Bei Verordnungen von HUMIRA® (Adalimumab) im Fertigpen bzw. in der Fertigspritze zulasten der GKV ist im Rahmen der Rezeptbelieferung insbesondere die Rabattvertragssituation zu beachten, um Retaxationen zu vermeiden. Folgende Punkte sind wichtig:
1. Rabattarzneimittel hat Vorrang
Ein rabattiertes Original bzw. ein rabattierter Import sind laut § 5 Rahmenvertrag vorrangig vor nicht rabattierten Importarzneimitteln abzugeben.1 Unter allen verfügbaren Rabattarzneimitteln darf die Apotheke frei wählen.
Das Original HUMIRA® ist aktuell deutschlandweit für eine Vielzahl der GKV- und PKV-Versicherten rabattiert und zuzahlungsbefreit.
» Übersicht der Rabattverträge
2. Original-Import-Austausch auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz
Rabattierte Original- bzw. Importarzneimittel sind auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz (ohne zusätzlichen ärztlichen Vermerk) bevorzugt abzugeben.2,3
3. Vorsicht bei Verordnungen von HUMIRA® 40 mg mit der alten Füllmenge (0,8 ml)
Bei Verordnungen von HUMIRA® 40 mg/0,8 ml im Fertigpen bzw. in der Fertigspritze ist ggf. die Abgabe des rabattierten Nachfolgeartikels HUMIRA® 40 mg/0,4 ml erforderlich.
4. Kein Austausch durch Adalimumab-Biosimilars in der Apotheke
Biologika wie Adalimumab dürfen nur „aut idem“ ausgetauscht werden, wenn Wirkstoff, Herstellungsprozess und Ausgangsstoffe vollkommen identisch sind. Die austauschbaren Präparate (= Bioidenticals) sind in Anlage 1 des Rahmenvertrages gelistet, HUMIRA® gehört nicht dazu.
Deshalb darf HUMIRA® in der Apotheke nicht durch andere Adalimumab-Biosimilars ausgetauscht werden!