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KW 44
Dienstag, 29. Oktober 2019

AKTUELLES

GKV-Spitzenverband: Keine Rücksprache bei Überschreitung des Preisankers

Der Preisanker hat Apotheken und Ärzten in den vergangenen Monaten viele Schwierig­keiten bereitet. Der Deutsche Apotheker­verband (DAV) vertrat die Meinung, eine dokumentierte Rück­sprache mit dem Arzt sei zwingend erforderlich, wenn z. B. aufgrund von Liefer­eng­pässen ein teureres Arznei­mittel als das verordnete abge­geben werden muss. Die Kassen­ärztliche Bundes­vereinigung (KBV) sah dies hingegen anders und bestand darauf, dass die Dokumentation mittels Sonder-PZN ausreichend sei. Nun hat sich der GKV-Spitzen­verband zum Preis­anker geäußert.

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Kein Austausch von OFEV® und Vargatef®

In § 9 Rahmenvertrag sind die Details zu den Bedingungen einer Aut-idem-Substitution klar geregelt. Demnach muss die Apotheke ein preisgünstiges Arzneimittel auswählen, wenn der Arzt entweder nur mittels Wirkstoffnamen verordnet hat oder ein konkretes Arzneimittel verordnet, den Austausch aber nicht mittels Aut-idem-Kreuz unterbunden hat. Folgende Voraussetzungen muss ein aut-idem-konformes Alternativpräparat erfüllen:

  • gleicher Wirkstoff
  • identische Wirkstärke
  • identische Packungsgröße gemäß § 8 des Rahmenvertrags
  • gleiche oder austauschbare Darreichungsform
  • Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet
  • keine dem Austausch entgegenstehenden betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften

Wenn ein Kriterium nicht zutrifft?

Selbst wenn nur eines der Kriterien nicht zutrifft, darf kein Austausch auf ein anderes Arzneimittel stattfinden. Im Fall von OFEV® und Vargatef® von Boehringer Ingelheim enthalten zwar beide Arzneimittel den Wirkstoff Nintedanib und auch andere Kriterien (z. B. identische Wirkstärke) werden erfüllt, die Indikationen stimmen jedoch in keinem Punkt überein.

Eine Abgabe von Vargatef® auf Grundlage einer OFEV®-Verordnung ist aufgrund der unterschiedlichen Indikationen und Zulassungen nicht erlaubt. Gleiches gilt im umgekehrten Fall. Umso wichtiger ist es, bei der Auswahl des abzugebenden Arzneimittels in der Apothekensoftware genauer hinzuschauen und die Aut-idem-Kriterien zu kontrollieren, da es sonst im schlimmsten Fall zu einer Null-Retaxation kommen kann.

Indikation

OFEV® ist zur Behandlung der seltenen Lungenerkrankung idiopathische Lungenfibrose bei Erwachsenen zugelassen. Vargatef® wird in Kombination mit Docetaxel zur Behandlung von Erwachsenen mit lokal fortgeschrittenem metastasierendem oder lokal rezidiviertem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) angewendet.

» Pflichttexte (PDF)

AKTUELLES

STIKO: Neuer Impfkalender

Ende August hat die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Impfempfehlungen für 2019/2020 veröffentlicht. Das unabhängige Expertengremium aktualisiert die Empfehlungen und den darauf basierenden Impfkalender einmal im Jahr. Neu hinzugekommen ist die Herpes-zoster-Impfung als Standardimpfung für Personen ab 60 Jahren. Außerdem wurden die FSME-Risikogebiete erweitert.

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Vitamin-B12-Abgabe in der Apotheke

Die Abgabe von Vitamin-B12-Präparaten spielt eine wichtige Rolle in der Apotheke. Das zeigt auch das hohe Interesse an einer Umfrage des DAP in Kooperation mit DAZ.online zum Thema „Verringerung von Müdigkeit und Erschöpfung“. So wollten sich fast 2.000 der über 3.000 Teilnehmer im Anschluss an die Umfrage selbst ein Bild machen und die VITA aktiv B12 Direktsticks testen. Die ersten 500 Apotheken­mitarbeiter durften anschließend an dem Produkttest teilnehmen.

» Hier geht es zu den Ergebnissen (PDF)

REZEPT & RETAX

BtM-Rezept: Was muss auf das Rezept?

Möchte der Arzt ein Arzneimittel verordnen, das dem Betäubungs­mittel­gesetz unter­liegt, so erfolgt dies auf einem speziellen Formular: dem drei­teiligen BtM-Rezept. Auf diesem müssen gemäß Betäubungs­mittel­-Verschreibungs­verordnung (BtMVV) bestimmte Angaben zu finden zu sein, damit das Rezept gültig ist. Die erforderlichen Angaben hat DAP für Sie zusammen­gefasst.

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© DAP – DeutschesApothekenPortal

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