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KW 10
Dienstag, 9. März 2021

AKTUELLES

Selbsttests zum Nachweis von SARS-CoV-2

Beratung durch die Apotheke ist wichtig

Die ersten SARS-CoV-2-Selbsttests zur Eigen­anwendung durch Laien sind auf dem Markt. Einige werden in Super­märkten und Drogerien erhältlich sein, aber auch die Apotheke ist und sollte eine wichtige Anlauf­stelle sein. Denn nur, wenn die Probe richtig entnommen und der Test korrekt angewendet wird, kann er zuver­lässige Ergebnisse erzielen. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass es sich um einen Test handelt, der vom Bundes­institut für Arznei­mittel und Medizin­produkte (BfArM) eine Sonder­zu­lassung nach § 11 Abs. 1 Medizin­produkte­gesetz (MPG) erhalten hat.

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Patrick Daxenbichler – stock.adobe.com

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SERVICE

Neue Festbeträge zum 01.04.2021

Jetzt im Festbetrags-Checkplus

Zum 01.04.2021 treten neue Festbeträge in Kraft, die ab sofort wirkstoff- und PZN-basiert im Festbetrags-Checkplus zur Verfügung stehen.

DAP – DeutschesApothekenPortal

Folgende Wirkstoffe sind in bestimmten Darreichungsformen von der Festbetragsfestsetzung oder -anpassung betroffen:
Adalimumab, Agomelatin, Ambroxol, Bamipin, Certolizumab pegol, Cromoglicinsäure, Darunavir, Dimetinden, Efavirenz + Emtricitabin + Tenofovir disoproxil, Etanercept, Febuxostat, Golimumab, Prasugrel, Pyridoxin, Tripelennamin

Was ist der Festbetrags-Checkplus?

Der Festbetrags-Checkplus zeigt neue Festbeträge und mögliche Lagerwertverluste schon einige Wochen vor Inkrafttreten an. Mit einem Klick auf den jeweiligen Wirkstoff können alle betroffenen Fertigarzneimittel mit PZN eingesehen sowie eine individuelle Liste erstellt und für die Lagerbereinigung ausgedruckt werden.

» Tutorial zum Festbetrags-Checkplus (PDF)

Werden Sie jetzt Premium-Mitglied!

Der Festbetrags-Checkplus ist neben vielen anderen Services Bestandteil der kostenpflichtigen
DAP-Premium-Mitgliedschaft.

» Erfahren Sie hier mehr zu DAP Premium

» Zum Festbetrags-Checkplus

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Wellion Infrarot Thermometer

Kontaktlos, schnell und einfach Körpertemperatur messen

Die Temperaturmessung mit dem Wellion Infrarot Thermometer kann im Ohrkanal oder kontaktlos an der Stirn erfolgen. Das Messergebnis wird in Farbe angezeigt.

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Wellion SARS-CoV-2 Ag Antigen Nasen/Rachen-Schnelltest

  • Kapselprotein des Virus (= Antigen) qualitativ mittels Immunoassay nachgewiesen
  • Probenentnahme aus Nasen-/Rachenraum/ Nasenvorhof mithilfe eines Stäbchens
  • Kein Analysegerät notwendig – überall einsetzbar
  • Pro Test eine eigene Pufferlösung
  • Durch medizinisches Fachpersonal verwendbar
  • Vorteil: akute Infektion ersichtlich
  • Rasches Ergebnis in nur 15 Minuten
  • Für symptomatische und asymptomatische Patienten geeignet
  • Screening von Personen, die mit SARS-CoV-2-Infizierten in Kontakt waren
  • Screening von Personen, die in einem Hochrisiko-Umfeld beschäftigt sind (Krankenhaus, Pflegeheim, Apotheke)

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Wellion SARS-CoV-2 IgM/IgG Antikörper Blut-Schnelltest

  • Bestehende Antikörper werden qualitativ durch einen chromatographischen Immunoassay-Test nachgewiesen.
  • Rasches Ergebnis in nur 15 Minuten
  • Test erfolgt aus einer Vollblutprobe aus der Fingerbeere – einfache Handhabung mit nur 10 µl (venöses Vollblut, Serum oder Plasma auch möglich)!
  • Unangenehmer Abstrich aus der Nase entfällt!
  • Kein Laborgerät nötig – kann auch mobil durchgeführt werden
  • Anwendung durch medizinisches Fachpersonal
  • Für epidemiologische Untersuchungen
  • Zur Abschätzung der Immunität eines Patienten
  • Entscheidungshilfe, ob geimpft werden muss
  • Entlastung der Labore

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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Nachfolgeartikel rabattiert – ist die Abgabe möglich?

Wir haben eine Verordnung zulasten der BARMER (IK 104080005) über TOUJEO 300 E/ml DoubleStar 9 x 3 ml (Original, PZN 14447733) erhalten. Das Präparat ist AV gemeldet.
Im Reimportvergleich unserer Software werden der verordnete Artikel, seine Importarzneimittel und der Nachfolgeartikel (10 x 3 ml) sowie dessen Importarzneimittel angezeigt. Rabattiert sind das verordnete Original und der Nachfolger.
Ist die Darstellung des Vergleiches durch die EDV korrekt? Wir hätten vermutet, dass in der Vergleichsdarstellung nur die Packungen zu 9 x 3 ml angezeigt werden. Normalerweise werden Nachfolgeartikel, die in der Packungsgröße abweichen, ja nicht dargestellt und können dementsprechend in der Regel auch nicht ohne Weiteres abgegeben werden.

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

Ist die Abgabe des Nachfolgeartikels hier richtig oder müsste man einen der Importarzneimittel zum Ursprungsartikel mit 9 x 3 ml abgeben?

» Lesen Sie hier die Antwort

REZEPT & RETAX

BtM: Das ist bei der Substitutionstherapie zu beachten

Im Rahmen der Substitutions­therapie sind vor allem die Regelungen der Betäubungs­mittel-Verschreibungs­verordnung (BtMVV) relevant – sowohl für den verschreibenden Arzt als auch für die beliefernde Apotheke. Praxisnahe Informationen zur Abgabe von Substitutions­mitteln und zur Belieferung der entsprechenden Rezepte sind in der DAP-Rubrik „Substitutions­therapie“ zu finden.

Themen im Überblick:

  • Voraussetzungen für eine Substitutionstherapie
  • Zulässige Substitutionsmittel
  • Einnahme in der Arztpraxis, Apotheke oder einer anderen Einrichtung
  • Take-home-Rezept
  • Abrechnung von Einzeldosen

Zerbor – stock.adobe.com

» Hier geht es zur DAP-Rubrik „Substitutionstherapie“

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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