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KW 16
Dienstag, 20. April 2021

AKTUELLES

Dosierungsangabe: Retax-Friedenspflicht bei Ersatzkassen

Die Ersatzkassen haben die Friedenspflicht, Rezepte mit fehlender Dosierungsangabe nicht zu retaxieren, bis zum 30. September 2021 verlängert. Seit November 2020 ist die Angabe nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) eine Pflichtangabe auf Verordnungen von Rx-Arzneimitteln. In der Umsetzung hakte es jedoch zu Beginn.

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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Muss bei OTC-Arzneimitteln eine Dosierung auf das Rezept?

Wir haben immer wieder Rezepte aus der Kinderarztpraxis zulasten der Krankenkassen mit OTC-Präparaten. Allerdings fehlt hier immer die Dosierungsangabe, wie auch in diesem Beispiel:

„Ibuflam 40mg/ ml SUE 100ml N1 PZN 09731739“.

Muss auf diesen Rezepten eine Dosierung stehen oder gilt diese Vorgabe ausschließlich bei Rx-Präparaten?

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REZEPT & RETAX

Substitutionsausschluss – welche Wirkstoffe sind auf der Liste?

In der Substitutionsausschlussliste legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest, für welche Wirkstoffe in einer bestimmten Darreichungsform ein generelles Aut-idem-Austauschverbot gilt. Betroffen sind vor allem Wirkstoffe mit enger therapeutischer Breite, bei denen schon eine geringfügige Änderung der Dosis oder Konzentration des Wirkstoffes zu klinisch relevanten Wirkungsveränderungen führt.

Diese Arzneimittel sind also von der Aut-idem-Austauschpflicht, z. B. durch Rabattverträge, ausgenommen. Eine Ausnahme stellt der Original-Import-Austausch dar: Da Original und bezugnehmende Importe als identisch gelten, ist ein Austausch trotz Substitutionsausschluss möglich.

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Diese Wirkstoffe sind aktuell von der Substitution ausgeschlossen:

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Apotheker oder PTA (m/w/d) zur Verstärkung des DAP-Teams gesucht!

Zur Verstärkung unseres pharmazeutisch-wissenschaftlichen Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Apotheker oder PTA (m/w/d) als Redakteur, Kundenberater und Projektmanager. Interesse?

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AKTUELLES

Überblick: viele Corona-Sonderregeln verlängert

Gerade noch rechtzeitig vor dem 1. April 2021 wurden viele Corona-Sonderregeln verlängert. Das entsprechende „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ ist am 31. März 2021 in Kraft getreten. Neu ist, dass die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite automatisch als aufgehoben gilt, wenn der Bundestag nicht spätestens nach bis zu 3 Monaten das Fortbestehen erneut feststellt. Es folgt ein Überblick, welche apothekenrelevanten Regeln weiter gelten.

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