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KW 19 Dienstag, 5. Mai 2020
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AKTUELLES
Aut-simile-Substitution: AMK stellt Äquivalenzdosistabellen
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Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung ermöglicht es Apotheken, das verordnete Mittel in Rücksprache mit dem Arzt „aut simile“ auszutauschen, wenn ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nicht vorrätig und nicht lieferbar ist. Für öffentliche Apotheken ist die Aut-simile-Substitution in diesem Umfang neu, da es bei der Rezeptbelieferung üblicherweise um die Abgabe des Gleichen („aut idem“) geht. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) stellt nun Äquivalenzdosistabellen für verschiedene Wirkstoffklassen zur Verfügung.
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cirquedesprit – stock.adobe.com
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Letzte Chance!
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Webinar
Apothekers Corner – die Apotheken-Webinar-Serie
Alle zwei Monate geben einige interessante Persönlichkeiten ihren Input zu apotheken- und führungsrelevanten Themen. Jeder Redner hat für sein Thema 20 Minuten Zeit. Damit jeder ortsunabhängig davon profitieren kann, findet Apothekers Corner immer online statt. Sie brauchen nur ein Smartphone, ein Tablet oder einen Computer und schon sind Sie dabei. Nehmen Sie sich eine Stunde Zeit und holen Sie sich knackige Ideen in knapper Zeit.
Das nächste Webinar findet am 07.05.20 von 19 bis 20 Uhr statt. Das sind die Themen und die Referenten:
Hier können Sie sich für das nächste Webinar anmelden: » www.apothekers-corner.de
» Hier geht es zum Info-Flyer (PDF)
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Abgabehilfe Elpenhaler®
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Der Elpenhaler® ist ein Inhalationssystem, das zur Therapie von Asthma und COPD bei erwachsenen Patienten eingesetzt wird. Seit Januar 2020 steht zusätzlich das Glucocorticoid Fluticasonpropionat im Elpenhaler® zur Verfügung. Unterstützung bei der Abgabe dieser beratungsbedürftigen Darreichungsform bietet die Abgabehilfe zum Elpenhaler®. Neben allen relevanten Informationen finden Sie auch eine Anleitung zur richtigen Anwendung.
» Zur Abgabehilfe Elpenhaler® (PDF)
» Mehr Informationen unter www.elpenhaler.de
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© ELPEN Pharma GmbH
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Gibt es für den Sprechstundenbedarf bei Verordnung von BtM Höchstmengen?
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Wir haben aus einer Praxis ein Betäubungsmittelrezept für den Sprechstundenbedarf erhalten. Nun stellt sich uns die Frage, ob die BtM-Höchstmengen, die auf Rezepten für Patienten verordnet werden dürfen, auch im Bereich des Sprechstundenbedarfs gelten. Ist bei Überschreitung dieser Menge ebenfalls ein „A“ notwendig? Gibt es eine Vorschrift, die den Bezug von Betäubungsmitteln für Praxen limitiert?
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Alexander Raths – stock.adobe.com
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AKTUELLES
Sonder-PZN für Botendienst steht fest
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Die Sonder-PZN für die Abrechnung der 5 Euro zzgl. MwSt. pro Apothekenbotendienst steht fest. Darüber informierten die Landesapothekerverbände ihre Mitgliedsapotheken am 30.04.2020. Die neue Vergütung wurde mit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVV) mit Wirkung zum 22.04.2020 beschlossen. Unklar ist noch, wie Apotheken die einmalige Pauschale von 250 Euro zzgl. MwSt. abrechnen sollen.
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Halfpoint – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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