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KW 28
Dienstag, 13. Juli 2021

AKTUELLES

Neue Rezeptgültigkeit von 28 Tagen in Kraft

Die Änderung von § 11 der Arznei­mittel-Richtlinie (AM-RL) des Gemeinsamen Bundes­aus­schusses (G-BA) ist am 2. Juli 2021 im Bundes­anzeiger erschienen und einen Tag später, am 3. Juli 2021, in Kraft getreten. Damit dürfen Arznei­mittel­rezepte nur noch innerhalb von 28 Tagen nach ihrer Aus­stellung beliefert werden.

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Maria – stock.adobe.com

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Rabattverträge für Originalpräparate

Umsetzung in der Apotheke am Beispiel von ABILIFY Maintena®

Auch für viele Originalpräparate werden von den Herstellern Rabattverträge mit den Krankenkassen geschlossen. Dies gilt auch für das Original ABILIFY Maintena®, das aktuell für mehr als 70 Millionen GKV-Versicherte rabattiert ist (Quelle: DeutschesArztPortal; Stand 20.05.2021).

Abgabe von Rabattarzneimitteln hat Vorrang

Nach § 11 Rahmenvertrag hat die Abgabe von rabattierten Arzneimitteln Vorrang vor nicht rabattierten Arzneimitteln – dies gilt auch beim Vergleich zwischen Original und Import. Aufgrund der großen Rabattvertragsabdeckung kann die Apotheke demnach die meisten GKV-Versicherten rahmenvertragskonform mit dem rabattierten Original ABILIFY Maintena® versorgen.

Wenn sowohl das Original ABILIFY Maintena® als auch ein Import rabattiert sind, ist ebenfalls die Originalabgabe von ABILIFY Maintena® möglich, denn in solch einem Fall kann die Apotheke frei unter den Rabattarzneimitteln wählen.

Neue Abgabehilfe zur Umsetzung in der Praxis

Um die Vorgaben des Rahmenvertrags korrekt umzusetzen, bietet eine neue Abgabehilfe zu ABILIFY Maintena® Apotheken Unterstützung bei der Rezeptbelieferung. Eine schematische Übersicht begleitet Apotheken auf dem Weg zur rahmenvertragskonformen Rezeptbelieferung.

» Zur Abgabehilfe zu ABILIFY Maintena®

» Pflichttext (PDF)

APOTHEKEN-FAVORITEN­STUDIE 2021

Mitmachen, 100 DAPs sammeln und Wellness­wochen­ende gewinnen!

Die Apotheken-Favoriten­studie, eine Experten­befragung zu den beliebtesten Apotheken­partnern, wird in diesem Jahr von DAP in Zusammen­arbeit mit IQVIA durchgeführt.

Um teilnehmen zu können, müssen Sie entweder Apotheken­inhaber(in) oder Leiter(in) einer Apotheke oder Filiale sein. Eine Registrierung bei DAP ist nicht erforderlich. Die Beantwortung der Fragen sollte etwa 10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen.

Unter allen Teilnehmern verlosen wir als Hauptgewinn 2 Übernachtungen im Doppelzimmer inkl. Halbpension für 2 Personen im Hotel Hubertus in Lech am Arlberg.

Außerdem bekommen alle Teilnehmer, die über „Mein DAP“ oder „DAP Premium“ angemeldet sind, am Ende der Befragung 100 DAPs von DAP gutgeschrieben.

Bildquelle: Hubertus Hotel Lech am Arlberg

» Hier geht es zur Favoritenstudie 2021

AKTUELLES

Erstes Video-Tutorial zu DAP Arbeitshilfe

Eigentlich waren Video-Tutorials zu den DAP Arbeits­hilfen schon längst über­fällig. DAP hat nun das erste Video zu einer Arbeits­hilfe veröffentlicht, und zwar zur Arbeits­hilfe „Überschreitung des Preis­ankers“. Schritt für Schritt wird in der kurzen Video­animation die Vorgehens­weise bei einer Preis­anker­über­schreitung erklärt.

Überschreitung des Preisankers

Verordnet ein Arzt ein Arznei­mittel namentlich, so legt er durch diese Art der Verordnung eine Preis­grenze, den sogenannten Preis­anker, fest. Da bei Abgabe von Arznei­mitteln zulasten der GKV in Apotheken zunehmend Probleme wegen des vom Arzt gesetzten Preis­ankers zu beobachten sind, wird im Video die genaue Vorgehens­weise bei der Überschreitung eines solchen Preis­ankers erklärt. Das Video wurde in Zusammen­arbeit mit der mmp moving media production GmbH in Köln erstellt.

» Hier geht es zum Video

Song_about_summer – stock.adobe.com

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Stückelung ja oder nein?

Wir haben ein Rezept mit folgender Verordnung erhalten:
„2 x 100 St. Clozapin 100 mg
2 x 100 St. Ergenyl chrono 300 mg“

Soweit wir wissen, müssen wir jeweils die verordnete Anzahl an Packungen abgeben.

Heißt das für unseren Fall, dass wir hier 2 x Clozapin 100 St. und 2 x Ergenyl chrono 100 St. abgeben, auch wenn die 200 St. vorhanden und lieferbar sind und der Patient dementsprechend mehr Zuzahlung leisten muss?

» Lesen Sie hier die Antwort

vege – stock.adobe.com

APOFRAGE DES TAGES

Wissen Sie die Antwort?

Jeder Teilnehmer erhält – bei richtiger Antwort – 5 DAPs-Punkte und hat heute zusätzlich die Chance, 1.000 DAPs zu gewinnen!

Dies ist die heutige Apofrage:

PARTENA® ist ein Nahrungsergänzungsmittel mit Mutterkraut-Extrakt, Kalmegh-Extrakt, Coenzym Q10, Magnesium und Vitamin B2.

Wie wird PARTENA® eingenommen?

» Hier geht's zur Apofrage des Tages

© neuraxpharm Arzneimittel GmbH

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Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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