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KW 03 Dienstag, 19. Januar 2021
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Comeback von Fenfluramin
Erst Appetitzügler, dann Antiepileptikum
Fenfluramin wurde ursprünglich als Appetitzügler eingesetzt und aufgrund kardiovaskulärer Nebenwirkungen (pulmonale arterielle Hypertonie/Herzklappenerkrankungen) 1997 weltweit wieder vom Markt genommen. Bereits während der Zulassung konnte eine antiepileptische Wirkung beobachtet werden und nun kommt es zum 1. Februar 2021 erneut auf den Markt – dieses Mal niedriger dosiert als Antiepileptikum.
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Substitutionstherapie: Unterstützung bei der Abrechnung
Bei Rezepten, die über Substitutionsmittel ausgestellt werden, müssen Apotheken zwischen Rezepten für die Sichtvergabe und Rezepten für den Take-home-Bedarf unterscheiden. Hier ergeben sich auch Unterschiede in der Abrechnung. Die Abgabehilfe „Abrechnung der Substitutionstherapie“ zeigt am Beispiel von Buprenorphin Sublingualtabletten einmal den Abrechnungsweg bei Verordnung ganzer Packungen im Sichtbezug und einmal die Vorgehensweise der Preisbildung bei Verordnung von Einzeldosen für den Take-home-Bedarf.
» Abgabehilfe „Abrechnung der Substitutionstherapie“ (Beispiel: Buprenorphin Sanofi Sublingualtabletten)
MAT-DE-2002281
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Ist diese Dosierungsanweisung ausreichend?
Wir haben ein Rezept erhalten, auf dem Gentamicin Augentropfen mit der Dosierung >>5<>5<< verordnet sind.
Ist das hier zulässig oder muss explizit formuliert werden, dass es sich um Tropfen handelt?
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REZEPT & RETAX
Pharmazeutische Bedenken bei Lithium
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Lithiumpräparate werden in der Leitlinie „Gute Substitutionspraxis“ der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e.V. unter den Arzneimittelgruppen genannt, für die eine Substitution als kritisch zu beurteilen ist. Lithium hat eine geringe therapeutische Breite. Schon bei einer Lithium-Plasmakonzentration von > 1,4 mmol/l kann es zu einer Lithiumintoxikation kommen, die sich in Erbrechen, anhaltenden Durchfällen, Schwindel, Dyskinesien und grobschlägigem Tremor äußert.
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Abrechnung der Masken – das ist zu beachten
Die zweite Phase der Maskenverteilung durch Apotheken hat begonnen. Die Krankenkassen senden ihren anspruchsberechtigten Versicherten nun zunächst zwei Berechtigungsscheine. Ein Schein kann in der Apotheke gegen sechs FFP2-Masken eingetauscht werden. Was ist bei der Abrechnung zu beachten?
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