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KW 10
Dienstag, 3. März 2020

AKTUELLES

Wiederholungsrezepte zulasten der GKV noch nicht beliefern

Seit dem 1. März sind die Regelungen zum Wiederholungsrezept in Kraft. Was jedoch fehlt, sind Verträge, die sich der praktischen Umsetzung widmen. Offene Fragen sind: Wie kennzeichnet der Arzt das Rezept? Wie erfolgt die mehrfache Abrechnung mit den Kassen? Wie wird das Rezept bedruckt? Gibt es ein neues Rezeptformular? Ärzte, Apotheker und Kassen sitzen noch in den Verhandlungen – das heißt: erst einmal abwarten. Für Apotheken ist im Moment wichtig, dass sie Wiederholungsrezepte zulasten der GKV nicht beliefern dürfen, solange es keine Vereinbarung gibt. Anders sieht es bei Privatrezepten aus.

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Keine Resorptions­verluste durch das Frühstück

Theramex launcht Actonel® 35 mg magensaftresistent

Das auf Frauen­gesundheit spezialisierte Pharma­unternehmen Theramex bringt eine neue Option in der Osteoporose-Therapie mit Bisphosphonaten auf den deutschen Markt. Die magensaft­resistenten Actonel® 35 mg Tabletten sind das erste und einzige orale Bisphosphonat, das direkt nach dem Frühstück einge­nommen werden kann. Die Resorption des Wirkstoffs Risedron­säure wird nicht durch die Nahrungs­aufnahme beeinflusst. Die Einnahme erfolgt nur 1 x wöchentlich. Zusätzlich verfügt die neue Formulierung im Vergleich zu Actonel® 5 mg über eine verbesserte Bioverfüg­barkeit. Im Handel sind Actonel® 35 mg magen­saft­resistente Tabletten (TMR) in den Packungs­größen 4 Stück (PZN 13506669) und 12 Stück (PZN 13506675).

Wichtig: Auf Grund seiner neuen Darreichungs­form darf das Produkt in der Apotheke nicht im Rahmen der Aut-idem-Regelung substituiert werden.

Vorteile der neuen Darreichungsform

Bei vergleichbarem Sicherheits­profil2 zu Actonel® 35 mg Film­tabletten verfügt das neue Actonel® 35 mg magen­saft­resistent über entscheidende Vorteile:

© Theramex

  • Dank der magensaft­resistenten Formulierung muss die Einnahme nicht mehr in zeitlichem Abstand zur Mahlzeit erfolgen – eine Vorgabe, die viele Patientinnen nicht einhalten.3 Die direkte Einnahme nach dem Frühstück verspricht hingegen eine bessere Compliance und damit eine effektivere Wirksamkeit.
  • Durch ein innovatives Eudragit Coating wird die Risedron­säure erst im Dünn­darm freigesetzt – dem Hauptresorptionsort.
  • Zusätzlich enthält Actonel® 35 mg magensaft­resistent den Komplexbildner EDTA, der die Bioverfüg­barkeit des Bisphosphonates erhöht.

Hintergrund

Actonel® 35 mg magensaft­resistent wird zur Therapie der postmenopausalen Osteoporose bei Frauen mit hohem Frakturrisiko eingesetzt. Es stellt eine innovative Weiterentwicklung der Bisphosphonat-Behandlung mit Actonel® dar, das bereits seit 15 Jahren Anwendung findet und als 1st-Line-Therapie anerkannt ist. Der bewährte Wirkstoff Risedron­säure verfügt über ausgeprägte antiosteoklastäre und antiresorptive Eigenschaften, die das Risiko für Knochenbrüche signifikant senken.1, 4–6

1 Fachinformation Actonel® einmal wöchentlich 35 mg magen­saft­resistente Tabletten; Stand Nov. 2018
2 McClung M.R. et al. Osteoporos Int 2012; 23: 267-276
3 Vytrisalova M. et al. Climacteric 2015; 18: 608-616
4 Roux C. et al. Curr Med Res Opin 2004; 20: 433–439
5 Harrington J.T. et al. Calcif Tissue Int 2004; 74: 129–35
6 McClung M.R. et al. N Engl J Med 2001, Vol. 344, No. 5: 333–340

AKTUELLES

Orphan Drugs: Selten und wichtig

Am 29. Februar war der Tag der seltenen Erkrankungen. Das Datum ist kein Zufall: Das selten vorkommende Datum steht in Einklang mit der Bedeutung des Tages, der auf seltene Leiden wie Mukoviszidose oder Leukämie aufmerksam macht. Die besonders kleinen Patientengruppen haben mit vielen Herausforderungen zu kämpfen, wie langen Leidenswegen bis zur Diagnose oder fehlenden Therapieoptionen. Um Pharmaunternehmen die Entwicklung von Arzneimitteln zur Behandlung seltener Leiden (Orphan Drugs) zu erleichtern, gibt es seit etwa 20 Jahren den Orphan-Drug-Status, der von der EMA (European Medicines Agency) vergeben wird.

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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Können wir diese Verordnung ohne Änderung beliefern?

Wir haben ein Rezept über „Ortoton 750 mg N1“ zulasten der R+V BKK (IK 105823040) erhalten. Eine N1-Packung dieses Medikamentes existiert nicht.

Dürfen wir hier die N2-Packung mit 50 Stück (PZN 13914351) abgeben oder müssen wir eine N1-Packung eines Generikums (z. B. Methocarbamol neurax 75, 20 Tbl. 14179770) abgeben?

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SERVICE

Neu: DAP Biologika-Check

Viele neu zugelassene Arzneimittel zählen zu den biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln. Auch für die nächsten Jahre ist absehbar, dass immer mehr Biologika in die Apotheke kommen. Damit Sie bei dieser interessanten Arzneimittelgruppe nicht den Überblick verlieren, hat das DeutscheApothekenPortal den DAP Biologika-Check entwickelt.

Quelle: DAP Networks

Die Datenbank gibt je nach Wirkstoff eine Übersicht über Original-Biologika, Biosimilars und Bioidenticals. Außerdem werden Austauschmöglichkeiten in der Apotheke angezeigt. Die Suche kann dabei nach Wirkstoff oder Produktname erfolgen.

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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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