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KW 28 Dienstag, 13. Juli 2021
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Neue Rezeptgültigkeit von 28 Tagen in Kraft
Die Änderung von § 11 der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist am 2. Juli 2021 im Bundesanzeiger erschienen und einen Tag später, am 3. Juli 2021, in Kraft getreten. Damit dürfen Arzneimittelrezepte nur noch innerhalb von 28 Tagen nach ihrer Ausstellung beliefert werden.
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Maria – stock.adobe.com
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Rabattverträge für Originalpräparate
Umsetzung in der Apotheke am Beispiel von ABILIFY Maintena®
Auch für viele Originalpräparate werden von den Herstellern Rabattverträge mit den Krankenkassen geschlossen. Dies gilt auch für das Original ABILIFY Maintena®, das aktuell für mehr als 70 Millionen GKV-Versicherte rabattiert ist (Quelle: DeutschesArztPortal; Stand 20.05.2021).
Abgabe von Rabattarzneimitteln hat Vorrang
Nach § 11 Rahmenvertrag hat die Abgabe von rabattierten Arzneimitteln Vorrang vor nicht rabattierten Arzneimitteln – dies gilt auch beim Vergleich zwischen Original und Import. Aufgrund der großen Rabattvertragsabdeckung kann die Apotheke demnach die meisten GKV-Versicherten rahmenvertragskonform mit dem rabattierten Original ABILIFY Maintena® versorgen.
Wenn sowohl das Original ABILIFY Maintena® als auch ein Import rabattiert sind, ist ebenfalls die Originalabgabe von ABILIFY Maintena® möglich, denn in solch einem Fall kann die Apotheke frei unter den Rabattarzneimitteln wählen.
Neue Abgabehilfe zur Umsetzung in der Praxis
Um die Vorgaben des Rahmenvertrags korrekt umzusetzen, bietet eine neue Abgabehilfe zu ABILIFY Maintena® Apotheken Unterstützung bei der Rezeptbelieferung. Eine schematische Übersicht begleitet Apotheken auf dem Weg zur rahmenvertragskonformen Rezeptbelieferung.
» Zur Abgabehilfe zu ABILIFY Maintena®
» Pflichttext (PDF)
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APOTHEKEN-FAVORITENSTUDIE 2021
Mitmachen, 100 DAPs sammeln und Wellnesswochenende gewinnen!
Die Apotheken-Favoritenstudie, eine Expertenbefragung zu den beliebtesten Apothekenpartnern, wird in diesem Jahr von DAP in Zusammenarbeit mit IQVIA durchgeführt.
Um teilnehmen zu können, müssen Sie entweder Apothekeninhaber(in) oder Leiter(in) einer Apotheke oder Filiale sein. Eine Registrierung bei DAP ist nicht erforderlich. Die Beantwortung der Fragen sollte etwa 10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen.
Unter allen Teilnehmern verlosen wir als Hauptgewinn 2 Übernachtungen im Doppelzimmer inkl. Halbpension für 2 Personen im Hotel Hubertus in Lech am Arlberg.
Außerdem bekommen alle Teilnehmer, die über „Mein DAP“ oder „DAP Premium“ angemeldet sind, am Ende der Befragung 100 DAPs von DAP gutgeschrieben.
Bildquelle: Hubertus Hotel Lech am Arlberg
» Hier geht es zur Favoritenstudie 2021
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AKTUELLES
Erstes Video-Tutorial zu DAP Arbeitshilfe
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Eigentlich waren Video-Tutorials zu den DAP Arbeitshilfen schon längst überfällig. DAP hat nun das erste Video zu einer Arbeitshilfe veröffentlicht, und zwar zur Arbeitshilfe „Überschreitung des Preisankers“. Schritt für Schritt wird in der kurzen Videoanimation die Vorgehensweise bei einer Preisankerüberschreitung erklärt.
Überschreitung des Preisankers
Verordnet ein Arzt ein Arzneimittel namentlich, so legt er durch diese Art der Verordnung eine Preisgrenze, den sogenannten Preisanker, fest. Da bei Abgabe von Arzneimitteln zulasten der GKV in Apotheken zunehmend Probleme wegen des vom Arzt gesetzten Preisankers zu beobachten sind, wird im Video die genaue Vorgehensweise bei der Überschreitung eines solchen Preisankers erklärt. Das Video wurde in Zusammenarbeit mit der mmp moving media production GmbH in Köln erstellt.
» Hier geht es zum Video
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Song_about_summer – stock.adobe.com
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Stückelung ja oder nein?
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Wir haben ein Rezept mit folgender Verordnung erhalten:
„2 x 100 St. Clozapin 100 mg
2 x 100 St. Ergenyl chrono 300 mg“
Soweit wir wissen, müssen wir jeweils die verordnete Anzahl an Packungen abgeben.
Heißt das für unseren Fall, dass wir hier 2 x Clozapin 100 St. und 2 x Ergenyl chrono 100 St. abgeben, auch wenn die 200 St. vorhanden und lieferbar sind und der Patient dementsprechend mehr Zuzahlung leisten muss?
» Lesen Sie hier die Antwort
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vege – stock.adobe.com
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APOFRAGE DES TAGES
Wissen Sie die Antwort?
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Jeder Teilnehmer erhält – bei richtiger Antwort – 5 DAPs-Punkte und hat heute zusätzlich die Chance, 1.000 DAPs zu gewinnen!
Dies ist die heutige Apofrage:
PARTENA® ist ein Nahrungsergänzungsmittel mit Mutterkraut-Extrakt, Kalmegh-Extrakt, Coenzym Q10, Magnesium und Vitamin B2.
Wie wird PARTENA® eingenommen?
» Hier geht's zur Apofrage des Tages
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© neuraxpharm Arzneimittel GmbH
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