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KW 09 Dienstag, 2. März 2021
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AKTUELLES
Neuer vdek-Arzneiversorgungsvertrag
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Zum 1. März 2021 ist ein neuer vdek-Arzneiversorgungsvertrag in Kraft getreten, der nun bei Rezepten zulasten der Ersatzkassen (BARMER, DAK-Gesundheit, HEK, hkk, KKH und TK) zu beachten ist. Neben redaktionellen Änderungen gab es Anpassungen im Hinblick auf Korrekturmöglichkeiten und zur Preisankerüberschreitung. Es folgt ein Überblick relevanter Neuerungen.
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Urteil aus Hamburg: Abgabeverbot für Opiumtinktur als Rezepturarzneimittel
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Der Prozess zwischen Pharma Nordics A/S und einer Hamburger Apotheke endet mit dem Abgabeverbot von „Tinctura Opii normata Ph. Eur.“ als Rezepturarzneimittel durch das Landgericht Hamburg (Urteil 04.02.2021, LG Hamburg 312 0 112/20; Berufungsfrist: ein Monat).
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Antivirale Mundhygiene – jetzt mit dem bewährten Mund- und Rachenpflegemittel REPHA-OS® Mundspray
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Doppelter Schutz für Sie und Ihre Kunden
Der Mund ist die erste Eintrittspforte für Infektionen und bedarf in der Infektsaison besonderer Pflege.
Neuste wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen die Inaktivierung behüllter Viren wie Influenza- und Coronaviren* durch REPHA-OS® Mundspray.
Mit Mundsprays lassen sich auch tiefere Rachenregionen wirksam benetzen, pflegen und schützen.
*(begrenzt viruzid)
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© Repha GmbH Biologische Arzneimittel
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Werden für Kinder Mehrkosten durch die GKV übernommen?
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Uns liegt für ein Kind, das über eine Sonde ernährt wird, folgendes Rezept mit Aut-idem-Kreuz vor:
„Antra Mups 10 mg, 90 Kapseln, Dj“.
Das Kind ist fünf Jahre alt und leidet unter einer ausgeprägten Entwicklungsstörung.
Werden in solch einem Fall die Mehrkosten von der Krankenkasse übernommen? Falls ja, muss dann auf der Verordnung eine Diagnose oder ein Hinweis zur Sondenernährung stehen?
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AKTUELLES
Orphan Drugs: Selten und wichtig
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Am 28. Februar 2021 war der Tag der seltenen Erkrankungen. Dieser Tag macht auf seltene Leiden wie Mukoviszidose oder Leukämie aufmerksam. Die besonders kleinen Patientengruppen haben mit vielen Herausforderungen zu kämpfen, wie langen Leidenswegen bis zur Diagnose oder fehlenden Therapieoptionen. Um Pharmaunternehmen die Entwicklung von Arzneimitteln zur Behandlung seltener Leiden (Orphan Drugs) zu erleichtern, gibt es den Orphan-Drug-Status, der von der EMA (European Medicines Agency) vergeben wird.
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Neue Therapieoption bei Dravet-Syndrom
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Seit 1. Februar 2021 ist das Arzneimittel Fintepla® 2,2 mg/ml orale Lösung mit dem Wirkstoff Fenfluramin zur Behandlung von Krampfanfällen im Zusammenhang mit dem Dravet-Syndrom bei Patienten ab einem Alter von 2 Jahren als Zusatztherapie zu anderen Antiepileptika in Deutschland verfügbar. Der Wirkstoff unterliegt einem Programm für den kontrollierten Zugang. Was das bedeutet und wie Sie als Apotheker vorgehen müssen, verrät die neue DAP Abgabehilfe.
» Zur Abgabehilfe
» Pflichttext Fintepla®
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© Zogenix GmbH
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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