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KW 42 Dienstag, 15. Oktober 2019
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AKTUELLES
STIKO: Neuer Impfkalender
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Ende August hat die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Impfempfehlungen für 2019/2020 veröffentlicht. Das unabhängige Expertengremium aktualisiert die Empfehlungen und den darauf basierenden Impfkalender einmal im Jahr. Neu hinzugekommen ist die Herpes-zoster-Impfung als Standardimpfung für Personen ab 60 Jahren. Außerdem wurden die FSME-Risikogebiete erweitert.
» Lesen Sie hier weiter
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Khunatorn – stock.adobe.com
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FORSTEO® – Wichtige Informationen zum Patentauslauf
Im August 2019 ist das Patent des Biologikums FORSTEO® (Teriparatid) ausgelaufen. Deshalb sollten Apotheken auf die korrekte Rezeptbelieferung achten.
Original vs. Biosimilar – so beliefern Sie richtig
Da FORSTEO® ein biotechnologisch hergestelltes Arzneimittel ist, gelten besondere Regelungen hinsichtlich des Aut-idem-Austauschs. Anders als klassische Generika sind Biosimilars, die Nachahmerpräparate eines Biologikums, keine exakte Kopie ihres Referenzarzneimittels. Dies ist in der komplexen Struktur und den empfindlichen Herstellungsprozessen von Biologika begründet.
Deshalb darf die Apotheke ein Referenzarzneimittel (z. B. FORSTEO®) gemäß § 9 Abs. 3 Rahmenvertrag nicht durch ein Biosimilar austauschen.1
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Original vs. Import – Rabattverträge beachten
Original und Importarzneimittel gelten als identisch, auch bei Biologika. Deshalb müssen Apotheken die Rabattverträge in diesem Auswahlbereich beachten. Ein rabattiertes Original- bzw. Importarzneimittel ist immer vorrangig vor einem nicht rabattierten (Import-)Arzneimittel abzugeben. Sind mehrere Rabattarzneimittel verfügbar, darf die Apotheke unter diesen frei wählen.1
» Zur Übersicht der Rabattverträge für FORSTEO®
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© Lilly Deutschland GmbH
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Mehr Tipps zur vertragskonformen Rezeptbelieferung finden Sie auf der neuen Abgabehilfe zu FORSTEO®.
» Zur Abgabehilfe FORSTEO®
» Pflichttext FORSTEO®
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 01/2019, in Kraft getreten zum 01.07.2019
PP-TE-DE-0388 August 2019
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URTEIL
Retaxation erlaubt, wenn der Arztstempel fehlt
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Das Sozialgericht (SG) Reutlingen hat entschieden, dass eine Nullretaxation gerechtfertigt ist, wenn auf dem Rezept der Arztstempel fehlt. Im strittigen Fall war auf dem Rezept nur die Arztunterschrift vorhanden, der Stempel fehlte komplett. Das Gericht vertritt die Ansicht, dass das Fehlen des Stempels kein unbedeutender Formfehler ist.
» Mehr Informationen
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Volker Witt – stock.adobe.com
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DAP BERATUNGSTIPP
Therapieoptionen bei akuter Diarrhö
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Die häufigste Ursache für eine akute Diarrhö sind Infektionen, aber auch Nahrungsmittelallergien, die Einnahme von Antibiotika oder anderen Arzneimitteln und Stresssituationen können Durchfall auslösen. In der Apotheke stehen verschiedene Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die Apotheker und PTA für das Beratungsgespräch im Hinterkopf haben müssen.
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© Robert Kneschke / Fotolia
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REZEPT & RETAX
Substitutionsausschlussliste – Tipps für die Rezeptbelieferung
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Wird in der Apotheke ein Rezept vorgelegt, auf dem ein von der Substitution ausgeschlossenes Arzneimittel verordnet ist, so muss die abgebende Person das generelle Austauschverbot für den Wirkstoff bzw. die Darreichungsform berücksichtigen. Ein Aut-idem-Austausch ist nicht zulässig. Eine Sonderstellung haben die auf der Liste genannten Opioide, bei denen ein Austausch nur bei abweichender Applikationsdauer bzw. -häufigkeit untersagt ist.
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Alexander Raths – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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