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KW 04
Dienstag, 21. Januar 2020

AKTUELLES

Cannabis: Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch melden

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) macht Apotheken darauf aufmerksam, auf Missbrauchsverdachtsfälle bei Cannabis- oder Cannabinoid-haltigen Arzneimitteln zu achten und diese zu melden. Bisher sind noch keine solcher Meldungen bei der Kommission eingegangen – gemeldet wurden aber bis Ende September 2019 insgesamt 38 Verdachtsmeldungen zu Nebenwirkungen. Apotheken tragen laut AMK eine besondere Verantwortung, Arzneimittelrisiken bei der Anwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken zu vermeiden.

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Arzneimittelmissbrauch besteht, wenn das Arzneimittel absichtlich außerhalb der Zulassung angewendet wird, einschließlich der Anwendung für den Freizeitgebrauch. Die AMK nennt Beispiele, an denen sich ein möglicher Missbrauch erkennen lässt.

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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Was muss abgegeben werden: Original/Import oder Generikum?

Wir haben ein Kassenrezept über „Visanne 3 x 28 St. PZN: 01174937“ erhalten. Rabattverträge gibt es bei der vorliegenden Krankenkasse nicht und wenn man das Präparat in die EDV eingibt, werden das Original und der Reimport und dazu einige preisgünstige Generika angezeigt.

Müssen wir hier das günstigste Präparat abgeben oder gilt die Original/Import-Regelung?

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Häufig beginnt es mit Halsschmerzen

Ein grippaler Infekt macht sich oftmals zuerst im Hals bemerkbar. Wenn der Rachen schmerzt und das Schlucken wehtut, wünschen sich Betroffene rasche, langanhaltende Hilfe. Eine gute Empfehlung: Halspastillen mit einem Hydrogel-Komplex, Hyaluronsäure und einem Spezialextrakt aus Isländisch Moos. Sie lindern Halsbeschwerden effektiv und nachhaltig.

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REZEPT & RETAX

Pharmazeutische Bedenken bei Opioid-Analgetika

Opioid-Analgetika werden in der Leitlinie „Gute Substitutions­praxis“ der Deutschen Pharma­zeutischen Gesellschaft e.V. unter den Arznei­mittel­gruppen genannt, für die eine Substitution als kritisch zu beurteilen ist. Auch Fachverbände und Patienten­organisationen kritisieren den Aut-idem-Austausch opioid­haltiger Schmerz­mittel, da er gravierende Konsequenzen für den Schmerz­patienten haben kann.

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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 54

Botendienst für alle

Erste Regelungen zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken in Kraft

Im Zuge des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken sind einige Regelungen bereits in Kraft oder zumindest beschlossene Sache. So wurden die Beschränkungen des Boten­dienstes für Vor-Ort-Apotheken Ende Oktober aufgehoben. Seit dem 1. Januar 2020 steigen zudem die BtM- und T-Rezept-Gebühr sowie der Not­dienst­zuschlag. Mehr lesen Sie in diesem Beitrag des aktuellen DAP Dialogs 54.

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