KW 48
Dienstag, 26. November 2019

AKTUELLES

Das Wiederholungsrezept kommt im März 2020

Mit dem Masern­schutz­gesetz, das der Bundes­tag am 14. November in 2./3. Lesung beschlossen hat, ist der Weg frei für das Wieder­holungs­rezept – ein Rezept, auf das die Apotheke das verordnete Arznei­mittel mehr­mals abgeben darf. Gedacht ist das Rezept für Menschen, die eine Dauer­therapie erhalten. Die Regelungen treten voraus­sichtlich zum 1. März 2020 in Kraft.

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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Preisgünstige Importe nicht lieferbar – was ist abzugeben?

Wir haben heute eine Verordnung für einen Patienten über „Tioblis 10 mg/40 mg N3 100 FTA“ erhalten. Der Patient ist bei der IKK classic (IK 101500154) versichert. Es existiert kein Rabattvertrag. Somit stellt sich bei uns die Frage, welches Arzneimittel wir abgeben müssen, da die preisgünstigen Importe nicht lieferbar sind. Zusätzlich fragen wir uns, wonach preisgünstige AM ausgewählt werden – nach VK-Preisen oder nach GKV-Preisen?

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AKTUELLES

Änderungen am Rahmenvertrag

GKV-Spitzen­verband und Deutscher Apotheker­verband haben eine ergänzende Vereinbarung zum Rahmen­vertrag über die Arznei­mittel­versorgung beschlossen. Enthalten sind einige Klar­stellungen, z. B. zu AV- oder NV-Arznei­mitteln, sowie neue Bio­identicals. Die meisten Änderungen treten rück­wirkend zum 1. November 2019 in Kraft.

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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 53

Homöopathische Arzneimittel auf dem Rezept: Sind sie erstattungsfähig?

Die Erstattung homöopathischer Arzneimittel steht immer wieder unter Beschuss. Zuletzt hatte die französische Gesundheitsministerin Agnès Buzyn durchgesetzt, dass Homöopathika in Frankreich ab 2021 nicht mehr von Krankenkassen erstattet werden. Das Land folgt damit dem Vorbild Großbritanniens: Dort werden homöo­pathische Arzneimittel seit etwa zwei Jahren nicht mehr erstattet. Wie ist der aktuelle Stand in Deutschland? Lesen Sie mehr dazu in diesem Beitrag des aktuellen DAP Dialogs.

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Rezept & Retax

Pharmazeutische Bedenken bei Retardarzneimitteln

Retardarznei­mittel werden in der Leitlinie „Gute Substitutions­praxis“ der Deutschen Pharma­zeutischen Gesellschaft e.V. (DPhG) unter den Darreichungs­formen genannt, für die eine Substitution als kritisch zu beurteilen ist. Die DPhG empfiehlt für die Einstufung, ob eine Darreichungs­form austauschbar im Sinne der Aut-idem-Substitution ist, Folgendes:

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