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KW 38 Dienstag, 17. September 2019
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Aktuelles
Checkliste zur Abgabe von retinoidhaltigen Arzneimitteln
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In Zusammenhang mit dem Rote-Hand-Brief zu den oral einzunehmenden Retinoiden Isotretinoin, Alitretinoin und Acitretin vom 03.09.2019 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstmals eine Checkliste für Apotheker veröffentlicht. Diese umfasst die rechtlichen Vorgaben wie Höchstmenge und Rezeptgültigkeit, aber auch Hinweise, die der Apotheker an Patientinnen und Patienten weitergeben soll.
» Mehr Informationen
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AVOXA INFORMIERT
expopharm Düsseldorf, 25.–28.09.2019: Rezeptur und Cannabis im Fokus
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Wenn die Themen Rezeptur und Cannabis im Fokus stehen, dann ist das mehr als eine Messe:
tägliche Rezeptur-Messerundgänge, Cannabis-Vorträge, Workshops, Diskussionen, Live-Rezeptur.
Programm, Informationen und Tickets unter:
» www.expopharm.de
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© expopharm.de
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Aktuelles
Dosierung auf dem Rezept
Gesundheitsausschuss empfiehlt Ergänzungsmöglichkeiten durch den Apotheker
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Laut 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) soll die Dosierung bald auf jeder Arzneimittelverordnung zur Pflichtangabe werden. Bislang ist dies nur bei BtM- und Rezeptur-Verordnungen der Fall. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat nun, der geplanten Änderung zuzustimmen – sofern zusätzliche Ergänzungsmöglichkeiten für Apotheken integriert werden.
» Lesen Sie hier weiter
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BtM dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch ins Ausland mitgenommen werden. Für den Reisebedarf darf der Arzt für bis zu 30 Tage verordnen. Für die Reisevorbereitung und die mitzuführenden Dokumente ist aber entscheidend, ob es in ein Schengen-Land geht oder nicht. Welche Dokumente Patienten mitführen müssen und was darüber hinaus noch wichtig ist, kann in der BtM-Rubrik des DeutschenApothekenPortals unter dem Punkt „Reisen mit BtM“ nachgelesen werden.
» Zur BtM-Rubrik
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Hydromorphon Aristo®: Rezeptbelieferung von retardierten Opioid-Analgetika
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Bei der BtM-Rezeptbelieferung von Opioid-Analgetika mit dem Wirkstoff Hydromorphon ist die Substitutionsausschlussliste (Teil B der Anlage VII zur ArzneimittelRichtlinie) zu beachten. Dabei sind Darreichungsformen mit unterschiedlicher Applikationshäufigkeit (z. B. retardierte Präparate mit 12 oder 24 Stunden Wirkdauer) nicht austauschbar. Laut DPhG (Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft) sollte für Opioid-Analgetika auch bei gleicher Wirkdauer kein Präparatewechsel vorgenommen werden. Aufgrund zahlreicher Rabattverträge (u. a. AOK bei long und akut) stellt Hydromorphon Aristo® eine wirtschaftliche Therapieoption dar.
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Abb.: Aristo Pharma GmbH
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Die Abgabehilfe zu Hydromorphon Aristo® gibt einen Überblick über die richtige Rezeptbelieferung und stellt die breite Produktpalette der Hydromorphon Aristo® Therapieoptionen zur patientenindividuellen Behandlung starker Schmerzen vor.
» Zur Abgabehilfe Hydromorphon Aristo® long
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SERVICE
Arzt- und Patienteninformation zum neuen Rahmenvertrag
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Mit dem neuen Rahmenvertrag wird in Apotheken immer wieder eine Rücksprache mit dem Arzt nötig und auch im Gespräch mit Patienten tauchen viele Fragen zu diesem Thema auf.
Zur Unterstützung für Sie stehen nun neue DAP-Materialien zum Download und Ausdrucken zur Verfügung:
» Arztinformation „Neuer Rahmenvertrag“
Mit diesem Schreiben informieren Sie Ärzte zu den wichtigsten Themen des Rahmenvertrags und den Gründen für die häufigen Rücksprachen.
» Patienteninformation „Neuer Rahmenvertrag“
Auch Patienten zeigen nicht immer Verständnis für die Neuerungen, die sie betreffen – klären Sie sie mit diesem Schreiben auf.
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Nützliche Links
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