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KW 29 Dienstag, 20. Juli 2021
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Corona-Impfstoffe: 1 € mehr pro Durchstechflasche für Apotheken
Rückwirkend zum 12. Juli 2021 erhalten Apotheken für die Abgabe von Covid-19-Impfstoffen 7,58 € zzgl. USt. je abgegebener Durchstechflasche, also 1 € mehr je Vial als bisher. Das wurde mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung beschlossen, die am 14. Juli im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
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Maria – stock.adobe.com
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© Dr. Pfleger Arzneimittel GmbH
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DAP-SPENDENAKTION HOCHWASSER
Helfen Sie Opfern der Flutkatastrophe!
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Die Hochwasserkatastrophe hinterließ in Teilen Deutschlands ein Bild der Zerstörung. Viele verloren in den Fluten von einem auf den anderen Moment ihr Zuhause. Uns als Kölner Unternehmen ist es aufgrund unserer räumlichen Nähe zu den Geschehnissen ein besonderes Anliegen, nicht tatenlos zuzusehen.
Und auch Sie können ganz unkompliziert einen Beitrag leisten, Betroffenen zu helfen – spenden Sie einfach Ihre DAPs und nutzen Sie unser Forum, um Kollegen aus den Flutgebieten konkrete Unterstützung anzubieten.
» Lesen Sie hier mehr!
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AKTUELLES
Erstes Video-Tutorial zu DAP Arbeitshilfe
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Eigentlich waren Video-Tutorials zu den DAP Arbeitshilfen schon längst überfällig. DAP hat nun das erste Video zu einer Arbeitshilfe veröffentlicht, und zwar zur Arbeitshilfe „Überschreitung des Preisankers“. Schritt für Schritt wird in der kurzen Videoanimation die Vorgehensweise bei einer Preisankerüberschreitung erklärt.
Überschreitung des Preisankers
Verordnet ein Arzt ein Arzneimittel namentlich, so legt er durch diese Art der Verordnung eine Preisgrenze, den sogenannten Preisanker, fest. Da bei Abgabe von Arzneimitteln zulasten der GKV in Apotheken zunehmend Probleme wegen des vom Arzt gesetzten Preisankers zu beobachten sind, wird im Video die genaue Vorgehensweise bei der Überschreitung eines solchen Preisankers erklärt. Das Video wurde in Zusammenarbeit mit der mmp moving media production GmbH in Köln erstellt.
» Hier geht es zum Video
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Song_about_summer – stock.adobe.com
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Warum muss der Patient keine Mehrkosten zahlen?
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Wir haben ein Rezept über „Betmiga 50 mg Retadtabletten N3 100 Stück PZN 11676031“ erhalten. Krankenkasse: DAK Gesundheit, IK 105830016.
Eigentlich werden hier Mehrkosten fällig, die EDV zeigt aber in diesem Fall nur eine Zuzahlung von 7,78 € an.
Ist das korrekt und wenn ja, warum?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Iraidka – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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