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KW 37
Dienstag, 10. September 2019

Aktuelles

Acht neue Themen in der Leitlinie zur Palliativversorgung

Die S3-Leitlinie „Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht-heilbaren Krebserkrankung“ ist im August 2019 aktualisiert worden. Federführend ist die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. (DGP) im Rahmen des Leitlinienprogramms Onkologie an der Aktualisierung der Leitlinie beteiligt. Insgesamt wurden acht neue Themengebiete aufgenommen.

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Neu im DeutschenApothekenPortal: E-Learning zum Patentablauf bei Biologika

Ab sofort können Sie im DeutschenApothekenPortal am E-Learning „Patentablauf bei Biologika am Beispiel von FORSTEO®“ teilnehmen. Darin erfahren Sie in 20 Minuten Wissenswertes zu den besonderen Eigenschaften von Biologika und zur Austauschbarkeit von Biosimilars bzw. Bioidenticals. Am Beispiel von FORSTEO® wird zum einen erläutert, was auf ärztlicher Seite bei der Rezeptausstellung zu beachten ist; zum anderen wird beleuchtet, was bei der Rezeptbelieferung in der Apotheke relevant ist.

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» Fachinformation FORSTEO®

Mit freundlicher Unterstützung der Lilly Deutschland GmbH (PP-TE-DE-0397 September 2019)

DAP BERATUNGSTIPP

An das Grüne Rezept denken

Viele OTC-Arzneimittel werden nach § 34 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Dennoch bietet eine Mehrzahl der Krankenkassen die Erstattung bestimmter rezeptfreier Arzneimittel als Satzungsleistung an – hierzu muss das Mittel auf dem Grünen Rezept verordnet werden.

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SERVICE

Arzt- und Patienteninformation zum neuen Rahmenvertrag

Mit dem neuen Rahmenvertrag wird in Apotheken immer wieder eine Rücksprache mit dem Arzt nötig und auch im Gespräch mit Patienten tauchen viele Fragen zu diesem Thema auf. Zur Unterstützung für Sie stehen nun neue DAP-Materialien zum Download und Ausdrucken zur Verfügung:

» Arztinformation „Neuer Rahmenvertrag“

Mit diesem Schreiben informieren Sie Ärzte zu den wichtigsten Themen des Rahmenvertrags und den Gründen für die häufigen Rücksprachen.

» Patienteninformation „Neuer Rahmenvertrag“

Auch Patienten zeigen nicht immer Verständnis für die Neuerungen, die sie betreffen – klären Sie sie mit diesem Schreiben auf.

Aktuelles

PrEP seit 1. September erstattungsfähig

Seit dem 1. September können gesetzlich Versicherte die medikamentöse HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) zulasten der GKV in Anspruch nehmen. Dies geht auf das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zurück. Wer Anspruch auf die neue Leistung hat und was noch vereinbart wurde, hat DAP in Fragen und Antworten zusammengefasst.

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Nützliche Links

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