KW 30
Dienstag, 27. Juli 2021

AKTUELLES

Allgemeinverfügung flexibilisiert Covid-19-Impfstoff­abgabe

Am 14. Juli 2021 ist die Neu­fassung der „Allgemein­ver­fügung zur Sicher­stellung der flächen­deckenden Verteilung von Impf­stoffen gegen Covid-19 an Arzt­praxen und Betriebs­ärztinnen und Betriebs­ärzte“ im Bundes­anzeiger veröffentlicht worden. Damit wurde sowohl die Bestellung als auch die Abgabe von Covid-19-Impf­stoffen flexibler gestaltet.

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Maria – stock.adobe.com

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Quelle: Medela AG

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 63

Überdosierung ausgeschlossen?

Neue Leitlinie „Medikamentensicherheit bei Kindernotfällen“

Bei Medikations­fehlern sind vor allem Kinder besonders gefährdet. Jede Dosis muss anhand des Gewichts individuell berechnet werden, was sich besonders in der Notfall­medizin oft schwierig gestaltet. Um die Pharma­kotherapie bei Kinder­not­fällen zu ver­bessern, hat die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugend­medizin e. V. im März die S2k-Leitlinie „Medikamenten­sicherheit bei Kinder­not­fällen“ veröffentlicht. Einige Empfehlungen werden in diesem Beitrag des aktuellen DAP Dialogs vorgestellt.

» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 63 (PDF)

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Handschriftlich ausgestelltes Rezept ohne Arztangaben – was darf die Apotheke heilen?

Wir haben eine Frage zu den Heilungs­möglichkeiten der Apotheke. Uns wurde ein hand­schriftlich ausge­stelltes Muster-16-Rezept vorgelegt, auf dem rechts unten der Arzt­stempel fehlte. Dort war nur ein „Kringel“ im Sinne einer Arzt­unter­schrift. Die Patientin sagte, dies wisse der Arzt, ihm sei aber gerade die EDV zusammen­ge­brochen, sie solle das Antibiotikum zügig einnehmen und dennoch versuchen, das Rezept in einer Apotheke einzulösen. Auf den Vorschlag, zunächst privat zu zahlen und später ein gültiges Rezept vorzu­legen, wollte sich die Patientin nicht einlassen. Da das Rezept so in unseren Augen nicht ordnungs­gemäß ausge­stellt war und die Patientin auch nicht viel Ent­gegen­kommen zeigte, lehnten wir die Belieferung ab.

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

Wäre eine Ergänzung aller Angaben im Feld „Arzt­stempel“ laut telefonischer Rück­sprache (sofern diese zu Stande gekommen wäre) abrechnungs­technisch erlaubt gewesen?

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