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KW 18
Dienstag, 4. Mai 2021

AKTUELLES

Covid-19-Impfung: Erst- und Zeitimpfungen getrennt verordnen

Covid-19-Impfstoffe für Erst- und Zweitimpfungen sollen auf getrennten Rezepten verordnet werden, damit die Lieferung der zweiten Dosis priorisiert werden kann. Darüber informierte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am 29. April 2021. Die Rezepte sind daher von ärztlicher Seite entsprechend zu kennzeichnen. Für Apotheken ist eine neue Sonder-PZN relevant, die Zweitimpfungen bei der Großhandelsbestellung kenntlich macht.

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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Muss eine Schwangere eine Zuzahlung leisten?

Wir haben zwei Rezepte von einer Schwangeren erhalten: ein Rezept über 1 x Kompressions­strümpfe mit dem Hinweis „Diagnose: Gravidität“ und ein Rezept über ein Eisen­präparat ohne Angabe einer Diagnose. Beide sind gebühren­pflichtig gekreuzt.

Muss die Kundin zuzahlen oder ist sie aufgrund ihrer Schwangerschaft befreit?

» Lesen Sie hier die Antwort

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Webinar

Apothekers Corner – die Apotheken-Webinar-Serie

Alle zwei Monate geben interessante Persönlichkeiten ihren Input zu apotheken- und führungsrelevanten Themen. Jeder Redner hat für sein Thema 20 Minuten Zeit. Damit jeder ortsunabhängig davon profitieren kann, findet Apothekers Corner immer online statt. Sie brauchen nur ein Smartphone, ein Tablet oder einen Computer und schon sind Sie dabei. Nehmen Sie sich eine Stunde Zeit und holen Sie sich knackige Ideen in knapper Zeit.

Das nächste Webinar findet heute von 19 bis 20 Uhr statt. Das sind die Themen und die Referenten:

Hier können Sie sich für das Webinar anmelden:
» www.apothekers-corner.de

» Hier geht es zum Info-Flyer (PDF)

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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 62

Impfstoffe

Welche Impfungen erstattungsfähig sind

Bei Rezepten, auf denen Impf­stoffe verordnet sind, kann es schnell zu Unsicherheiten kommen. Ist die Einzel­ver­ordnung zulasten einer Kasse möglich? Impfstoffe, die unter den gesetzlichen Erstat­tungs­anspruch fallen, werden in der Regel über den Sprech­stunden­bedarf bezogen. In manchen Fällen ist jedoch eine Einzel­verordnung auf den Namen des Patienten notwendig – entweder auf Muster-16- oder Privatrezept. Lesen Sie in diesem Beitrag des DAP Dialogs mehr zu diesem Thema.

» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 62 (PDF)

AKTUELLES

Risdiplam: erstes orales Medikament bei spinaler Muskelatrophie

Das neue Arzneimittel Evrysdi® (Wirkstoff Risdiplam) ist seit dem 30. März 2021 in Deutschland zugelassen und seit dem 1. Mai 2021 in der Taxe gelistet. Evrysdi® wird angewendet zur Behandlung der 5q-assoziierten spinalen Muskelatrophie (SMA) bei Patienten ab einem Alter von 2 Monaten, mit einer klinisch diagnostizierten Typ-1-, Typ-2- oder Typ-3-SMA oder mit einer bis vier Kopien des SMN2-Gens. Das Medikament ist – nach der Rekonstitution – eine Lösung zum Einnehmen, die täglich zu Hause über den Mund oder eine Ernährungssonde verabreicht wird. Die Rekonstitution erfolgt durch Fachpersonal, vorzugsweise in der Apotheke.

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Tipp: Schulung für Apotheker von Roche

Im Rahmen einer Veranstaltung von Roche wird es am 06.05.2021 speziell einen Part für Apotheker geben. PD Dr. Weydt, Uniklinik Bonn, erklärt, was es mit der Erkrankung auf sich hat und welche Rolle Evrysdi® spielen wird. Dr. rer. nat. Gärtner, Fachapotheker für klinische Pharmazie, Universitätsapotheke Dresden, hat bereits im Härtefallprogramm Patienten mit Evrysdi® versorgt: Er wird über die Rekonstitution und die Handhabung informieren.

» Zur Anmeldung

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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