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KW 22 Dienstag, 1. Juni 2021
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AKTUELLES
Arzneimittelrezepte bald einheitlich 28 Tage gültig
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Belieferungsfrist von Muster-16-Arzneimittelrezepten einheitlich von einem Monat auf 28 Tage zu ändern. Der Beschluss tritt erst nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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AKTUELLES
Themenseite Hämophilie
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Seit dem 1. September 2020 werden Blutgerinnungsfaktoren zur Behandlung der Hämophilie nur noch über Apotheken abgegeben. Hintergrund ist das im August 2019 in Kraft getretene Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Bei Rezeptbelieferung und Dokumentation gilt es einige Besonderheiten zu beachten. Auf einer Übersichtsseite des DeutschenApothekenPortals finden Sie Informationen, Arbeitshilfen und weiterführende Links.
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 62
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Retaxfallen nach neuem Rahmenvertrag
Wie sieht die Praxis aus?
Der neue Rahmenvertrag ist nun seit gut anderthalb Jahren in Kraft. Damit kommt es mittlerweile auch zu Retaxationen von Rezepten, die nach den neuen Abgaberegeln beliefert wurden. Wichtig ist, die alten und die neuen Retaxfallen zu kennen, um nicht selbst in solch eine Falle zu tappen. Der Hauptbeitrag des aktuellen DAP Dialogs bringt Sie auf den neuesten Stand.
» Zum Artikel aus dem DAP Dialog 62 (PDF)
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Präqualifizierung
Seit Anfang 2011 müssen sich Apotheken, die sich an Hilfsmittelverträgen beteiligen, zunächst präqualifizieren. In der Präqualifizierung wird nachgewiesen, ob sich die Apotheke für die Versorgung mit Hilfsmitteln noch immer eignet (behindertengerechter Zugang, Beratungsraum etc.).
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DAP Lexikon
Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen wie z. B. Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.
» Zum DAP Lexikon
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Sind bei Insulinen unterschiedliche N2-Packungen gegeneinander austauschbar?
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Wir haben eine Frage zur Auswahl preisgünstiger Aut-idem-Artikel. Bei Apidra gibt es als N2 die Packungsgrößen 10 x 3 ml und 9 x 3 ml. Wenn nun die Abgabe des Rabattartikels zum Beispiel wegen Nichtverfügbarkeit nicht in Frage kommt, gelten dann auch die Artikel mit 9 x 3 ml als preisgünstig oder dürfen hierfür nur die Packungen mit 10 x 3 ml herangezogen werden? Laut Rahmenvertrag stehen alle Packungen aus dem N-Bereich zur Wahl, allerdings werden die Packungen mit 9 x 3 ml nicht von unserer Software angezeigt. Was ist nun richtig?
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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