Sollte dieser Newsletter nicht korrekt dargestellt werden, klicken Sie bitte hier.

KW 41
Dienstag, 6. Oktober 2020

AKTUELLES

Botendienstzuschlag: seit 1. Oktober nur noch 2,50 Euro

Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Der Botendienst­zuschlag von 5 Euro zzgl. MwSt. pro Lieferung eines Arznei­mittels ist zum 30. September 2020 ausgelaufen. Seit dem 1. Oktober 2020 kann nun ein Zuschlag von 2,50 Euro zzgl. Mwst. (= 2,90 Euro bei aktuell 16 % MwSt.) geltend gemacht werden. Das regelte kurzfristig eine Änderungs­verordnung zur SARS-CoV-2-Arznei­mittel­versorgungs­verordnung, die am 30.09.2020 im Bundes­anzeiger veröffentlicht wurde.

» Lesen Sie hier weiter

Zerbor – stock.adobe.com

Anzeige

Wirtschaftliche Versorgung mit Miglustat Accord

Die Anzahl der Verordnungen von Miglustat-Generika hat in den letzten Jahren zugenommen und verdeutlicht, dass auch Ärzte vermehrt wirtschaftlich verordnen.1

Mit Miglustat Accord haben Sie nicht nur eine bio­äquivalente Option (gegenüber dem Referenzprodukt Zavesca®)2, sondern auch eine Preisersparnis von > 2.500 Euro pro Packung.3,4 Miglustat Accord unterstützt Sie so bei der wirtschaftlichen Versorgung Ihrer Kunden.

» Pflichttext Miglustat Accord

Quelle: Accord Healthcare

1 INSIGHT Health – GKV-Abrechnungsdaten + PKV national April 2020
2 Clinical Study Report: CPA 417-12 Final Version / January 17, 2013
3 Miglustat Accord 100 mg Hartkapseln, 84 Stück (Lauer-Taxe, Stand: 15.09.2020) im Vgl. zu Zavesca® 100 mg Hartkapseln® (JANSSEN-CILAG GmbH), 84 Stück (Lauer-Taxe, Stand: 01.09.2020)
4 basierend auf dem AVP

DAP ARBEITSHILFE

Schutzmasken

Schutzmasken sind vor dem Hinter­grund der aktuellen SARS-CoV-2-Pandemie zu Alltags­gegen­ständen geworden. Mit der folgenden Arbeits­hilfe bieten wir Ihnen einen Über­blick über die verschiedenen Masken­typen und ihre Eigenschaften. Das Tragen einer Maske kann andere essentielle Schutz­maß­nahmen wie Abstand­halten, Husten- und Hände­hygiene oder (Selbst-)Isolation Erkrankter nicht ersetzen, sondern ergänzt diese.

» Hier geht es zur neuen Arbeitshilfe

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wann handelt es sich um eine Verordnung nach § 27a?

Wir haben ein Rezept über Puregon und Synarela erhalten. Bei beiden hat die Praxis „KEINE Verordnung nach § 27a SGB V“ dahinter gedruckt. Dementsprechend handelt es sich nicht um eine Verordnung im Rahmen einer künstlichen Befruchtung.

Ist es korrekt, dass die Kundin dann jeweils nur die 10 Euro Zuzahlung pro Medikament bezahlen muss?

» Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

Letzte Chance!

Anzeige

Neue Produktbezeichnung: innohep® Fertigspritzen zur Therapie von VTE*

Die innohep® (Tinzaparin) Fertigspritzen zur Therapie von venösen Thromboembolien einschließlich Lungenembolie mit der Bezeichnung:

innohep® 8.000/10.000/12.000/14.000/16.000/18.000 Anti-Xa I.E. 0,4/0,5/0,6/0,7/0,8/0,9 ml Inj.lsg. Fertigspritze

wurden ab dem 15.06. eingeführt und ersetzen sukzessive die Vorgängerprodukte innohep® 20.000 Anti-Xa/ml Inj.lsg. Fertigspritze in der jeweiligen Dosierung.

Die neuen Bezeichnungen machen die tatsächlich in der Fertigspritze enthaltenen Anti-Faktor-Xa-Einheiten kenntlich. Zuvor waren die Anti-Faktor-Xa-Einheiten pro Milliliter angegeben.

Wichtig: Die Produkte sind identisch (Wirkstärke, Zusammensetzung)!

Mehr Informationen zu den Nachfolge-Präparaten und hilfreiche Tipps für die Rezeptbelieferung finden Sie auf der neuen Abgabehilfe zu innohep®.

» Zur Abgabehilfe

» Pflichttext innohep®

*VTE = Venöse Thromboembolien

SERVICE

Schmerzen und Fieber bei Kindern

Jetzt neue Beratungsmaterialien nutzen

In der kalten Jahreszeit häufen sich wieder Erkältungen und fieberhafte Infekte. Kinder sind häufig betroffen: Betrachtet man z. B. grippale Infekte, so sind Kinder bis zu 6- bis 10-mal jährlich betroffen, während es Erwachsene im Durchschnitt nur 2- bis 3-mal im Jahr trifft.1 Sollte eine analgetische bzw. fiebersenkende Behandlung indiziert sein, ist es bei den kleinen Patienten besonders wichtig, die entsprechenden Arzneimittel in einer kindgerechten Darreichungs­form, vor allem aber in der richtigen Dosierung sowie in richtigen Dosierungsintervallen zu geben.

drubig-photo – stock.adobe.com

Die Beratungsmaterialien von DAP und bene-Arzneimittel unterstützen Sie bei der kompetenten Beratung der Eltern:

» DAP Übersicht „Behandlung von Schmerzen und Fieber bei Kindern und Jugendlichen“ mit Fokus auf Paracetamol und Ibuprofen

» Dosierungstabellen für Paracetamol und Ibuprofen

» Beratungskarte „ib-u-ron®

» Beratungskarte „ben-u-ron®

» DAP Beratungsleitfaden „Fiebermessung“ (PDF)

1 Kinder- und Jugendärzte im Netz, Erkältung (Grippaler Infekt), https://www.kinderaerzte-im-netz.de/krankheiten/erkaeltung-grippaler-infekt/ (zuletzt aufgerufen am 04.09.2020)

Anzeige

Expertengespräch
„Clotrimazol-Vaginaltabletten – Welche Formulierung ist fungizider?“

Prof. Hans-Jürgen Tietz/ mycoclinic, Berlin und Dr. Tanju Yesilkaya/ Bayer Vital, Scientific Affairs, vergleichen in ihrer aktuellen In-vitro-Studie die fungizide Wirkung von Vaginaltabletten mit Milchsäure (Canesten® GYN 200mg Vaginaltablette) mit einem Konkurrenzprodukt ohne Milchsäurezusatz. Welchen Einfluss dieser Aspekt in der täglichen beruflichen Praxis haben kann, erläutert die Apothekerin Frederica Koller.

Das Expertengespräch wird im Rahmen des diesjährigen DGGG-Kongresses am 9. Oktober 2020 von 15:00 bis 15:30 Uhr live übertragen.

» Nehmen Sie hier kostenlos teil!

Zum Live-Stream QR-Code scannen:


https://bit.ly/31aXcHf

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Nützliche Links

Pflichtangaben

DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Abmeldung: Wenn Sie unsere Newsletter abbestellen möchten, dann klicken Sie bitte auf diesen Link: https://www.deutschesapothekenportal.de/fileadmin/nl/newsletter-apo.php?Action=unsubscribe&EMail=[EMail]