre) abrechnungstechnisch erlaubt gewesen?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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