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KW 48 Dienstag, 26. November 2019
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AKTUELLES
Das Wiederholungsrezept kommt im März 2020
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Mit dem Masernschutzgesetz, das der Bundestag am 14. November in 2./3. Lesung beschlossen hat, ist der Weg frei für das Wiederholungsrezept – ein Rezept, auf das die Apotheke das verordnete Arzneimittel mehrmals abgeben darf. Gedacht ist das Rezept für Menschen, die eine Dauertherapie erhalten. Die Regelungen treten voraussichtlich zum 1. März 2020 in Kraft.
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Preisgünstige Importe nicht lieferbar – was ist abzugeben?
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Wir haben heute eine Verordnung für einen Patienten über „Tioblis 10 mg/40 mg N3 100 FTA“ erhalten. Der Patient ist bei der IKK classic (IK 101500154) versichert. Es existiert kein Rabattvertrag. Somit stellt sich bei uns die Frage, welches Arzneimittel wir abgeben müssen, da die preisgünstigen Importe nicht lieferbar sind. Zusätzlich fragen wir uns, wonach preisgünstige AM ausgewählt werden – nach VK-Preisen oder nach GKV-Preisen?
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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AKTUELLES
Änderungen am Rahmenvertrag
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GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband haben eine ergänzende Vereinbarung zum Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung beschlossen. Enthalten sind einige Klarstellungen, z. B. zu AV- oder NV-Arzneimitteln, sowie neue Bioidenticals. Die meisten Änderungen treten rückwirkend zum 1. November 2019 in Kraft.
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vegefox.com – stock.adobe.com
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 53
Homöopathische Arzneimittel auf dem Rezept: Sind sie erstattungsfähig?
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Die Erstattung homöopathischer Arzneimittel steht immer wieder unter Beschuss. Zuletzt hatte die französische Gesundheitsministerin Agnès Buzyn durchgesetzt, dass Homöopathika in Frankreich ab 2021 nicht mehr von Krankenkassen erstattet werden. Das Land folgt damit dem Vorbild Großbritanniens: Dort werden homöopathische Arzneimittel seit etwa zwei Jahren nicht mehr erstattet. Wie ist der aktuelle Stand in Deutschland? Lesen Sie mehr dazu in diesem Beitrag des aktuellen DAP Dialogs.
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Rezept & Retax
Pharmazeutische Bedenken bei Retardarzneimitteln
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Retardarzneimittel werden in der Leitlinie „Gute Substitutionspraxis“ der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e.V. (DPhG) unter den Darreichungsformen genannt, für die eine Substitution als kritisch zu beurteilen ist. Die DPhG empfiehlt für die Einstufung, ob eine Darreichungsform austauschbar im Sinne der Aut-idem-Substitution ist, Folgendes:
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
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