KW 23
Dienstag, 8. Juni 2021

AKTUELLES

Aktualisierte Patienteninformation zur Corona-Impfung

Seit Ende Mai ist der mRNA-Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer auch für Jugendliche ab 12 Jahren zugelassen. Nach den USA und Kanada dürfen nun auch in der Europäischen Union Jugendliche erstmals gegen Covid-19 geimpft werden. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) empfahl die Zulassungserweiterung der BioNTech/Pfizer-Vakzine für 12- bis 15-Jährige am 28. Mai und die Europäische Kommission folgte dieser Empfehlung, sodass auch Jugendliche den Covid-19-Schutz erhalten dürfen. Zuvor galt die bedingte Zulassung ab 16 Jahren.

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NEUE ABGABEHILFE

Abgabe von Enoxaparin-Fertigspritzen am Beispiel von Clexane® von Sanofi

Bei der Abgabe von Enoxaparin-Fertig­spritzen auf ein GKV-Rezept ist die Abgabe­rang­folge des Rahmen­vertrags zu berück­sichtigen: Ist ein Aut-idem-Kreuz gesetzt? Wie ist die Rabatt­vertrags­lage? Die neue Abgabe­hilfe führt am Beispiel von Clexane® von Sanofi-Aventis Schritt für Schritt zur vertrags­konformen Abgabe­entscheidung.

» Zur Abgabe­hilfe „Abgabe von Enoxaparin-Fertig­spritzen nach der Abgabe­rang­folge des Rahmen­vertrags am Beispiel des Clexane®-Originals“

» Pflichttext Clexane® (PDF)

MAT-DE-2006633-1.0-11/2020

Bildquelle: © Sanofi

Informationskampagne zur Keuchhusten-Impfung während der Schwangerschaft

„Schutz schon vor dem ersten Atemzug“ – so lautet der Slogan der Informations­kampagne der European Foundation for the Care of Newborn Infants (EFCNI) zur Keuchhusten(= Pertussis)-Impfung in der Schwanger­schaft. Seit März 2020 empfiehlt die Ständige Impf­kommission (STIKO) neben der Grippe­impfung auch die Impfung gegen Keuch­husten zu Beginn des letzten Trimesters der Schwanger­schaft. Auf diesem Wege soll ein Nestschutz für das Ungeborene aufgebaut werden, sodass das Kind nach der Geburt bereits gegen die potenziell lebens­bedrohliche Erkrankung geschützt ist.

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» Hier gibt es weitere Informationen zur Keuchhusten-Impfung in der Schwangerschaft (PDF)


DAP LEXIKON

Notdienst

Der Apothekennotdienst gewährleistet die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln rund um die Uhr, auch außerhalb der geregelten Öffnungszeiten. Die Apotheke darf gemäß § 6 Arzneimittelpreisverordnung in folgenden Zeiten eine Notdienstgebühr von 2,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer pro Inanspruchnahme (nicht pro Rezept oder Arzneimittel) erheben:

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DAP Lexikon

Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

» Zum DAP Lexikon

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Muss auf diesem BtM-Rezept ein „A“ nachgetragen werden?

Folgende BtM wurden auf einem Rezept verordnet:

Medikinet 20 mg PZN: 01208777
Medikinet 10 mg PZN: 01348188
Medikinet 40 mg PZN: 02388215

Müsste in diesem Falle das „A“ auf dem Rezept stehen und wenn ja, dürften wir das nach Rücksprache mit der Arztpraxis selber nachtragen?

» Lesen Sie hier die Antwort

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Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels