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KW 11
Dienstag, 16. März 2021

AKTUELLES

Neue Festbeträge zum 1. April 2021

Zum 1. April 2021 treten neue Festbeträge in Kraft, bei denen teilweise hohe Preisdifferenzen entstehen können. Beispiele sind die neuen Festbeträge für TNF-α-Inhibitoren wie Adalimumab und Etanercept sowie für Virustatika.

» Lesen Sie hier weiter

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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Gilt bei BG-Rezepten die Abgaberangfolge des Rahmenvertrags?

Wir haben ein Rezept zulasten einer BG erhalten. Nun ist die Frage, ob hier auch der Rahmenvertrag gilt oder ob wir das abgeben können, was verordnet ist. Können Sie helfen?

» Lesen Sie hier die Antwort

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Webinar

Apothekers Corner – die Apotheken-Webinar-Serie

Alle zwei Monate geben drei interessante Persönlichkeiten ihren Input zu apotheken- und führungsrelevanten Themen. Jeder Redner hat für sein Thema 20 Minuten Zeit. Damit jeder ortsunabhängig davon profitieren kann, findet Apothekers Corner immer online statt. Sie brauchen nur ein Smartphone, ein Tablet oder einen Computer und schon sind Sie dabei. Nehmen Sie sich eine Stunde Zeit und holen Sie sich knackige Ideen in knapper Zeit.

Das nächste Webinar findet heute von 19 bis 20 Uhr statt. Das sind die Themen und die Referenten:

Hier können Sie sich für das Webinar anmelden:
» www.apothekers-corner.de

» Hier geht es zum Info-Flyer (PDF)

REZEPT & RETAX

Retaxfalle Wirkstoffverordnung

Reine Wirkstoffverordnungen sind bei biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln und Arzneimitteln der Substitutionsausschlussliste als unklare Verordnungen auszulegen (Beispiel: „Filgrastim 30 Mio. I.E. FS 5 St.“).

Seit dem 1. März 2021 ist dies auch für Biologika eindeutig im Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen festgehalten. Die Regelung zu Arzneimitteln der Substitutionsausschlussliste ist bereits seit 2016 im Vertrag.

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§ 5 Abs. 10 vdek-AVV (2021):

„Reine Wirkstoffverordnungen von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln oder Arzneimitteln der Substitutionsausschlussliste gelten gemäß § 7 Absatz 3 Rahmenvertrag als nicht eindeutig bestimmt.“

Eine Rücksprache mit dem Arzt und entsprechende Korrektur auf dem Rezept ist somit notwendig, um Retaxationen zu vermeiden. Die Ergänzungen auf dem Rezept sind abzuzeichnen.

» Mehr zum neuen vdek-Arzneiversorgungsvertrag

» Informationen und Arbeitshilfen zur Abgabe von Biologika

Nützliche Links

Pflichtangaben

DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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