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KW 25
Dienstag, 22. Juni 2021

AKTUELLES

Neue Abrechnungsart von Cannabiszubereitungen sowie neue Sonder-PZN für Cannabisblüten aus deutschem Anbau

Zum 1. Juli 2021 treten neue Regelungen der Technischen Anlage 1 in Kraft, die die Art der Abrechnung von Zubereitungen mit Cannabisblüten, Cannabisextrakten und Dronabinol betreffen. Außerdem wurden zum 1. Juni 2021 neue Sonder-PZN für Cannabisblüten aus deutschem Anbau eingeführt. Es folgt ein kurzer Überblick über die aktuellen Neuregelungen.

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Webinar

Apothekers Corner – die Apotheken-Webinar-Serie

Alle zwei Monate geben drei interessante Persönlichkeiten ihren Input zu apotheken- und führungsrelevanten Themen. Jeder Redner hat für sein Thema 20 Minuten Zeit. Damit jeder ortsunabhängig davon profitieren kann, findet Apothekers Corner immer online statt. Sie brauchen nur ein Smartphone, ein Tablet oder einen Computer und schon sind Sie dabei. Nehmen Sie sich eine Stunde Zeit und holen Sie sich knackige Ideen in knapper Zeit.

Das nächste Webinar findet heute von 19 bis 20 Uhr statt. Das sind die Themen und die Referenten:

Hier können Sie sich für das Webinar anmelden:
» www.apothekers-corner.de

» Hier geht es zum Info-Flyer (PDF)

AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS

Thema: Digitaler Impfnachweis in Apotheken

Apotheken können einen digitalen Impfnachweis für vollständig gegen das Coronavirus Geimpfte ausstellen. Diese können dann anstatt mittels gelben Impfausweises ihre Immunisierung einfach per Handy nachweisen. Apotheken, die den digitalen Impfausweis ausstellen, können von den Geimpften über das Portal www.mein-apothekenmanager.de gefunden werden. Dazu können sich die Apotheken bereits seit dem 9. Juni 2021 auf dem Verbändeportal des DAV registrieren.

Vor diesem Hintergrund interessierte uns Folgendes:

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Sind Sie mit Ihrer Apotheke bereits auf dem Verbändeportal des DAV registriert und somit auf www.mein-apothekenmanager.de zu finden, damit auch Sie Impfausweise digitalisieren können?

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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

AV-Artikel: Wie ist vorzugehen, wenn der Nachfolger nicht aut-idem-fähig ist?

Wir haben folgendes Rezept erhalten:
„Timonil 600 retard 2 x 80 Ret PZN 05747175“.

Die verordnete PZN ist außer Handel. Dürfen wir mit Dokumentation auf Rezept den Nachfolger mit der PZN 16763384 (600 mg, 200 St.) abgeben oder müssen wir beim Arzt ein neues Rezept anfordern?

» Lesen Sie hier die Antwort

Alexander Raths – stock.adobe.com

Nützliche Links

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Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels