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KW 19
Dienstag, 5. Mai 2020

AKTUELLES

Aut-simile-Substitution: AMK stellt Äquivalenzdosistabellen

Die SARS-CoV-2-Arznei­mittel­versorgungs­verordnung ermöglicht es Apotheken, das verordnete Mittel in Rück­sprache mit dem Arzt „aut simile“ auszutauschen, wenn ein wirk­stoff­gleiches Arznei­mittel nicht vorrätig und nicht lieferbar ist. Für öffentliche Apotheken ist die Aut-simile-Substitution in diesem Umfang neu, da es bei der Rezept­belieferung üblicher­weise um die Abgabe des Gleichen („aut idem“) geht. Die Arznei­mittel­kommission der Deutschen Apotheker (AMK) stellt nun Äquivalenz­dosis­tabellen für verschiedene Wirkstoff­klassen zur Verfügung.

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cirquedesprit – stock.adobe.com

Letzte Chance!

Webinar

Apothekers Corner – die Apotheken-Webinar-Serie

Alle zwei Monate geben einige interessante Persönlichkeiten ihren Input zu apotheken- und führungsrelevanten Themen. Jeder Redner hat für sein Thema 20 Minuten Zeit. Damit jeder ortsunabhängig davon profitieren kann, findet Apothekers Corner immer online statt. Sie brauchen nur ein Smartphone, ein Tablet oder einen Computer und schon sind Sie dabei. Nehmen Sie sich eine Stunde Zeit und holen Sie sich knackige Ideen in knapper Zeit.

Das nächste Webinar findet am 07.05.20 von 19 bis 20 Uhr statt. Das sind die Themen und die Referenten:

Hier können Sie sich für das nächste Webinar anmelden:
» www.apothekers-corner.de

» Hier geht es zum Info-Flyer (PDF)

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Abgabehilfe Elpenhaler®

Der Elpenhaler® ist ein Inhalations­system, das zur Therapie von Asthma und COPD bei erwachsenen Patienten eingesetzt wird. Seit Januar 2020 steht zusätzlich das Glucocorticoid Fluticasonpropionat im Elpenhaler® zur Verfügung. Unterstützung bei der Abgabe dieser beratungs­bedürftigen Darreichungs­form bietet die Abgabehilfe zum Elpenhaler®. Neben allen relevanten Informationen finden Sie auch eine Anleitung zur richtigen Anwendung.

» Zur Abgabehilfe Elpenhaler® (PDF)

» Mehr Informationen unter www.elpenhaler.de

© ELPEN Pharma GmbH

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Gibt es für den Sprechstundenbedarf bei Verordnung von BtM Höchstmengen?

Wir haben aus einer Praxis ein Betäubungs­mittel­rezept für den Sprech­stunden­bedarf erhalten. Nun stellt sich uns die Frage, ob die BtM-Höchst­mengen, die auf Rezepten für Patienten verordnet werden dürfen, auch im Bereich des Sprech­stunden­bedarfs gelten. Ist bei Überschreitung dieser Menge ebenfalls ein „A“ not­wendig? Gibt es eine Vorschrift, die den Bezug von Betäubungs­mitteln für Praxen limitiert?

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Alexander Raths – stock.adobe.com

AKTUELLES

Sonder-PZN für Botendienst steht fest

Die Sonder-PZN für die Abrechnung der 5 Euro zzgl. MwSt. pro Apotheken­boten­dienst steht fest. Darüber informierten die Landes­apotheker­verbände ihre Mitglieds­apotheken am 30.04.2020. Die neue Vergütung wurde mit der SARS-CoV-2-Arznei­mittel­versorgungs­verordnung (SARS-CoV-2-AMVV) mit Wirkung zum 22.04.2020 beschlossen. Unklar ist noch, wie Apotheken die einmalige Pauschale von 250 Euro zzgl. MwSt. abrechnen sollen.

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Halfpoint – stock.adobe.com

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