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KW 33 Dienstag, 13. August 2019
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Aktuelles
Können PPI Allergien auslösen?
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In letzter Zeit häufen sich Meldungen, dass Protonenpumpeninhibitoren (PPI) wie Omeprazol, Pantoprazol oder Esomeprazol das Entstehen von Allergien begünstigen können. Dies geht aus einer Studie hervor, bei der Daten von österreichischen Krankenversicherungen ausgewertet wurden.
Wie verlässlich sind diese Ergebnisse?
» Lesen Sie hier weiter
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Jetzt noch schnell bewerben:
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Bewerbungsfrist für 1A-Award endet am 31.08.2019!
Mit dem 1A-Award zeichnen 1 A Pharma, die Deutsche Apotheker Zeitung und die Medical Tribune innovative Ideen und Projekte aus, die zu Verbesserungen in der medizinischen Versorgung in Deutschland geführt haben. Jetzt sind Sie an der Reihe!
Bewerben Sie sich online bis zum 31. August 2019. Alle relevanten Informationen finden Sie unter www.1a-award.de/bewerbung/.
Viel Erfolg!
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LILLY INFORMIERT
Nach Patentauslauf: FORSTEO® und Patientenservices bleiben erhalten
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Im August 2019 läuft das Patent des Biologikums FORSTEO® (Teriparatid) aus. Lilly wird FORSTEO® auch nach dem Patentauslauf in gewohnter Qualität und Menge mit entsprechender Liefersicherheit zur Verfügung stellen.
Ziel ist es, den Patientinnen und Patienten weiterhin die Therapie mit dem Originalpräparat und die Teilnahme an den bewährten Services (z. B. Pen-Schulung) zu ermöglichen.
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© Lilly Deutschland GmbH
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Zahlreiche Rabattverträge zu FORSTEO®
FORSTEO® ist deutschlandweit für eine Vielzahl der GK-Versicherten rabattiert. Unabhängig vom Patentablauf möchte Lilly die Rabattverträge mit den Krankenkassen fortführen.
» Zur Übersicht der Rabattverträge
Kein Aut-idem-Austausch bei FORSTEO®
Für Biologika gelten spezielle Regelungen bei der Rezeptbelieferung. Anders als klassische Generika sind Biosimilars, die Nachahmerpräparate eines Biologikums, keine exakte Kopie ihres Referenzarzneimittels. Dies ist der komplexen Struktur und dem empfindlichen Herstellungsprozess von Biologika geschuldet. Deshalb darf die Apotheke ein Referenzarzneimittel wie FORSTEO® nicht im Rahmen der Aut-idem-Regelung durch ein Biosimilar austauschen (vgl. § 9 Abs. 3 Rahmenvertrag).
Mehr Tipps zur vertragskonformen Rezeptbelieferung finden Sie auf der neuen Abgabehilfe für FORSTEO®.
» Zur Abgabehilfe FORSTEO®
» Zur Kurzanleitung für den FORSTEO® Fertigpen
» Pflichttext FORSTEO®
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 01/2019, in Kraft getreten zum 01.07.2019
PP-TE-DE-0388 August 2019
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DAP LEXIKON
„Rezeptgültigkeit“
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Das Muster-16-Rezept (rosa Rezept) ist im Allgemeinen einen Monat ab dem Ausstellungstag gültig, wobei je nach Liefervertrag zwischen Ausstellungs- und Vorlagedatum (vdek) zu unterscheiden ist.
Beispiel:
Ausstellung am 15. eines Monats ➔ Abgabe bis zum 15. des Folgemonats möglich
» Lesen Sie hier weiter
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DAP Lexikon
Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen wie z. B. Gesetzestexte oder DAP-Arbeitshilfen.
» Zum DAP Lexikon
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REZEPT & RETAX
Biologika: Wirkstoffverordnung als Retaxgefahr
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Für gentechnisch hergestellte Arzneimittel gelten beim Aut-idem-Austausch besondere Regeln: Nur die namentlich in Anlage 1 des Rahmenvertrags genannten Bioidenticals dürfen ausgetauscht werden. Bei einer reinen Wirkstoffverordnung, zum Beispiel „Filgrastim 30 Mio. I.E. 5 St.“, besteht deshalb das Risiko einer Retaxation, wenn neben dem Referenzarzneimittel auch Bioidenticals und/oder Biosimilars im Handel sind.
Nur ausgehend von einem eindeutig verordneten Produkt wird der korrekte Austausch auf ein Rabattarzneimittel durch die Apothekensoftware angezeigt. Daher ist der Arzt in einem solchen Fall um die eindeutige Angabe des Präparats zu bitten.
» Weitere Informationen
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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