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KW 03
Dienstag, 19. Januar 2021

AKTUELLES

Comeback von Fenfluramin

Erst Appetitzügler, dann Antiepileptikum

Fenfluramin wurde ursprünglich als Appetitzügler eingesetzt und aufgrund kardiovaskulärer Nebenwirkungen (pulmonale arterielle Hypertonie/Herzklappenerkrankungen) 1997 weltweit wieder vom Markt genommen. Bereits während der Zulassung konnte eine antiepileptische Wirkung beobachtet werden und nun kommt es zum 1. Februar 2021 erneut auf den Markt – dieses Mal niedriger dosiert als Antiepileptikum.

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Substitutionstherapie: Unterstützung bei der Abrechnung

Bei Rezepten, die über Substitutionsmittel ausgestellt werden, müssen Apotheken zwischen Rezepten für die Sichtvergabe und Rezepten für den Take-home-Bedarf unterscheiden. Hier ergeben sich auch Unterschiede in der Abrechnung. Die Abgabehilfe „Abrechnung der Substitutionstherapie“ zeigt am Beispiel von Buprenorphin Sublingualtabletten einmal den Abrechnungsweg bei Verordnung ganzer Packungen im Sichtbezug und einmal die Vorgehensweise der Preisbildung bei Verordnung von Einzeldosen für den Take-home-Bedarf.

» Abgabehilfe „Abrechnung der Substitutionstherapie“ (Beispiel: Buprenorphin Sanofi Sublingual­tabletten)

MAT-DE-2002281

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist diese Dosierungsanweisung ausreichend?

Wir haben ein Rezept erhalten, auf dem Gentamicin Augen­tropfen mit der Dosierung  >>5<>5<< verordnet sind.

Ist das hier zulässig oder muss explizit formuliert werden, dass es sich um Tropfen handelt?

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Iraidka – stock.adobe.com

REZEPT & RETAX

Pharmazeutische Bedenken bei Lithium

Lithium­präparate werden in der Leitlinie „Gute Substitutions­praxis“ der Deutschen Pharma­zeutischen Gesellschaft e.V. unter den Arznei­mittel­gruppen genannt, für die eine Substitution als kritisch zu beurteilen ist. Lithium hat eine geringe therapeutische Breite. Schon bei einer Lithium-Plasma­konzentration von > 1,4 mmol/l kann es zu einer Lithium­intoxikation kommen, die sich in Erbrechen, anhaltenden Durch­fällen, Schwindel, Dyskinesien und grob­schlägigem Tremor äußert.

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AKTUELLES

Abrechnung der Masken – das ist zu beachten

Die zweite Phase der Maskenverteilung durch Apotheken hat begonnen. Die Krankenkassen senden ihren anspruchsberechtigten Versicherten nun zunächst zwei Berechtigungsscheine. Ein Schein kann in der Apotheke gegen sechs FFP2-Masken eingetauscht werden. Was ist bei der Abrechnung zu beachten?

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Frédéric Massard – stock.adobe.com

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