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KW 34 Dienstag, 20. August 2019
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Änderungen im SGB V
Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) ist am vergangenen Freitag in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die Qualität und Sicherheit der Versorgung zu verbessern. Einige Änderungen betreffen das Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) und sind für Apotheken relevant.
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LILLY INFORMIERT
Nach Patentauslauf: FORSTEO® und Patientenservices bleiben erhalten
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Im August 2019 läuft das Patent des Biologikums FORSTEO® (Teriparatid) aus. Lilly wird FORSTEO® auch nach dem Patentauslauf in gewohnter Qualität und Menge mit entsprechender Liefersicherheit zur Verfügung stellen.
Ziel ist es, den Patientinnen und Patienten weiterhin die Therapie mit dem Originalpräparat und die Teilnahme an den bewährten Services (z. B. Pen-Schulung) zu ermöglichen.
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© Lilly Deutschland GmbH
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SERVICE
Arzt- und Patienteninformation zum neuen Rahmenvertrag
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Mit dem neuen Rahmenvertrag wird in Apotheken immer wieder eine Rücksprache mit dem Arzt nötig und auch im Gespräch mit Patienten tauchen viele Fragen zu diesem Thema auf.
Zur Unterstützung für Sie stehen nun neue DAP-Materialien zum Download und Ausdrucken zur Verfügung:
» Arztinformation „Neuer Rahmenvertrag“
Mit diesem Schreiben informieren Sie Ärzte zu den wichtigsten Themen des Rahmenvertrags und den Gründen für die häufigen Rücksprachen.
» Patienteninformation „Neuer Rahmenvertrag“
Auch Patienten zeigen nicht immer Verständnis für die Neuerungen, die sie betreffen – klären Sie sie mit diesem Schreiben auf.
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FORT- UND WEITERBILDUNG
Neue zertifizierte Fortbildung
Bei Neurodermitis handelt es sich um die häufigste chronische Hauterkrankung. Die typischen Symptome wie quälender Juckreiz und Hautveränderungen führen zu einer starken Beeinträchtigung der Lebensqualität. Da eine Heilung der Erkrankung bislang nicht möglich ist, sind die Betroffenen auf eine mehr oder minder lebenslange Therapie angewiesen. In diesem Zusammenhang ist eine fachkundige Beratung in der Apotheke sehr wichtig.
Die mit 2 Punkten zertifizierte Fortbildung vermittelt umfassendes Hintergrundwissen zum Krankheitsbild und seinen Ursachen, zu möglichen Therapieoptionen sowie Beratungswissen für die Apothekenpraxis.
» Hier gelangen Sie zur Fortbildung
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Antibiotika-Trockensäfte richtig zubereiten
Antibiotika sind in Lösung meist nicht lange haltbar und deshalb als Trockensäfte im Handel. Die Zubereitung erfolgt erst kurz bevor der Saft angewendet wird. Doch hierbei sind viele Fehler möglich.
So werden Antibiotikasäfte richtig zubereitet:
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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