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KW 42
Dienstag, 15. Oktober 2019

AKTUELLES

STIKO: Neuer Impfkalender

Ende August hat die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Impfempfehlungen für 2019/2020 veröffentlicht. Das unabhängige Expertengremium aktualisiert die Empfehlungen und den darauf basierenden Impfkalender einmal im Jahr. Neu hinzugekommen ist die Herpes-zoster-Impfung als Standardimpfung für Personen ab 60 Jahren. Außerdem wurden die FSME-Risikogebiete erweitert.

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FORSTEO® – Wichtige Informationen zum Patent­auslauf

Im August 2019 ist das Patent des Biologikums FORSTEO® (Teriparatid) ausgelaufen. Deshalb sollten Apotheken auf die korrekte Rezept­belieferung achten.

Original vs. Biosimilar – so beliefern Sie richtig

Da FORSTEO® ein bio­technologisch herge­stelltes Arznei­mittel ist, gelten besondere Regelungen hinsichtlich des Aut-idem-Austauschs. Anders als klassische Generika sind Biosimilars, die Nachahmer­präparate eines Biologikums, keine exakte Kopie ihres Referenz­arznei­mittels. Dies ist in der komplexen Struktur und den empfindlichen Herstellungs­prozessen von Biologika begründet.

Deshalb darf die Apotheke ein Referenz­arzneimittel (z. B. FORSTEO®) gemäß § 9 Abs. 3 Rahmen­vertrag nicht durch ein Biosimilar austauschen.1

Original vs. Import – Rabatt­verträge beachten

Original und Import­arznei­mittel gelten als identisch, auch bei Biologika. Deshalb müssen Apotheken die Rabatt­verträge in diesem Auswahl­bereich beachten. Ein rabattiertes Original- bzw. Import­arznei­mittel ist immer vorrangig vor einem nicht rabattierten (Import-)Arznei­mittel abzu­geben. Sind mehrere Rabatt­arznei­mittel verfügbar, darf die Apotheke unter diesen frei wählen.1

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© Lilly Deutschland GmbH

Mehr Tipps zur vertragskonformen Rezept­­belieferung finden Sie auf der neuen Abgabe­hilfe zu FORSTEO®.

» Zur Abgabehilfe FORSTEO®

» Pflichttext FORSTEO®

1 Rahmenvertrag über die Arzneimittel­­versorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 01/2019, in Kraft getreten zum 01.07.2019

PP-TE-DE-0388 August 2019

URTEIL

Retaxation erlaubt, wenn der Arztstempel fehlt

Das Sozialgericht (SG) Reutlingen hat entschieden, dass eine Null­retaxation gerecht­fertigt ist, wenn auf dem Rezept der Arzt­stempel fehlt. Im strittigen Fall war auf dem Rezept nur die Arzt­unterschrift vorhanden, der Stempel fehlte komplett. Das Gericht vertritt die Ansicht, dass das Fehlen des Stempels kein unbedeutender Form­fehler ist.

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Volker Witt – stock.adobe.com

DAP BERATUNGSTIPP

Therapieoptionen bei akuter Diarrhö

Die häufigste Ursache für eine akute Diarrhö sind Infektionen, aber auch Nahrungs­mittel­allergien, die Einnahme von Antibiotika oder anderen Arznei­mitteln und Stress­situationen können Durchfall auslösen.
In der Apotheke stehen verschiedene Behandlungs­möglichkeiten zur Verfügung, die Apotheker und PTA für das Beratungs­gespräch im Hinter­kopf haben müssen.

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© Robert Kneschke / Fotolia

REZEPT & RETAX

Substitutionsausschlussliste – Tipps für die Rezeptbelieferung

Wird in der Apotheke ein Rezept vorgelegt, auf dem ein von der Substitution ausgeschlossenes Arzneimittel verordnet ist, so muss die abgebende Person das generelle Austauschverbot für den Wirkstoff bzw. die Darreichungsform berücksichtigen. Ein Aut-idem-Austausch ist nicht zulässig. Eine Sonderstellung haben die auf der Liste genannten Opioide, bei denen ein Austausch nur bei abweichender Applikationsdauer bzw. -häufigkeit untersagt ist.

Alexander Raths – stock.adobe.com

Diese DAP Retax-Arbeitshilfen unterstützen bei der Rezeptbelieferung:

» DAP Arbeitshilfe „Rezepte der Substitutionsausschlussliste: Allgemeine Vorgehensweise“

» DAP Arbeitshilfe „Rezepte der Substitutionsausschlussliste: Opioid-Analgetika“

» DAP-Rubrik „Substitutionsausschlussliste“

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