KW 22
Dienstag, 1. Juni 2021

AKTUELLES

Arzneimittelrezepte bald einheitlich 28 Tage gültig

Der Gemeinsame Bundes­ausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Belieferungs­frist von Muster-16-Arznei­mittel­rezepten ein­heitlich von einem Monat auf 28 Tage zu ändern. Der Beschluss tritt erst nach Veröf­fentlichung im Bundes­anzeiger in Kraft.

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AKTUELLES

Themenseite Hämophilie

Seit dem 1. September 2020 werden Blut­gerinnungs­faktoren zur Behandlung der Hämophilie nur noch über Apotheken abgegeben. Hintergrund ist das im August 2019 in Kraft getretene Gesetz für mehr Sicherheit in der Arznei­mittel­ver­sorgung (GSAV). Bei Rezept­belieferung und Dokumentation gilt es einige Besonder­heiten zu beachten. Auf einer Übersichts­seite des DeutschenApothekenPortals finden Sie Infor­mationen, Arbeitshilfen und weiter­führende Links.

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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 62

Retaxfallen nach neuem Rahmenvertrag

Wie sieht die Praxis aus?

Der neue Rahmenvertrag ist nun seit gut anderthalb Jahren in Kraft. Damit kommt es mittlerweile auch zu Retaxationen von Rezepten, die nach den neuen Abgaberegeln beliefert wurden. Wichtig ist, die alten und die neuen Retaxfallen zu kennen, um nicht selbst in solch eine Falle zu tappen. Der Hauptbeitrag des aktuellen DAP Dialogs bringt Sie auf den neuesten Stand.

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DAP LEXIKON

Präqualifizierung

Seit Anfang 2011 müssen sich Apotheken, die sich an Hilfsmittelverträgen beteiligen, zunächst präqualifizieren. In der Präqualifizierung wird nachgewiesen, ob sich die Apotheke für die Versorgung mit Hilfsmitteln noch immer eignet (behindertengerechter Zugang, Beratungsraum etc.).

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DAP Lexikon

Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Sind bei Insulinen unterschiedliche N2-Packungen gegeneinander austauschbar?

Wir haben eine Frage zur Auswahl preis­günstiger Aut-idem-Artikel. Bei Apidra gibt es als N2 die Packungs­größen 10 x 3 ml und 9 x 3 ml. Wenn nun die Abgabe des Rabatt­artikels zum Beispiel wegen Nicht­verfüg­barkeit nicht in Frage kommt, gelten dann auch die Artikel mit 9 x 3 ml als preis­günstig oder dürfen hierfür nur die Packungen mit 10 x 3 ml heran­ge­zogen werden? Laut Rahmen­vertrag stehen alle Packungen aus dem N-Bereich zur Wahl, aller­dings werden die Packungen mit 9 x 3 ml nicht von unserer Soft­ware ange­zeigt. Was ist nun richtig?

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