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KW 52 Dienstag, 24. Dezember 2019
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AKTUELLES
Tschüss, generischer Markt!
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Pünktlich zur Weihnachtszeit haben GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband eine 2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung verabschiedet. Geregelt wurde in erster Linie der Mehrfachvertrieb, der aufgrund seiner Zuordnung zum generischen Markt Probleme bei der Abgabe verursachte. Der Begriff „generischer Markt“ wird komplett aus dem Vertrag entfernt. Die Änderungen treten größtenteils zum 1. Januar 2020 in Kraft.
» Lesen Sie hier weiter
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sdecoret – stock.adobe.com
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RESPIMAT®: Original oder Import?
In den Fällen, in denen das Original verordnet und kein Rabattvertrag zu beachten ist oder das Original von Boehringer Ingelheim selbst Rabattpartner ist, kann dieses auch retaxsicher abgegeben werden. Derzeit sind keine preisgünstigen Importe zum Referenzarzneimittel im Handel. Die Abgabe eines Imports ausgehend von einer Originalverordnung trägt demnach nicht zur Erfüllung des Einsparziels bei.
» Abgabehilfe Original vs. Import
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Quelle: Boehringer Ingelheim
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DAP ADVENTSSPIEL
Türchen öffnen, Wissen testen und gewinnen!
Nutzen Sie Ihre Gewinnchance und testen Sie Ihr Fachwissen zu bewährten Phytopharmaka. Jeder Teilnehmer erhält pro Frage 5 DAPs-Punkte. Zusätzlich werden vom DAP 3 x 10.000 DAPs-Punkte verlost!
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Wie kann ich am DAP Adventsspiel teilnehmen?
- Einloggen bei „Mein DAP“
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» Zum DAP Adventsspiel
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Kann ein Rezept über einen Grippeimpfstoff für einen Patienten persönlich zulasten der GKV ausgestellt werden?
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Uns liegt eine Verordnung über einen Grippeimpfstoff zulasten der GKV vor. Die Verordnung ist allerdings auf den Patienten selbst und nicht auf Sprechstundenbedarf ausgestellt.
Ist es möglich, diese Verordnung so abzurechnen?
» Lesen Sie hier die Antwort
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 54
Retaxfallen bei BtM-Rezepten: Hier ist genaues Hinschauen gefragt
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BtM-Rezepte erfordern eine hohe Aufmerksamkeit. Zum einen muss sichergestellt sein, dass der Patient das richtige Arzneimittel erhält und umfassend beraten wird, zum anderen sind spezielle Formalien zu beachten. Schon kleine Flüchtigkeitsfehler können zu Retaxationen führen. Deshalb ist es wichtig, den Blick zu schulen und die (häufig versteckten) Fallstricke zu erkennen. Lesen Sie mehr dazu in diesem Beitrag des DAP Dialogs 54.
» Hier finden Sie den kompletten Beitrag (PDF)
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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